
Im Südosten der Bundesrepublik, zwischen der Donau und den Hochlagen, entlang der bayerisch-böhmischen Grenze liegt der Naturpark Bayerischer Wald. Im Osten grenzt der Nationalpark Bayerischer Wald und im Norden der Naturpark Oberer Bayerischer Wald an. Nachbarn auf tschechischer Seite sind das Landschaftsschutzgebiet und der Nationalpark Böhmerwald.
Der Naturpark Bayerischer Wald besteht bereits seit 1967 und ist damit einer der ältesten Naturparke Bayerns. Umfasste er zunächst nur den Altlandkreis Regen, erstreckt er sich heute auch über die nördlich der Donau gelegen Teile der Landkreise Deggendorf und Straubing-Bogen sowie über den Landkreis Freyung-Grafenau und umfasst eine Fläche von ungefähr 278.000 ha.
Der Naturpark Bayer. Wald ist ein eingetragener Verein. Mitglieder sind die vier Landkreise und die im Naturpark gelegenen Gemeinden. Neben Verbänden und Vereinen (Naturschutzverbänden, Waldvereinssektionen, Fremdenverkehrsvereinen) sind aber auch Privatleute als Mitglieder erwünscht (als gemeinnütztiger Verein ist der Naturpark Bayerischer Wald e.V. berechtigt, Spendenquittungen auszustellen).
Naturpark/Nationalpark | Leitbild Nationalpark | Leitbild Naturpark | Leitbild Biosphärenreservate
Kennen Sie den Unterschied zwischen Nationalpark und Naturpark?
Naturparke sind Gebiete, die "überwiegend die Voraussetzungen von Landschaftsschutz-gebieten erfüllen, die also von einer besonderen Vielfalt, Eigenart und Schönheit ausgezeichnet sind und sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignen".
In Naturparken sollen beispielhaft die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege mit den Belangen der Erholungssuchenden im Einklang stehen. Sie dienen dem Erhalt und der Entwicklung charakteristischer Kulturlandschaften. Dazu ist auch das Bewahren und die Förderung einer naturverträglichen, extensiven Land- und Forstwirtschaft nötig.
Dachleitbild Großschutzgebiete»
Eine genaue Definition für den Status und die Aufgaben eines Naturparks finden sich im Bundesnaturschutzgesetz und im Bayerischen Naturschutzgesetz.
| Naturpark | Nationalpark | ||
| Ziele | - | Erhalt der bäuerlichen KulturlandschaftFörderung naturverträglicher Landnutzungen Nutzung als Erholungsraum Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit | - | Schutz der Dynamik von natürlichen und naturnahen Lebens-gemeinschaften Natur Natur sein lassen, keine wirtschaftsbestimmte Nutzung Erholung und UmweltbildungForschung |
| Gebiet | großräumiges Gebiet von der Donau bis zum Grenzkamm nach Tschechien | bewaldeter Gebirgskamm der Landkreise Regen und Freyung-Grafenau entlang der Grenze zu Tschechien | ||
| Verantwortung | Naturpark Bayerischer Wald e.V. als Trägerorganisation (Sitz in Zwiesel) | Nationalparkverwaltung als Sonderbehörde des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (Sitz in Grafenau) | ||
| Rechtsgrundlage | Bayerisches Naturschutzgesetz Art. 11 | Bayerisches Naturschutzgesetz Art. 8 | ||
| Eigentums- verhältnisse | alle Eigentumsarten: Privat- Staats- und Körperschaftsflächen | Staatswaldgebiet | ||
Naturpark/Nationalpark | Leitbild Nationalpark | Leitbild Naturpark | Leitbild Biosphärenreservat
Biosphärenreservate sind Modellregion für ein ausgeglichenes Zusammenleben von Mensch und Natur.
Biosphärenreservate sind Modellregionen, in denen das Zusammenleben von Mensch und Natur beispielhaft entwickelt und erprobt wird. Sie schützen Kulturlandschaften vor zerstörenden Eingriffen und erhalten und entwickeln wertvolle Lebensräume für Mensch und Natur. Sie sorgen für ein ausgewogenes Verhältnis von menschlicher Nutzung und natürlichen Kreisläufen und tragen damit zur regionalen Wertschätzung bei. Biosphärenreservate ermöglichen exemplarische Kenntnisse für Forschung und Wissenschaft über die Wechselwirkungen von natürlichen und gesellschaftlichen Prozessen.
Bewahrung und Entwicklung von Kulturlandschaften
Biosphärenreservate sind national wie international bedeutsame Regionen, in denen das Miteinander von Mensch und Natur beispielhaft bewahrt und gefördert wird. Sie dienen dazu, gewachsene Kulturlandschaften zu schützen und behutsam zu entwickeln. Damit erfüllen die Biosphärenreservate drei wichtige Funktionen:
Die Biosphärenreservate schützen Kulturlandschaften vor zerstörenden Eingriffen und erhalten wertvolle Lebensräume für Menschen wie für Pflanzen und Tiere.
Die Biosphärenreservate sind repräsentative Kulturlandschaften, in denen ein ausbalanciertes Verhältnis von Mensch und Tier entwickelt wird.
Die Biosphärenreservate vermitteln exemplarische Erkenntnisse über die Wechselwirkungen von wirtschaftlicher Nutzung und der Entwicklung von natürlichen Lebensräumen. Damit sind sie wertvolle Anschauungsbeispiele für Umweltbildung wie für wissenschaftliche Forschung.
Biosphärenreservate sind Modellregionen, in denen ein ausgewogenes Miteinander von Mensch und Natur in einer gewachsenen Kulturlandschaft geschützt und durch nachhaltige Maßnahmen einer regionalen Entwicklung gefördert wird. Damit sichern und entwickeln die Biosphärenreservate zukunftsfähige Lebens- und Kulturräume auch für die nachfolgenden Generationen.
Bewahrung von Lebensräumen
Die Biosphärenreservate sind ein wesentlicher Bestandteil des Programmes "Mensch und Biosphäre", das die UNESCO 1970 ins Leben rief. Ziel dieses Programms ist es, durch beispielhafte Maßnahmen ein verträgliches und dauerhaftes Miteinander von Mensch und Natur zu entwickeln und zu erproben. Die Biosphärenreservate schützen und bewahren die natürlichen Lebensräume von Mensch und Natur.
Ihr Ziel ist es, dass an die Stelle einer bedenkenlosen Naturbeherrschung durch den Menschen die Beherrschung des Verhältnisses von Mensch und Natur tritt.
Nachhaltige Regionalentwicklung
Die Biosphärenreservate verstehen sich als Modellregionen, in denen ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Bewahrung der natürlichen Ressourcen und der wirtschaftlichen Nutzung und Entwicklung erprobt wird.
Sie fördern die regionalen Entwicklungspotentiale und unterstützen die Menschen beim Aufbau von wirtschaftlich tragfähigen Strukturen, die den natürlichen Lebensräumen und Öko-Systemen Rechnung tragen.
Die Biosphärenreservate verstehen Umwelt- und Naturschutz als Entwicklungschance für die Regionen, die ihnen hilft, sich als unverwechselbare Kulturlandschaften zu erhalten und daraus wirtschaftliche Werte zu schöpfen.
