Schutzgebiete in der Arberregion

Im Bereich des Großen Arbers gibt es folgende drei Naturschutzgebiete (NSG), zu denen Sie nachstehend mehr Informationen erhalten:

../img/naturschutz.gif

Außerdem sind große Bereiche der Arberregion eingegliedert in das europaweite Schutzgebietsnetzt Natura 2000. Dieses gliedert sich in Fauna-Flora-Habitat (FFH)- Gebiete und Vogelschutzgebiete (Special Protection Area - SPA-Gebiete).
../img/naturschutz.gif

  • FFH- Gebiet "Silberberg"
  • FFH- Gebiet "Großer und Kleiner Arber mit Arberseen mit Schwarzeck" und
    SPA- Gebiet "Großer und Kleiner Arber mit Schwarzeck"

Zudem besteht für den Gipfelbereich des Großen Arbers ein Wegegebot.

  • Arbergipfel

Zum Schutze des größten heimischen Waldvogels -dem Auerhuhn- wurde in der Arberregion ein Wildschutzgebiet ausgwiesen.

  • Wildschutzgebiet für Auerwild - Arber

- Übersicht über die Schutzgebiete in der Arberregion: 10 Seiten [6MB]

Naturschutzgebiet Großer Arbersee und Seewand

Das Naturschutzgebiet Großer Arbersee und Seewand wurde am 15.08.1939 mit 157 ha ausgewiesen. 1972 wurde ein ca. 130 ha großer Teilbereich zum Naturwaldreservat "Geige und Seewand" erklärt.

Der Schutzzweck ist auf die Erhaltung der großartigen, eiszeitlich geformten Mittelgebirgslandschaft mit Karmoränen, See und Karwand sowie der vielfältigen Pflanzen- und Tierlebensgemeinschaften ausgerichtet. Besonders erhaltenswert sind die Waldgesellschaften mit mehrhunderjährigen Baumbeständen, aber auch die Felsvegetation und die Moor-, Ufer- und Unterwasserpflanzenwelt des Großen Arbersees.

Im gesamten Schutzgebiet besteht ein Wegegebot. Das Baden im Arbersee ist nicht erlaubt.

Hier können sie die NSG- Verordnung einsehen:

Großer Arbersee in Stichpunkten

  • Alter: ca. 10 000 Jahre
  • Höhenlage: 935 m ü. NN
  • Größte Tiefe: 16 m
  • Wasserfläche: 7,72 ha
  • Einzugsgebiet: 2,58 km²
  • Rundweg Großer Arbersee: 1/2 Std.

Warum der Arbersee so kristallklar wurde:

In älterer Literatur wird der Arbersee stets als dunkler, trüber Moorsee geschildert. Die Aufklarung des Wassers erfolgte erst in den letzten Jahrzehnten und ist eine Folge der Luftverschmutzung: Die saueren Niederschläge lösten Aluminium aus dem Waldboden, das durch die Zuflüsse in den See geschwemmt wurde. Dort flockt dieses Metall aus und reißt die trüben Huminstoffe zu Boden. Somit wird der See klar.

Die starke Versauerung des Seewassers hatte eine Verarmung der Pflanzen- und Tierwelt zur Folge. So waren beispielsweise die Fische bis vor wenigen Jahren in diesem Gewässer einige Jahrzehnte lang ausgestorben und durch die Versauerung des Sees hat sich die Zwiebelbinse eingestellt. Sie bildet oft dichte Teppiche bis in zwei Meter Tiefe.

Naturschutzgebiet Riesloch

Das NSG Riesloch wurde am 28.03.1939 ausgewiesen und ist damit ist das älteste NSG im Arbergebiet. Es ist 32,9 ha groß und liegt im Staatswaldbereich bei Bodenmais. Im Jahr 1978 wurde auch der angrenzende Wald zum Naturwaldreservat erklärt. In einem insgesamt nun 47,7 ha großen Gebiet wird seitdem die Natur weitgehend sich selbst überlassen. Darüber hinaus ist diese ökologisch sehr wertvolle Schlucht FFH—Gebiet und somit Teil des Ländergrenzen übergreifenden Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“.

Als Schutzziel steht die Erhaltung einer im Bayerischen Wald geomorphologisch einmaligen Schlucht und eines gefällereichen Bergbachs im Vordergrund. Aber auch die urwaldartigen Bergmischwälder und Fichtenwälder sowie die bachbegleitenden Lebensgemeinschaften mit ihren faunistischen und floristischen Eiszeitrelikten sind besonders schutzwürdig. Bis auf die rechtmäßige Ausübung der Jagd und die für Erhaltung und Sicherung des Schutzgebiets notwendigen waldbaulichen Maßnahmen ist die Nutzung im NSG verboten.

Laut der NSG-Verordnung besteht für Besuchende ein Wegegebot.

