Im 14. Jahrhundert tauchten erstmals
königliche Grenzwächter im Kammbereich des Waldgebietes
auf. Wenige Kilometer hinter der deutsch-böhmischen Grenze
bei Eisenstein und rund um Eisenstraß und Seewiesen begann
ihr Gebiet, das acht Gerichte umfasste: St. Katharina, Hammern,
Eisenstraß, Seewiesen, Haidl, Kochet, Stadln und Stachau.
Die Künischen waren dem König oder Kaiser untertan,
erschlossen dessen ungerodeten Wald und verteidigten im Fall einer
Auseinandersetzung zwischen den Grafen von Bogen und den Premislyden
den Landstreifen im Bereich der acht Gerichte.
Der Name "Künische" leitete sich von der Bezeichnung
"die Königlichen" ab. Seit Beginn der Besiedelung
waren die Künischen als freie Bauern mit einer Reihe von
Privilegien (z.B. freie Gerichtsbarkeit) ausgestattet, die sie
in dem Leitspruch "Niemands Herr und niemands Knecht,
das ist künisch Bauernrecht!" ausdrückten.
Die Glockentürme auf den Dächern ihrer Bauernhäuser
symbolisierten diese Sonderrechte. Sie waren unabhängig von
der Grundobrigkeit, die in anderen Gegenden Heirat und Berufswahl
ihrer Untertanen bestimmte. Mit der gesetzlichen Aufhebung der
Grunduntertänigkeit in den österreichischen Ländern
im Jahr 1848 verloren die Künischen ihre Privilegien. Wann
die Freibauern das Gebiet am Fuße des Ossers zu besiedeln
begannen, ist bis heute ungeklärt. Nach Spekulationen von
Volkskundlern und Historikern sollen sie bereits im 11. Jahrhundert
mit der Verteidigung der Grenze betraut worden sein. Im Jahr 1617
wurden die acht Gerichte erstmals urkundlich erwähnt. Zu
dieser Zeit sollen etwa 2500 Menschen im Künischen gewohnt
haben. Aufgrund der Familiennamen der Künischen Freibauern
läßt sich deren Herkunft vage bestimmen: Sie stammten
aus Niederbayern, der Oberpfalz, aus dem Schwäbischen und
dem Schwarzwald sowie aus dem Waldviertel in Oberösterreich.