Die Biosphärenreservate sind kompetente Ansprechpartner für alle Bürger und aktive Kommunikations- und Kooperationspartner für regionale Projekte und Initiativen.
Anschauungsbeispiele für Bildung und Wissenschaft
Die Biosphärenreservate fördern wissenschaftliche Vorhaben, die das Zusammenwirken von regionaler Nutzung und den natürlichen Kreisläufen in Kulturlandschaften untersuchen und Strategien für eine umweltgerechte Landnutzung entwickeln.
Die Biosphärenreservate sind lebendige Anschauungsbeispiele für alle diejenigen, die Landschaft erkunden und Natur unmittelbar erfahren wollen. Sie vermitteln Einblicke in weitgehend unberührte Lebensräume und ermöglichen ein unmittelbares Erleben von Natur, das alle Sinne des Menschen anspricht. Damit sind sie unverzichtbar für die Umweltbildung.
Die Biosphärenreservate haben einen klaren, kommunikativen und pädagogischen Auftrag. Sie vermitteln ein Verständnis von gesellschaftlichen Werten, die am ausbalancierten Miteinander von Mensch und Natur seine ethnische Begründung erfährt.
Kulturlandschaft ist Arbeit mit Natur, nicht gegen sie.
Angenommen von der Mitgliederversammlung, März 2002
Europarc Deutschland (Dachverband für Nationalparke, Biosphärenreservate und Naturparke in Deutschland), Marienstraße 31, 10117 Berlin, Tel.: 030/28878820, www.europarc-deutschland.de
Naturpark/Nationalpark | Leitbild Nationalpark | Leitbild Naturpark | Leitbild Biosphärenreservat
Nationalparke: Natur Natur sein lassen
Nationalparke sind Landschaften, in denen Natur Natur bleiben darf. Sie schützen Naturlandschaften, indem sie die Eigengesetzlichkeit der Natur bewahren und Rückzugsgebiete für wildlebende Pflanzen und Tiere schaffen. Damit schaffen die Nationalparke einmalige Erlebnisräume von Natur und sichern notwendige Erfahrungsräume für Umweltbildung und Forschung. Deshalb sind sie unverzichtbar für die biologische Vielfalt und den Artenreichtum unserer Erde.
Gleichzeitig erhöhen die Nationalparke die Attraktivität ihrer Region und tragen mit zu ihrer wirtschaftlichen Entwicklung bei.
Bewahrung der eigengesetzlichen Natur
Nationalparke sind Landschaften, in denen sich die Natur nach ihren eigenen Gesetzen entwickeln kann. Sie lassen Raum für natürliche Entwicklungsprozesse und für die Selbstregulierung der Natur. Dies schließt ihre wirtschaftliche Nutzung und ihre Regulierung durch menschliche Eingriffe weitgehend aus. Nationalparke schaffen Rückzugsbereiche für wildlebende Pflanzen und Tiere, die sonst nur noch geringe Überlebenschancen haben. Damit schützen die Nationalparke Lebensräume in der Natur, in denen sich unsere biologische Vielfalt und der vorhandene Reichtum der Arten weiter entfalten kann.
Einblicke in die Werkstatt Natur
Die Nationalparke ermöglichen einen Einblick in nahezu unberührte Natur, die in ihrem Eigenleben nicht gestört ist. Für alle diejenigen, die diesen ständigen Kreislauf von Werden und Gehen respektieren, vermitteln die Nationalparke einmalige Einblicke in die Werkstatt Natur. Wer die Eigenart und die Schönheit der Natur unmittelbar erleben möchte und Orte der stillen Erholung sucht, ist in den Nationalparken herzlich willkommen.
Die Nationalparke geben Anschauungsbeispiele für eine ganzheitliche Naturerfahrung, die Wissen und Emotionen miteinander verknüpft. Damit sind sie unverzichtbar für eine Umweltbildung, die beispielhaftes Erleben mit dem Wissen über natürliche Zusammenhänge verbindet.
Von der Natur lernen
Die Nationalparke bilden einmalige Erfahrungsräume für wissenschaftliche Beobachtung und Erforschung. Sie helfen, die Eigengesetzlichkeit der Natur zu verstehen und vermitteln wertvolles Wissen über den schonenden Umgang mit der Natur. Damit ermöglichen sie Lernerfahrungen und wissenschaftliche Erkenntnisse, die sich auch auf andere Bereiche übertragen lassen.
Naturschutz als regionaler Entwicklungsfaktor
Nationalparke sind zu einem wichtigen Faktor regionaler Entwicklung geworden. Sie prägen das Erscheinungsbild einer Region und tragen mit dazu bei, das Image einer Region zu stärken. Damit fördern sie einen naturverbundenen Tourismus und erhöhen die Nachfrage nach regionalen Angeboten.
Durch die Einbeziehung der regionalen Bewohner bei Planungen und Maßnahmen werden die Vorraussetzungen geschaffen, dass sich die Menschen vor Ort mit ihrem Nationalpark identifizieren. Nationalpark heißt: Naturschutz mit den Menschen im gemeinsamen Interesse von Mensch und Natur.
Angenommen von der Mitgliederversammlung Europarc Deutschland, März 2002
Europarc Deutschland
Dachverband für Nationalparke, Biosphärenreservate und Naturparke in Deutschland
Bundesgeschäftsstelle
Marienstraße 31
10117 Berlin
Tel.: 030/2887 882-0
Fax: 030/2887 882-16
info@europarc-deutschland.de
www.europarc-deutschland.de
Naturpark/Nationalpark | Leitbild Nationalpark | Leitbild Naturpark | Leitbild Biosphärenreservate
Leitbild Naturparke
Naturparke sind Regionen, in denen sich Mensch und Natur erholen können. Sie bewahren und entwickeln Landschaft und Natur und unterstützen einen naturverträglichen Tourismus. Sie fördern eine nachhaltige Regionalentwicklung und entwickeln Angebote zur Umweltbildung und zur Öffentlichkeitsarbeit. Damit tragen sie dazu bei, die Ansprüche der Menschen an ihre Lebens- und Wirtschaftsräume mit den Anforderungen von Landschafts- und Naturschutz in Einklang zu bringen.
Erhalt und Entwicklung von Landschaft und Natur
Naturparke erhalten und entwickeln Kulturlandschaften durch den Schutz von Natur und Landschaft und durch die Mitwirkung an Prozessen einer behutsamen und nachhaltigen Regionalentwicklung. Im Mittelpunkt der Aufgaben von Natur- und Landschaftsschutz stehen abgestimmte Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen, die die Lebensräume der Tiere und Pflanzen schützen. Dies setzt eine gemeinsame Entwicklung von Konzepten und Planungen voraus, in die alle Akteure der Naturparke eingebunden sind.
Förderung und Unterstützung einer nachhaltigen Regionalentwicklung
Naturparke sind Regionen, in denen Natur- und Landschaftsschutz Hand in Hand gehen mit der regionalen Entwicklung. Dazu gehört die Steigerung der Wertschöpfung im ländlichen Raum, z.B. durch die Förderung von umweltgerechter Landnutzung und regionalen Wirtschaftskreisläufen, sowie durch die Unterstützung einer landschaftstypischen Dorf- und Siedlungsentwicklung.