Hier können sie die NSG- Verordnung einsehen:

Weitere Informationen zur Rieslochschlucht finden Sie hier:

Die höchsten Wasserfälle des Bayerischen Waldes

Die höchsten Wasserfälle des Bayerischen Waldes sind im Riesloch ("NSG Riesloch") bei Bodenmais zu sehen. Die vereinigte Wasserfracht mehrerer Bäche schuf hier die tiefste und steilste Schlucht im Arbergebiet. Im oberen Abschnitt der Schlucht hat sich der Wildbach auf einer Strecke von nur 1,6 km rund 260 m tief in den harten Gneisuntergrund eingegraben.

An  der Stelle, an der der Wildbach die Steilstufe am östlichen Schluchteingang überwindet, entstanden im Bereich des größten Gefälles die Wasserfälle. Besonders nach der Schneeschmelze und nach starken Regenfällen bieten sie dem Besucher ein imposantes Naturschauspiel. Mächtige Gneisblöcke liegen im Bachbett, stellenweise mit Strudellöchern, die das reißende Wasser in den Stein modelliert hat.

An den steilen, 150 bis 200 m hohen Hängen haben sich urwüchsige Mischwälder aus Rotbuche, Bergahorn, Weißtanne und Fichte erhalten. Diese totholzreichen Bestände sind seit ca. 400 Jahren weitgehend ungenutzt geblieben. Dementsprechend hoch ist der Strukturreichtum und die Artenvielfalt.

Eine der vielen naturkundlichen Besonderheiten des Rieslochs ist der Wanderfalke, der hier zum ersten Mal im Jahr 2003 nachgewiesen wurde.

Naturschutzgebiet Kleiner Arbersee

Das Naturschutzgebiet Kleiner Arbersee wurde 1959 ausgewiesen und erhielt 1998 eine neue Verordnung. Das im Gemeindebereich Lohberg (Landkreis Cham, Naturpark Oberer Bayerischer Wald) liegende Schutzgebiet ist insgesamt 403,4 Hektar groß und umfasst neben dem Kleinen Arbersee auch die den See umgebenden Moore und Waldgebiete.

Im Gegensatz zu den beiden anderen NSG wurde in der Verordnung auch der Schutzzweck aufgenommen, der auf Erhaltung und den Schutz des Naturpotentials dieses eiszeitlich geprägten, landschaftsgeschichtlich bedeutsamen Ausschnitts im Naturraum „Innerer Bayerischer Wald“ abzielt.

Ein Wegegebot besteht für die Uferbereiche, die schwimmenden Inseln sowie für die Bereiche außerhalb der markierten Wege und Plätze. Auch das Baden und das Befahren des Sees mit Booten ist nicht erlaubt.

Hier können sie die NSG- Verordnung einsehen:

Mehr über das NSG Kleiner Arbersee erfahren Sie auf den Seiten des Naturparks Oberer Bayerischer Wald.

FFH-Gebiet "Silberberg"

Neben der kulturhistorischen Rolle als Bergbaugebiet mit seinem vollständigen Spektrum an Sukzessionsflächen und Sekundärbiotopen liegt die Hauptbedeutung des FFH-Gebiets 6944-301 "Silberberg" eindeutig in seiner herausragenden Funktion als Fledermaus-Winter- und Balzquartier. Es stellt zusammen mit benachbarten Natura 2000-Gebieten einen wichtigen Vorkommensschwerpunkt insbesondere der Mopsfledermaus im Naturraum und in Bayern dar und ist gleichzeitig eines der größten Winterquartiere dieser Art in Deutschland und Mitteleuropas. Aber auch aufgrund der Vielfalt der umgebenden Lebensräume mit naturnahen Wäldern und oftmals kleinteiligen Wechsel wertvoller waldfreier Lebensraumtypen kann das Gebiet als Ganzes als hochwertig angesehen werden.

Das FFH-Gebiet befindet sich östlich des Marktes Bodenmais im Landkreis Regen. Es besteht aus zwei Teilflächen, von denen der Hauptteil mit 289,8 ha den Bergstock des Silberberges umfasst. Nördlich davon befindet sich der zweite, 26,6 ha große Gebietsteil entlang des Zellbaches. Die Gesamtgröße beträgt 316,4 ha.

Es wurden 17 FFH- Lebensraumtypen mit einer Fläche von ca. 177 ha und einen Anteil von rund 56 % am FFH-Gebiet erfasst. Davon nehmen Hainsimsen-Buchenwald (109 ha) und Waldmeister-Buchenwald (30 ha) die größten Anteile ein.

Im Gebiet wurden drei Arten des Anhang II der FFH-Richtlinie kartiert. Dies sind Mopsfledermaus, Großes Mausohr und Bechsteinfledermaus.