Die Naturparke unterstützen kulturelle und künstlerische Aktivitäten, die die regionale Identität und Eigenart stärken und das Leben in der Region attraktiv und abwechslungsreich machen. Durch eigene Angebote und durch Unterstützung von Initiativen und Projekten helfen die Naturparke, ihre Region weiter zu entwickeln und bilden so einen wichtigen Faktor bei der Planung und Gestaltung von regionalen Prozessen.
Entwicklung eines naturverträglichen Tourismus
Die Naturparke schaffen Erlebnisräume von Natur und unterstützen und fördern touristische Angebote, die den Ansprüchen an Natur- und Landschaftsschutz sowie der Eigenart der Region Rechnung tragen. Die Naturparke beteiligen sich aktiv an der naturverträglichen touristischen Erschließung und Vernetzung. Damit erhöhen sie die Attraktivität ihrer Region und werden zu einem wichtigen Partner bei der regionalen Entwicklung und Vermarktung.
Entwicklung von Angeboten zur Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit
Die Naturparke sind aktive Kommunikationspartner für die Region wie für ihre Besucher. Sie vermitteln die Ziele von Landschafts- und Naturschutz gegenüber den verschiedenen Besuchergruppen und sie bringen sich kooperativ ein in die Entwicklungsprozesse der Region.
Die Naturparke informieren durch kontinuierliche Presse- und Medienarbeit die Öffentlichkeit und vermitteln Sachinformationen und aktuelle Freizeitangebote für die Besucher. Die Mitarbeiter der Naturparkverwaltung stehen Schulen, Bildungseinrichtungen und naturinteressierten Besuchern als Betreuer von Führungen und als fachkundige Experten zur Verfügung. Sie entwickeln Aktivitäten zur Umweltbildung und unterstützen schulische und außerschulische Einrichtungen bei der Umsetzung von umweltpädagogischen Angeboten.
Damit leisten die Naturparke einen wichtigen Beitrag für Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit.
Angenommen von der Mitgliederversammlung Europarc Deutschland, März 2002
Europarc Deutschland
Dachverband für Nationalparke, Biosphärenreservate und Naturparke in Deutschland
Bundesgeschäftsstelle
Marienstraße 31
10117 Berlin
Tel.: 030/2887 882-0
Fax: 030/2887 882-16
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Dachleitbild Großschutzgebiete
Großschutzgebiete sind geschützte Landschaften, die das Naturerbe für Mensch und Natur bewahren und entwickeln. Sie sichern die Lebensräume von Mensch und Natur durch den Schutz von Boden, Wasser und Luft sowie von Lebensgemeinschaften der Tiere und Pflanzen und sie wirken mit der behutsamen Entwicklung der gewachsenen Natur- und Kulturlandschaften.
Aufgaben und Ziele der Großschutzgebiete
Die Bewahrung unserer natürlichen Lebensgrundlagen gehört zur Grundverantwortung unserer demokratischen Gesellschaft. Natur- und Umweltschutz bilden die Voraussetzungen eines zivilen, gesellschaftlichen Zusammenlebens, dessen Qualität sich auch am pfleglichen Umgang mit den natürlichen Ressourcen bemisst.
Zur Sicherung dieser natürlichen Lebensgrundlagen dient die Ausweisung und Entwicklung von Großschutzgebieten mit dem Ziel, bestimmte, national wie international bedeutsame Gebiete Deutschlands unter einen besonderen Schutz zu stellen. Dabei wurden drei sich ergänzende Schutzkonzepte entwickelt.
Die Großschutzgebiete sind im nationalen Naturschutzrecht verankert und werden im Rahmen nationaler und internationaler Kriterien weiterentwickelt. In ihnen dokumentiert sich das Interesse der Gesellschaft, Natur- und Lebensräume zu bewahren, die ohne den besonderen staatlichen Schutz in ihrer Eigenentwicklung bedroht sind.
Selbstverständnis der Verwaltungen der Großschutzgebiete
Die Verwaltungen der Großschutzgebiete verstehen sich als Verantwortliche für den Schutz von Natur- und Lebensräumen und als Dienstleister für Besucher und Bewohner ihrer Regionen. Sie sind glaubwürdige Kommunikationspartner in der regionalen und überregionalen Öffentlichkeit und zuverlässige Kooperationspartner für regionale Entwicklungsprozesse.
Die Großschutzgebiete schützen und erhalten die natürlichen Lebensgrundlagen und stehen damit in der ethischen Verantwortung auch für die nachfolgenden Generationen. Sie schaffen Erfahrungsräume für ein unmittelbares Erleben von Natur und bieten einmalige Anschauungsbeispiele für Umweltbildung und Forschung. Die Großschutzgebiete erhöhen die Attraktivität ihrer Region und wirken damit als wichtiger Wirtschaftsfaktor für die regionale Entwicklung.
Umweltpädagogische Angebote
Unter dem Leitbild Natur erkennen, Umwelt verstehen, entwickeln die Großschutzgebiete eine Vielzahl von umweltpädagogischen Angeboten. Aufgabe dieser Angebote ist es, die Ziele der Großschutzgebiete zu vermitteln, ein unmittelbares Erleben von Natur zu ermöglichen und die Wechselwirkungen von Mensch und Umwelt zu verstehen.
Angenommen von der Mitgliederversammlung Europarc Deutschland, März 2002
Europarc Deutschland
Dachverband für Nationalparke, Biosphärenreservate und Naturparke in Deutschland
Bundesgeschäftsstelle
Marienstraße 31
10117 Berlin
Tel.: 030/2887 882-0
Fax: 030/2887 882-16
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Kaum ein anderer Naturpark kann vom Naturhaushalt her eine ähnliche Vielfalt bieten: Diesseits der Donau erstreckt sich das Naturparkgebiet vom Lallinger Winkel und charakteristischen Bogenberg weg, bis hinauf über die Vorberge des Bayerischen Waldes zum Quarzpfahl. Von dort geht es über die Bergmischwaldlagen bis hin zu den Hochlagen-Fichtenwäldern und den Hochmooren im bayerisch-böhmischen Grenzgebirge. Die höchste Erhebung ist mit knapp 1456 m üNN der Große Arber.
Während im Inneren Bayer. Wald Waldanteile von bis zu 90 % erreicht werden, ist das ganze Gebiet im Durchschnitt zu 48 % bewaldet. Als Teil des größten geschlossenen Waldgebietes in Mitteleuropa ist der Bayerische Wald für den Natur- und Landschaftsschutz von überragender Bedeutung. Die natürlichen bzw. noch recht naturnahen Wälder in der Grenzregion und die attraktive und historisch gewachsene Kulturlandschaft des übrigen Naturparkgebietes machen den Naturpark Bayerischer Wald zu einem wichtigen Baustein im Schutzkonzept für die Großlandschaft des Bayerischen Waldes.
Da im Bereich des Naturparks alle Biotoptypen des Bayerischen Waldes vorkommen, blieb das breite Artenspektrum an Tieren und Pflanzen weitgehend erhalten. Zahlreiche Tier- und Pflanzenarten finden hier letzte Rückzugsgebiete. So leben hier z. B. noch der Fischotter, der Flussuferläufer und Flussperlmuscheln. Auch die Naturparkflora enthält etliche Kostbarkeiten wie z. B. den Ungarischen Enzian, seltene Orchideenarten und die Dreispaltige Binse.
Teilräume:
Der Naturpark Bayerischer Wald ist Teil einer Mittelgebirgslandschaft, die sich in die Teilräume Donautal, Vorderer Bayerischer Wald, Regen - und Ilztal und den Inneren Bayerischen Wald untergliedern lässt.
Das Donautal zeichnet sich durch zum Teil noch intakte Auwälder aus, die vielen Tier - und Pflanzenarten einen Lebensraum bieten. Dabei sind viele Gebiete vom offenen Flusslauf abhängig, wie Wasserbereiche mit offenen Schlammflächen, Feuchtwiesen und ausgedehnte Verlandungszonen mit Röhricht, Großseggenried und Weichholzauen, sowie Stillgewässer.
Der Vordere Bayerische Wald stellt einen weitgehenden unzerschnittenen Raum mit vielen Wäldern und sehr arten - und strukturreichen waldfreien Flächen dar. Zu den freien Flächen gehören unter anderem Moor - und Quellgebiete, ausgedehnte Streuwiesen und große Heckengebiete und Bergwiesen. Außerdem findet man in diesem Raum auch noch ausgedehnte Streuobstbestände, wie beispielsweise im Lallinger Winkel. Der Vordere Bayerische Wald ist das Vorwaldgebiet zu dem Inneren Bayerischen Wald, in welchem auch der Nationalpark liegt.
Die Täler von Regen und Ilz sind zum größten Teil noch in naturnahem Zustand, auch wenn an beiden Flüssen sehr viel Wasser zur Elektrizitätserzeugung abgezweigt wird. Die beiden Fließgewässer haben stark verzweigte Flusssysteme, welche Lebensräume für hochgradig bedrohte oder seltene Arten bereitstellen und so auch Biotopverbundachsen darstellen. Das Ilztal war nicht umsonst Deutschlands Flusssystem des Jahres 2002/2003. Der Erhalt der naturnahen und wenig belasteten Fließstrecken, sowie die Renaturierung bereits verbauter Abschnitte ist ein vorrangiges Ziel, um den Lebensraum der charakteristischen Lebensgemeinschaften zu verbessern oder wiederherzustellen.
Der Innere Bayerische Wald zeichnet sich durch seine großen zusammenhängenden Wälder aus und ist Teil des größten zusammenhängenden Waldgebietes in Europa. Dadurch stellt dieser Naturraum einen wichtigen Lebensraum und ein Wiederausbreitungszentrum von seltenen Arten wie Auerhuhn, Schwarzstorch, Fischotter und Luchs dar.
Im Bereich des Naturparks ist man bemüht diese Region als Randgebiet zu dem Nationalpark dahingehend zu entwickeln, dass Pflanzen und Tieren auch außerhalb des strenger geschützten Nationalparks ein Lebensraum bzw. Ausbreitungsmöglichkeiten gegeben werden. Dazu müssen Fließgewässer renaturiert und Waldgebiete in einen naturgemäßen Zustand überführt werden. Die touristische Entwicklung sollte daher auf die Bedürfnisse dieser schützenswerten Arten abgestimmt sein und ausreichend große Ruheräume zur Verfügung stellen.

1. Naturschutz und Landschaftspflege
2. Erholung und Besucherlenkung
3. Information der Bevölkerung
4. Unterstützung der Regionalentwicklung

Der Naturpark Bayerischer Wald will Besuchern sowie Einheimischen Erholungs- und Erlebnismöglichkeiten bieten, ohne daß die Landschaft darunter zu leiden hat.
Ein ausgedehntes Wanderwegenetz mit Markierungen und Hinweisschildern begleitet die Erholungssuchenden durch den Naturpark. Naturerlebnispfade geben vor Ort Auskunft über ökologische Zusammenhänge und ermöglichen über das Erleben mit allen Sinnen einen neuen Zugang zur Natur.
>>Naturinformation Faltblatt "Naturerlebnispfade"
Naturschutz und Landschaftspflege
Zahlreiche Maßnahmen zum Schutz seltener, gefährdeter oder für die Region charakteristischer Arten wie z. B. Fischotter, Perlmuschel oder Fledermäuse und deren Biotope werden im Naturpark Bayerischer Wald umgesetzt.
Durch den Ankauf von Mooren sollen letzte Reste natürlicher und naturnaher Lebensräume gesichert werden. Unter anderem dient auch die Mahd von Streuwiesen oder das Pflanzen von Obstgehölzen dem Erhalt und der Entwicklung der über Jahrhunderte gewachsenen und vom Menschen geprägten Kulturlandschaft.
Nähere Informationen unter "Archiv" -> Förderverfahren
Bewusster Umgang mit der Natur setzt Verständnis voraus. Deshalb hat auch die Umweltbildung einen immer größer werdenden Stellenwert in der Arbeit des Naturparkvereins.
Die aus diesem Grund ins Leben gerufenen Führungen und Exkursionen für Besuchergruppen und Schulklassen, sowie die Informations-veranstaltungen zu verschiedenen Themen werden von Einheimischen und Feriengästen immer wieder in Anspruch genommen.
Neben diesen Aktivitäten bieten die Gebietsbetreuer am Großen Arber, am Pfahl und an der Ilz Informationen und Gruppenbetreuungen vor Ort an.
Gezielte Informationsvermittlung bedarf jedoch einer entsprechenden Schulung von Multiplikatoren und so wurde bereits im Jahr 1993 eine Ausbildung von "Natur- und Landschaftsführern" eingerichtet. Die Absolventen dieser Ausbildung sollen Gästen und Einheimischen Verständnis für die Kulturlandschaft in ihrer vielfältigen Ausprägung näher bringen.
Durch Verwendung regional erzeugter Produkte und Dienstleistungen soll die Wirtschaftskraft der Region gestärkt und die Wertschöpfung erhöht werden. Zum Erhalt der über Jahrhunderte gewachsenen Kulturlandschaft ist eine intakte bäuerliche Landwirtschaft Voraussetzung.

Im Menuepunkt "Regionalmarketing" finden Sie sowohl eine Karte, in der Betriebe, Einrichtungen und Verkaufsstellen verzeichnet sind, die im Naturparkgebiet erzeugte Produkte und Dienstleistungen anbieten, als auch eine Liste mit den jeweiligen Kontaktadressen.
Prägend für die Geologie des Naturparks ist die Böhmische Masse, deren Westrand der Bayer- und Böhmerwald bilden. Die Böhmische Masse ist der östliche Teil eines uralten Gebirgsmassivs, welches seit dem Paläozoikum (Erdalterum) die Geologie Mitteleuropas dominierte. Zum größten Teil stammt dieses Urgestein aus der Zeit vor 350 bis 500 Millionen Jahren, doch finden sich auch Gesteine mit einem Alter von mehr als 800 Millionen Jahren. Zum Vergleich: die Auffaltung der Alpen begann vor ca. 65 Millionen Jahren.
Bei den im Raum des Naturparks vorkommenden Gesteinen handelt es sich hauptsächlich um Metamorphite (Umwandlungsgesteine), wie zum Beispiel Gneise, die u.a. aus bis zu einer Milliarde Jahre alten Meeresablagerungen entstanden sind. Später wurden die Gneise von glutflüssigen Gesteinsschmelzen aus dem Erdinnern durchzogen, die beim Erkalten das Tiefengestein Granit bildeten. Die Granite sind heute meist für die Kuppenform der Hügel maßgeblich, während die Gneise eher langgezogene Rücken bilden.