Mehr zu den Fledermäusen am Silberberg finden Sie auch unter: fledermaus-bayern.de

FFH- und SPA-Gebiet am Großen und Kleiner Arber

Ein im wahrsten Sinn des Wortes „herausragendes“ Gebiet ist das FFH- und Vogelschutzgebiet um den Großen und Kleinen Arber. Seine hohe Bedeutung hat das Arbergebiet aufgrund seiner besonderen Vogelwelt, sowie seiner Vielfalt und Flächenausdehnung an Wald- und Offenland-Lebensräumen wie etwa naturnaher und weitgehend intakter, teils urwaldartiger Bergmisch- und Hochlagenwälder, Silikat-Moorkomplexe, Borstgrasrasen, Zwergstrauchheiden und Felsformationen. Hier konzentrieren sich in einzigartiger Weise Vorkommen von Eiszeitrelikten, also Arten, die seit dem Abschmelzen der Gletscher im Bayerischen Wald bis heute überdauern konnten.

FFH-Gebiet "Großer und Kleiner Arber mit Arberseen"

Das FFH-Gebiet 6844-373 "Großer und Kleiner Arber mit Arberseen" weißt eine Gesamtgröße von rund 2.322 ha auf. Das Gebiet ist Teil eines der größten Waldkomplexe im Naturraum Bayerischer Wald. Es ist weitgehend bewaldet. Lediglich der Gipfelbereich des Großen Arbers einschließlich der Besuchereinrichtungen, sowie die beiden Arberseen, die eingestreuten Schachten, einige Felsbereiche und nicht zuletzt die zahlreichen offenen Moorflächen sind waldfrei.

Es wurden 18 FFH-Lebensraumtypen mit einen Gesamtumfang von 2.104 ha kartiert. Dies macht einen Anteil von 90 % am FFH-Gebiet aus, was einen außergewöhnlich hohen Wert bei FFH-Gebieten dieser Größenordnung bedeutet. Flächenmäßig am größten sind der Hochlagenfichtenwald (1.183ha) und der Hainsimsen-Buchenwald (649 ha) vertreten. 

Als Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie sind vier Arten aufgelistet. Dazu gehören Luchs, Mopsfledermaus, Hochmoorlaufkäfer und Firnisglänzendes Sichelmoos. Für vier weitere Arten des Anhnags II, Biber, Fischotter, Großes Mausohr und Bechsteinfledermaus, liegen Nachweise aus dem Gebiet vor. Die Vorkommen wurden als nicht signifikant eingestuft.

SPA-Gebiet "Großer und Kleiner Arber mit Schwarzeck"

Das SPA-oder Vogelschutzgebiet 6844-471 "Großer und Kleiner Arber mit Schwarzeck" hat eine Gesamtgröße von rund 3.567 ha auf. Das Gebiet ist in seinem Ost- und Mittelteil weitestgehend deckungsgleich mit den FFH-Gebietsgrenzen, erstreckt sich aber im Westen weiter entlang des Arber-Höhenkammes bis nahe des Mühlriegels. Dieses Vogelschutzgebiet hat eine herausragende Bedeutung für zahlreiche Vogelarten im Naturraum. Für einige davon stellt es neben dem Nationalpark Bayerischer Wald das letzte Rückzugsort in Ostbayern dar.

Es wurden 12 Vogelarten des Anhang I der Vogelschutzrichtlinie festgehalten. Darunter sind beispielsweise Auerhuhn, Haselhuhn, Dreizehenspecht, Schwarzspecht, Raufußkauz, Sperlingskauz und Wanderfalke.

Wegegebot im Gipfelbereich des Großen Arbers

In unmittelbarer Gipfelnähe des Großen Arbers finden sich Pflanzenarten und Vegetationsformen, die eher für die Alpen typisch sind. Durch das raue Klima steht der Arbergipfel als subalpine Insel einszeitlichen Reliktpflanzen als Rückzugsraum zur Verfügung. Dazu gehören beispielsweise Arnika (Arnica montana), Felsstraußgras (Agrostis rupestris), Krause Rollfarn (Cryptogramma crispa) oder Alpenflachbärlapp (Diphasium alpinum). 18 der am Arber gefundenen Pflanzenarten sind bayernweit gefährdet. Ein Anteil der weit über dem Durchschnitt schutzwürdiger Gebiete liegt.

Der Gipfelbereich des Großen Arbers selbst liegt nicht in einem der drei Naturschutzgebiete der Arberregion. Jedoch gilt seit dem Jahr 1998 für den Gipfelbereich ein Wegegebot. Ziel dieser Verordnung ist es die reichhaltige Pflanzenwelt des Großen Arbers zu erhalten, Beeinträchtigungen störanfälliger Tierarten, wie Bergpieper, auszuschließen und das Biotopmosaik vor Tritt- und Lagerschäden zu schützen.