Das Donautal bildet beim geologischen Aufbau eine Ausnahme, es ist durch eiszeitliche Niederterrassen und nacheiszeitliche Aufschüttungen geprägt.
Der Naturpark beherbergt eine geologische Besonderheit, den Pfahl. Dieser mit Quarz und Schiefer gefüllte "Riss" im Grundgebirge erstreckt sich über mehr als 140 km in nahezu schnurgerader Linie von der Oberpfalz bis nach Oberösterreich. <>

Eine Übersicht über unsere Faltblätter und Broschüren, sowie ein Bestellformular zum Herunterladen finden Sie hier.
Leider nur noch als Download (-> "Archiv") verfügbar sind:
- die Broschüre "Der Große Arber - der "König des Bayerischen Waldes"
- die Broschüre "Drachenkamm und Felsenheide" (Pfahlbroschüre)
- das Faltblatt: "Der Pfahl im Bayerischen Wald"
Persönlichkeiten | Vereinsstruktur | Verwaltungsgrundlagen | Gebietsentwicklung | Geschäftstelle |

Der Naturpark Bayerischer Wald e.V. wurde am 18.05.1967 in Zwiesel gegründet und mit der Nummer 0087 in das Vereinsregister des Amtsgerichtes eingetragen. Damit war der 35. Naturpark in der Bundesrepublik Deutschland entstanden.
Motor der Naturpark - Bewegung war Dr. h.c. Alfred Töpfer. Der Hamburger Groß-Industrielle regte den Schutz von Vorbild - Landschaften an. Mit der Lüneburger Heide als erstem Deutschen Naturpark gab es ein beispielhaftes Vorbild.
Die Grundlage für den Naturpark Bayerischer Wald e.V. bildete die Bezirksverordnung vom 27.11.1967 zum Landschaftsschutzgebiet Innerer Bayerischer Wald - der geschlossene Waldgürtel entlang des Grenzkammes bildete den „Kernbereich“ des neuen Naturparks.
Persönlichkeiten | Vereinsstruktur | Verwaltungsgrundlagen | Gebietsentwicklung | Geschäftstelle |

An der Gründung des Naturpark Bayerischer Wald e.V. waren maßgeblich Oberregierungsforstrat Konrad Klotz, als Leiter des damaligen Forstamtes Zwiesel-Ost, Dr. Gottlieb Bernreiter, Bürgermeister der Stadt Zwiesel, und der geschäftsführende Vorsitzende des Bayerischen Wald-Vereins Oskar Langer beteiligt.
Konrad Klotz wurde erster Geschäftsführer und Oskar Langer übernahm von 1967 bis 1969 den ersten Vorsitz. Der Glasfabrikant Emil Rimpler leitete dann die Geschicke des Vereines von 1969 bis 1990. Von 1990 bis 2005 bestimmt Landwirtschaftsdirektor Helmut Baumgartl die Vereinsgeschicke (7 Amtsperioden). Die Nachfolge des ersten Geschäftsführers Konrad Klotz trat Erhard Engelstädter an (6 Amtsperioden), von 1969 bis 1995 war Eduard Gistl (8 Amtsperioden) als Kassenverwalter das „Herzstück“ des Vereins.
Persönlichkeiten | Vereinsstruktur | Verwaltungsgrundlagen | Gebietsentwicklung | Geschäftstelle |
Die drei gewählten Vorsitzenden bilden zusammen mit dem Geschäftsführer den Vorstand. Dieser wird durch die Landräte der Mitgliedlandkreise zur Vorstandschaft erweitert. Mitglieder sind die im Naturparkgebiet liegenden Gemeinden, die Landkreise und neben 250 Privatmitgliedern noch ca. 70 Verbände und Vereine.
Die aktuelle Vorstandschaft:
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1. Vorsitzender | 2. Vorsitzender | 3. Vorsitzender | Geschäftsführer |
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Landrat | Landrat | Landrat | Landrat |

Ehrenvorsitzender
Helmut Baumgartl
Persönlichkeiten | Vereinsstruktur | Verwaltungsgrundlagen | Gebietsentwicklung | Geschäftstelle |
Vereinssatzung : 18.05.1967 (Verein)
Naturpark - Verordnung : 16.09.1986 (Umweltministerium)
Einrichtungsplan/Pflege- und Entwicklungsplan :
1985 (1988) bzw. 2001 ( Planungsbüro/ Naturparkplanung)
Förderrichtlinien :
- 18.12.1981 (Umweltministerium)
- 01.01.2004 (Umweltministerium)
- 01.03.2009 (Umweltministerium)
Persönlichkeiten | Vereinsstruktur | Verwaltungsgrundlagen | Gebietsentwicklung | Geschäftstelle |
Der ursprünglich entlang des Grenzkammes ausgewiesene Naturpark wurde im Rahmen der Gebietsreform im Jahr 1972 auf den damaligen Alt-Landkreis Viechtach ausgedehnt. Von da an umfasste er den gesamten Landkreis Regen.

Zum 1.1.1978 traten die Landkreise Deggendorf und Straubing - Bogen nördlich der Donau dem Verein bei. In den Jahren 1979 und 1980 wurde auch von den dortigen Gemeinden der Beitritt vollzogen.
In den Jahren 1997, 1998 und 1999 traten dann sukzessive Gemeinden aus dem Landkreis Freyung - Grafenau dem Naturpark bei. Der Landkreis Freyung - Grafenau rundete mit seiner Mitgliedschaft zum 1.1.1999 das Naturparkgebiet im Vorfeld des ersten Deutschen Nationalparks ab. Damit war einer der größten Naturparke der Bundesrepublik Deutschland entstanden.
Persönlichkeiten | Vereinsstruktur | Verwaltungsgrundlagen | Gebietsentwicklung | Geschäftstelle |
Von 1967 bis 1989 war die Geschäftsstelle des Naturparks im ehemaligen Forstamt Zwiesel untergebracht. Am 22.06.1990 zog man mit der Geschäftsstelle dann in ein erstes, angemietetes Gebäude in Theresienthal um. Dort wurde wenig später ein Informationshaus eröffnet und blieb dort bis 1998.
Von 1998 bis 2001 bildete das ehemalige Berufschulgebäude in der Fachschulstraße 21 in Zwiesel ein Übergangsdomizil. Mit dem Bau des neuen Informationshauses und dessen Bezug im Jahre 2001 am südlichen Ortseingang von Zwiesel steht dem Naturpark mittlerweile eines der modernsten Verwaltungsgebäude in Holzbauweise mit Solarenergienutzung zur Verfügung.

(auf jeweiliges Symbol doppelklicken)
Naturparklogo (tif)
Naturparklogo (jpg)
Naturparklogo für Lehrpfadtafeln (jpg)
Der Verein Naturpark Bayerischer Wald, gegründet am 18.5.1967, hat seinen Sitz in Zwiesel. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Deggendorf eingetragen.
Der Verein hat den Zweck,
a) das Gebiet des Naturparks Bayerischer Wald zu einem weiträumigen, naturnahen
und lärmfreien Erholungsgebiet im Zusammenwirken mit allen interessierten
Stellen, insbesondere den Landkreisen und Gemeinden, Tourismusverbänden
und interessierten Organisationen auszugestalten;
b) alle der Erholung und dem Wandern in Verbindung mit dem Naturpark dienenden
Maßnahmen, Einrichtungen und Betriebe zu fördern;
c) die Landschaft dieses Gebietes zu erhalten und zu pflegen sowie die Tier-
und Pflanzenwelt zu schützen;
d) bei der Erschließung und Erhaltung der landschaftlichen Schönheiten
sowie der Bauten und Kulturstätten des Gebietes mitzuwirken;
e) die Regionalentwicklung zu unterstützen;
f) die Umweltbildung zu fördern;
g) Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen nach § 68 Nr. 9 AO als Träger
zu unterhalten, um das Aufgabenspektrum wissenschaftlich fundiert abwickeln
zu können;
h) die ihm durch die Verordnung über den Naturpark Bayerischer Wald zugewiesenen
Aufgaben wahrzunehmen.
Der Verein verfolgt hiermit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig; er dient nicht in erster Linie eigenwirtschaftlichen Zwecken. Die zur Erreichung des Vereinszweckes erforderlichen Mittel sollen durch Mitgliederbeiträge, öffentliche Beihilfen und private Spenden aufgebracht werden.
Die räumliche Abgrenzung des vom Verein zu betreuenden Gebietes ergibt sich aus der vom damaligen Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen erlassenen Verordnung über den Naturpark Bayerischer Wald, vom 16. September 1986, veröffentlicht im GVBI. Nr. 21 vom 30. Oktober 1986 und den in den nachfolgenden Jahren erlassenen Änderungsverordnungen.
Der Verein führt ein Verzeichnis der Wanderwege und hält die kartenmäßige
Darstellung der Wanderwege auf dem Laufenden.
Die Mitglieder erkennen die Koordinierungsfunktion
des Vereins auf dem Gebiet des Markierungswesens an. Die Ausführung des
Markierungswesens verbleibt bei den bewährten Organisatio-nen, Verbänden
und Institutionen nach den Grundsätzen und Richtlinien des Vereins. Einzelheiten
werden in einer Anweisung zum Markierungswesen niedergelegt.
Mitglieder des Vereins können werden:
1. a) Landkreise, Gemeinden und Gemeindeverbände;
b) Privatwaldbetriebe;
c) Körperschaften und Anstalten des öffentlichen und privaten Rechts;
d) Wander- und Heimatvereine, Fremdenverkehrs- und Ortsverschönerungsvereine
und
dergleichen;
e) alle natürlichen und juristischen Personen, sofern sie sich zu den gemeinnützigen
Aufgaben
des Vereins bekennen.
2. Die Aufnahme der Mitglieder erfolgt auf schriftlichen Antrag durch den Vorstand.
Dem
Aufnahmeantrag einer Gebietskörperschaft im Bereich des Naturparkes ist
grundsätzlich
stattzugeben.
3. Ehrenmitgliedschaft und weitere Ehrungen können durch die Mitgliederversammlung
verliehen werden.
4. Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Ankündigung mit Halbjahresfrist
zum Schluß des
Geschäftsjahres oder - beim Vorliegen triftiger Gründe - durch Ausschluß
durch den Ausschuss.
5. Scheidet ein Mitglied aus dem Verein aus, ohne dass dieser aufgelöst
wird, so findet mit dem
ausscheidenden Mitglied keine Vermögensauseinandersetzung statt.
Die Mitglieder sind in der Mitgliederversammlung stimmberechtigt. Sie sollen
den Verein in der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützen.
Die Städte und Gemeinden zahlen einen Jahresbeitrag pro Einwohner der im
Naturpark-Bereich lebenden Bevölkerung. Landkreise leisten einen Jahresbeitrag
nach ha der im Naturpark gelegenen Fläche. Die Jahresmindestbeiträge
werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
Das Geschäftsjahr des Vereins läuft vom 1. Januar bis 31. Dezember.
Organe des Vereins sind
a) der Vorstand
b) der Ausschuss
c) die Mitgliederversammlung
1. Der Vorstand setzt sich zusammen aus
a) dem 1. Vorsitzenden
b) dem 2. Vorsitzenden
c) dem 3. Vorsitzenden
d) dem Geschäftsführer
wobei einer der drei Vorsitzenden Bürgermeister einer Mitgliedsgemeinde
sein muß.
2. Der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der 3. Vorsitzende und der Geschäftsführer
sind zur Vertretung berechtigte Vorstände i.S.d. § 26 BGB. Der 1.
Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der 3. Vorsitzende und der Geschäftsführer
sind jeweils alleinvertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis sind der 2.
Vorsitzende und der 3. Vorsitzende und der Geschäftsführer jedoch
nur bei Verhinderung des 1. Vorstandes zur Vertretung befugt.
3. Der 1. Vorsitzende bzw. der 2. Vorsitzende oder der 3. Vorsitzende leitet
die Veranstaltungen des Vereins und die Sitzungen des Ausschusses, führt
die laufenden Geschäfte nach der Satzung und den Beschlüssen der Mitgliederversammlung
und des Ausschusses.
4. Der Geschäftsführer wird von den 3 Vorsitzenden bestellt. 5. Der
Vorstand wird auf die Dauer von 3 Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt.
1. Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer
von 3 Jahren gewählt und bleiben bis zur Neuwahl im Amt; Wiederwahl von
Vorstandsmitgliedern ist möglich.
2. Scheidet ein Vorstandsmitglied infolge Amtsniederlegung oder Versterbens
vorzeitig aus dem Vorstand aus, so ist der Ausschuss berechtigt und verpflichtet,
für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen ein Ersatzmitglied zu wählen.
1. Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Er ist zuständig für alle sich aus dieser Satzung ergebenden Aufgaben, sofern diese nicht ausdrücklich dem Ausschuss oder der Mitgliederversammlung übertragen sind.
2. Dem Vorstand obliegt insbesondere:
a) Die Überwachung der Geschäftsabwicklung
b) die Bereitstellung des Jahresberichts, der Jahresrechnung und eines Haushaltsplanes
für das folgende Geschäftsjahr
c) die Vorbereitung und Einberufung von ordentlichen und außerordentlichen
Mitgliederversammlungen,
d) die Aufstellung der Tagesordnung und Ausarbeitung der Beschlussgegenstände,
e) die Buchführung sowie die ordnungsgemäße Verwaltung und Verwendung
des Vereinsvermögens
f) die Anstellung und Kündigung von Angestellten des Vereins sowie deren
Beaufsichtigung,
g) die Anmeldung von Satzungsänderungen zum Zweck der Genehmigung durch
die Verleihungsbehörde
h) die Anmeldung neu gewählter Vertretungsvorstände bei der Verleihungsbehörde
3. Zu den Punkten 2. f), g), h) ist die Zustimmung des Ausschusses nötig.
4. Im Falle einer unaufschiebbaren Entscheidung bezüglich der laufenden
Geschäfte nach Punkt 2.a) kann der Vorstand eine Eilhandlung treffen. Diese
ist in der darauf folgenden Ausschusssitzung bekannt zu geben.
5. Die Haftung des Vorstandes ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Grobe Fahrlässigkeit liegt insbesondere auch dann vor, wenn der Vorstand
Rechtsgeschäfte tätigt, ohne zuvor die Zustimmung der gegebenenfalls
in dieser Satzung bestimmten Organe eingeholt zu haben.