Bitte bleiben Sie auf den Wegen und gehen Sie nicht in die "Binsen"!

Wildschutzgebiet für Auerwild - Arber

Das Auerhuhn steht als Symbolvogel des Bayerischen Waldes für Ursprünglichkeit, für längst vergangene Jagdgeschichten, für abgeschiedene Waldgebiete und für das Geheimnisvolle, zugleich ist der größte heimische Waldvogel Mitteleuropas vom Aussterben bedroht.

Die Population des Auerhuhns ist seit Mitte des 20. Jahrhunderts massiv zurück gegangen. Das Vorkommen im Bayerischen Wald steht vor der Gefahr der Verinselung und vor dem kompletten Aussterben. Der Schutz des Auerhuhns ist daher bei uns fortdauernd erforderlich. Einerseits sind lichte, strukturreiche Wälder, die einen guten Lebensraum bieten, und andererseits die Rücksicht der Erholungssuchenden, vor allem im Winter und in der Aufzuchtszeit, notwendig.

--> Mehr zu Verbreitung, Lebensraum, Lebensweise, Gefährdung und Schutz des Auerhuhns erfahren Sie auf unseren "tierisch wilden" Seiten

--> oder in einem vom Auerhuhnkenner Klaus Urban erstellten Vortrag "Auerhuhn in der Arberregion" [60 S., 5,3 MB].

--> Übersicht über die Schutzgebiete in der Arberregion: 10 Seiten [6MB]

Mehr Schutz fürs Auerwild am Arber

Bereits im Jahr 1993 wurde das Auerwildschutzgebiet in den Landkreisen Regen und Cham zwischen Mühlriegel und Kl. Arber ausgewiesen. Das damals 1.830 Hektar große Auerwildschutzgebiet ist als Ausgleich für die ausgewiesene Auerhahnloipe entstanden.

Im Jahr 2015 wurde die Verordnung von den Landratsämtern Cham und Regen überarbeitet. Die Verordnung wurde im Rahmen eines "Runden Tisches" zusammen mit den Unteren Jagdbehörden, den Forst- und Naturschutzbehörden, mit den Naturparken Oberer Bayerischer Wald und Bayerischer Wald, mit den Naturschutzverbänden, den Gemeinden und mit weiteren lokalen Agierenden ausgearbeitet. Die Verordnung lag zur Beteiligung von Bürger*innen an den Landratsämtern und an den Gemeinden öffentlich aus. Der Verordnungstext und die dazugehörige Karte können hier eingesehen werden:

Zweck des Wildschutzgebietes ist es, das in seinem Bestand gefährdete Auerwild vor Störungen vor allem durch die nicht gesteuerte Lenkung von Besucher*innen während des Winters sowie während der Balzzeit und der Brut- und Aufzuchtzeit zu bewahren und damit das Auerwild im Bayerischen Wald zu erhalten.

Das Schutzgebiet hat nun eine Größe von 2.755 Hektar und erstreckt sich vom Mühlriegel über den Kleinen und Großen Arber bis hin zum Bretterschachten. Die Verordnung hat folgende Inhalte:

  • Wegegebot: In diesem Gebiet herrscht in der Zeit von 1. November bis 30. Juni ein striktes Wegegebot. Das Gebiet darf nur auf den markierten Wander- und Radwegen, auf offiziellen Loipen, Schneeschuh- und Skitourentrassen betreten bzw. befahren werden.

    Somit ist eine Begehung beispielsweise des ehemligen Wanderweges Nr. 5 vom Arbersee durch die Arberseewand hinauf zum Arber in dieser Zeit nicht erlaubt!
  • Hunde dürfen ganzjährig nur angeleint mitgenommen werden – ausgenommen sind Jagdhunde.
  • Markierung neuer Wege ist zur Erhaltung ausreichender störungsfreier Ruhezonen untersagt.
  • Die ordnungsgemäße land- und forstwirtschaftliche Bodennutzung ist ganzjährig gestattet, ebenso Fischerei und Jagd.

Der Vollzug wird von Gebietsbetreuenden der Naturparke Oberer Bayerischer Wald und Naturpark Bayerischer Wald durchgeführt.

Ihr Beitrag

Sie können einen wichtigen Beitrag zum Erhalt des Auerwildes leisten, indem Sie auf den markierten Wegen bleiben und nur die gespurten Loipen zum Langlaufen nutzen. Beschränken Sie zudem Ihre Schneeschuhwanderungen und Skitouren auf die als umweltverträglich ausgewiesenen Routen und leinen Sie Ihren Hund grundsätzlich und ganzjährig an. Nehmen Sie Rücksicht und geben Sie Acht auf unseren eindrucksvollsten Waldvogel, damit dieser uns noch lange erhalten bleibt.

Vielen Dank für Ihre Rücksichtsnahme!