6. Im Überigen sind die finanziellen Entscheidungsbefugnisse in der Geschäftsordnung
geregelt.
1. Der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der 3. Vorsitzende und der Geschäftsführer
vertreten nach Maßgabe dieser Satzung den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
2. Im Vertretungsfall ist der 1. Vorsitzende umgehend über die Vertretungsangelegenheiten
zu informieren.
3. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner
Mitglieder anwesend sind. Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit.
Bei Pattsituationen entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
1. Neben dem Vorstand besteht ein Arbeitsausschuss, der sich wie folgt zusammensetzt:
a. Den Vorstandsmitgliedern: 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden, 3. Vorsitzenden,
Geschäftsführer
b. Den Landräten der Mitgliedslandkreise als geborene Mitglieder, die sich
im Verhinderungsfall durch ihre Landratsstellvertreter oder Amtsvertreter verteten
lassen können
2. Eine Wahl der Ausschussmitglieder ist nicht erforderlich, da sie bereits
als Vorstandsmitglieder gewählt oder geborene Mitglieder sind.
1. Der Ausschuss stellt ein erweitertes Vorstandsgremium dar und bildet somit
eine breitere Basis für wichtige Entscheidungen. Die Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse
ergeben sich aus der Aufstellung der Aufgaben des Vorstandes in § 10 dieser
Satzung.
2. Zu den folgenden Entscheidungen § 10 2. f), g), h) ist die Zustimmung
des Ausschusses nötig:
3. Die Geschäftsordnung für den Verein wird vom Ausschuss beschlossen.
1. Die Einberufung und Leitung der Sitzungen des Ausschusses obliegt dem 1.Vorsitzenden.
Die Sitzung ist mindestens einmal jährlich einzuberufen.
2. Darüber hinaus ist der Ausschuss stets einzuberufen, wenn dies im Interesse
des Vereins geboten ist oder sonst eine Beschlussfassung des Ausschusses erforderlich
wird
.
3. Ferner ist der Ausschuss einzuberufen, wenn dies mindestens drei stimmberechtigte
Ausschussmitglieder schriftlich beantragen.
4. Die Einberufung des Ausschusses hat gegenüber allen Ausschussmitgliedern
mit einer Frist von 7 Tagen zu erfolgen, bei Einverständnis aller Ausschussmitglieder
auch kürzer.
1. Der Ausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Pattsituationen entscheidet die Stimme des Vorsitzenden
2. Über die Sitzungen des Ausschuss ist ein Sitzungsprotokoll anzufertigen und vom Sitzungsleiter und dem Protokollführer zu unterschreiben. Die Eintragungen müssen enthalten Ort, Zeit und Einberufungsform der Sitzung, den Namen der Teilnehmer und des Leiters sowie die gefassten Beschlüsse und die dabei erzielten Mehrheitsverhältnisse.
1. Der Vorstand kann sich zur Erledigung der laufenden Geschäfte zur Geschäftsführung
angestellten Personals bedienen.
2. Der Vorstand kann zur Geschäftsführung bestelltem Personal auch
Untervollmachten erteilen, sofern diese zur ordnungsgemäßen Erledigung
der übertragenen Aufgaben erforderlich sind.
3. Der Inhalt der Anstellungsverträge sowie der Umfang und Inhalt der den
Geschäftsführern zu erteilenden Untervollmacht bedarf der Zustimmung
des Ausschusses.
Der Vorsitzende hat eine jährliche Mitgliederversammlung einzuberufen und zu leiten. Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Die Mitglieder sind mindestens 10 Tage zuvor schriftlich einzuladen unter Bekanntgabe der Tagesordnung. Eine Mitgliederversammlung ist auch einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich beantragt. Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
1. Die Mitglieder des Vereins üben ihre Rechte grundsätzlich in der
Mitgliederversammlung aus.
2. Der Mitgliederversammlung obliegt neben den ihr in dieser Satzung zugewiesenen
Aufgaben insbesondere:
a) Wahl der Mitglieder des Vorstandes
b) Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung
c) Beschlussfassung über den Jahresbericht und über die Jahresrechnung
d) Beschlussfassung über den Haushaltsplan für das folgende Geschäftsjahr
e) Beschlussfassung über die Jahresbeiträge
f) Beschlussfassung über Satzungsänderungen
g) Beschlussfassung über die Auflösung
h) Wahl von zwei Kassenprüfern
i) Überwachung der Erfüllung der Aufgaben des Vereins.
Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.
Über die Einnahmen und Ausgaben ist Buch zu führen. Zahlungen dürfen nur auf schriftliche Anwei-sungen des Vorstandes gemäß § 9 Abs. 1, des Geschäftsführers oder des Schatzmeisters geleistet werden. Näheres regelt die Geschäftsordnung. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Die Kassenprüfung erfolgt durch zwei durch die Mitgliederversammlung alljährlich zu wählende Kassenprüfer (siehe § 17).
Änderungen der Satzung können durch die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei Drittel der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Ein Antrag auf Satzungsänderung muß mit der Einladung zur Mitgliederversammlung den Mitgliedern bekanntgegeben werden.
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer ausschließlich zu diesem Zweck einberufenen Mitglie-derversammlung erfolgen. Der Auflösungsbeschluß bedarf der Zustimmung von drei Viertel der ab-gegebenen Stimmen.
Sind in dieser Mitgliederversammlung weniger als die Hälfte aller Mitglieder anwesend, ist zur Be-schlußfassung über den Auflösungsbeschluß innerhalb von vier Wochen eine neue Mitgliederver-sammlung einzuberufen. In dieser Mitgliederversammlung entscheiden über die Auflösung des Ver-eins drei Viertel der anwesenden Mitglieder. Ein anzustrebender Anschluß oder Zusammenschluß des Vereins mit angrenzenden Naturparken bedingt keine Auflösung, sondern lediglich eine Überar-beitung der Satzung. § 21 Vermögensverwendung bei Auflösung
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Ver-mögen des Vereins an die Mitgliedslandkreise im Verhältnis der zuletzt gezahlten Mitgliedsbeiträge, die es unmittelbar und ausschließlich für Zwecke im Sinne des § 2 der Satzung zu verwenden haben.
Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.08.2007 in Kraft.
Satzung
des Vereins Naturpark Bayerischer Wald e.V.
§ 1 Name und Sitz
Der Verein Naturpark Bayerischer Wald, gegründet am 18.5.1967, hat seinen Sitz in Zwiesel. Er ist
in das Vereinsregister beim Amtsgericht Deggendorf eingetragen.
§ 2 Zweck des Vereins
Der Verein hat den Zweck,
a) das Gebiet des Naturparks Bayerischer Wald zu einem weiträumigen, naturnahen und lärmfreien
Erholungsgebiet im Zusammenwirken mit allen interessierten Stellen, insbesondere den
Landkreisen und Gemeinden, Tourismusverbänden und interessierten
Organisationen auszugestalten;
b) alle der Erholung und dem Wandern in Verbindung mit dem Naturpark dienenden Maßnahmen,
Einrichtungen und Betriebe zu fördern;
c) die Landschaft dieses Gebietes zu erhalten und zu pflegen sowie die Tier- und Pflanzenwelt zu
schützen;
d) bei der Erschließung und Erhaltung der landschaftlichen Schönheiten sowie der Bauten und
Kulturstätten des Gebietes mitzuwirken;
e) die Regionalentwicklung zu unterstützen;
f) die Umweltbildung zu fördern;
g) Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen nach § 68 Nr. 9 AO als Träger zu unterhalten, um
das Aufgabenspektrum wissenschaftlich fundiert abwickeln zu können;
h) den Erhalt und die Pflege von kulturellen und denkmalgeschützen Objekten zu fördern und Einrichtungen die im
Zusammenhang mit solchen Maßnahmen stehen zu errichten;
i) die ihm durch die Verordnung über den Naturpark Bayerischer Wald zugewiesenen Aufgaben
wahrzunehmen.
Der Verein verfolgt hiermit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig; er dient nicht in erster Linie eigenwirtschaftlichen Zwecken. Die zur Erreichung des Vereinszweckes erforderlichen Mittel sollen durch Mitgliederbeiträge, öffentliche Beihilfen und private Spenden aufgebracht werden.
Die räumliche Abgrenzung des vom Verein zu betreuenden Gebietes ergibt sich aus der vom damaligen Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen erlassenen Verordnung über den Naturpark Bayerischer Wald, vom 16. September 1986, veröffentlicht im GVBI. Nr. 21 vom 30. Oktober 1986 und den in den nachfolgenden Jahren erlassenen Änderungsverordnungen.
§ 3 Markierungswesen
Der Verein führt ein Verzeichnis der Wanderwege und hält die kartenmäßige Darstellung der Wanderwege auf dem Laufenden.
Die Mitglieder erkennen die Koordinierungsfunktion des Vereins auf dem Gebiet des Markierungswesens an. Die Ausführung des Markierungswesens verbleibt bei den bewährten Organisationen, Verbänden und Institutionen nach den Grundsätzen und Richtlinien des Vereins. Einzelheiten werden in einer Anweisung zum Markierungswesen niedergelegt.
§ 4 Mitgliedschaft
Mitglieder des Vereins können werden:
1. a) Landkreise, Gemeinden und Gemeindeverbände;
b) Privatwaldbetriebe;
c) Körperschaften und Anstalten des öffentlichen und privaten Rechts;
d) Wander- und Heimatvereine, Fremdenverkehrs- und Ortsverschönerungsvereine und
dergleichen;
e) alle natürlichen und juristischen Personen, sofern sie sich zu den gemeinnützigen Aufgaben
des Vereins bekennen.
2. Die Aufnahme der Mitglieder erfolgt auf schriftlichen Antrag durch den Vorstand. Dem
Aufnahmeantrag einer Gebietskörperschaft im Bereich des Naturparkes ist grundsätzlich
stattzugeben.
3. Ehrenmitgliedschaft und weitere Ehrungen können durch die Mitgliederversammlung verliehen werden.
4. Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Ankündigung mit Halbjahresfrist zum Schluß des
Geschäftsjahres oder - beim Vorliegen triftiger Gründe - durch Ausschluß durch den Ausschuss.
5. Scheidet ein Mitglied aus dem Verein aus, ohne dass dieser aufgelöst wird, so findet mit dem
ausscheidenden Mitglied keine Vermögensauseinandersetzung statt.
§ 5 Aufgaben, Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder sind in der Mitgliederversammlung stimmberechtigt. Sie sollen den Verein in der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützen.
Die Städte und Gemeinden zahlen einen Jahresmindestbeitrag pro Einwohner der im Naturpark-Bereich lebenden Bevölkerung. Landkreise leisten einen Jahresmindestbeitrag nach ha der im Naturpark gelegenen Fläche. Die Jahresmindestbeiträge werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Für bevollmächtigte Mitglieder, die vom Naturparkverein in örtlicher Zuständigkeit mit der Abwicklung einer Naturparkmaßnahme beauftragt sind, erhöht sich der Jahresmindestbeitrag um die einzusetzenden Eigenmittel (mit Ausnahme der Organisationskosten der Naturpark – Mitarbeiter).
Bevollmächtigte Mitglieder handeln im Auftrag und für Rechnung des Naturparkvereins. Bei der Erteilung der Vollmacht ist eine formelle Mitgliedschaft notwendig. Das bevollmächtige Mitglied hat primär die Aufgabe, die erforderlichen Maßnahmen für den Naturparkverein Bayerischer Wald in örtlicher Zuständigkeit durchzuführen und dadurch über seinen Jahresmindestbeitrag hinaus einen weiteren Mitgliedsbeitrag zu erbringen.
§ 6 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr des Vereins läuft vom 1. Januar bis 31. Dezember.
§ 7 Vereinsorgane
Organe des Vereins sind
a) der Vorstand
b) der Ausschuss
c) die Mitgliederversammlung
§ 8 Der Vorstand
1. Der Vorstand setzt sich zusammen aus
a) dem 1. Vorsitzenden
b) dem 2. Vorsitzenden
c) dem 3. Vorsitzenden
d) dem Geschäftsführer
wobei einer der drei Vorsitzenden Bürgermeister einer Mitgliedsgemeinde sein muß.
2. Der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der 3. Vorsitzende und der Geschäftsführer sind zur Vertretung berechtigte Vorstände i.S.d. § 26 BGB. Der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der 3. Vorsitzende und der Geschäftsführer sind jeweils alleinvertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis sind der 2. Vorsitzende und der 3. Vorsitzende und der Geschäftsführer jedoch nur bei Verhinderung des 1. Vorstandes zur Vertretung befugt.
3. Der 1. Vorsitzende bzw. der 2. Vorsitzende oder der 3. Vorsitzende leitet die Veranstaltungen des Vereins und die Sitzungen des Ausschusses, führt die laufenden Geschäfte nach der Satzung und den Beschlüssen der Mitgliederversammlung und des Ausschusses.
4. Der Geschäftsführer wird von den 3 Vorsitzenden bestellt.
5. Der Vorstand wird auf die Dauer von 3 Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt.
§ 9 Wahl des Vorstandes
1. Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Jahren gewählt und bleiben bis zur Neuwahl im Amt; Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist möglich.
2. Scheidet ein Vorstandsmitglied infolge Amtsniederlegung oder Versterbens vorzeitig aus dem Vorstand aus, so ist der Ausschuss berechtigt und verpflichtet, für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen ein Ersatzmitglied zu wählen.
§ 10 Befugnisse und Aufgaben des Vorstandes
1. Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Er ist zuständig für alle sich aus dieser Satzung ergebenden Aufgaben, sofern diese nicht ausdrücklich dem Ausschuss oder der Mitgliederversammlung übertragen sind.
2. Dem Vorstand obliegt insbesondere:
a) Die Überwachung der Geschäftsabwicklung
b) die Bereitstellung des Jahresberichts, der Jahresrechnung und eines Haushaltsplanes für das folgende Geschäftsjahr
c) die Vorbereitung und Einberufung von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliederversammlungen,
d) die Aufstellung der Tagesordnung und Ausarbeitung der Beschlussgegenstände,
e) die Buchführung sowie die ordnungsgemäße Verwaltung und Verwendung des Vereinsvermögens
f) die Anstellung und Kündigung von Angestellten des Vereins sowie deren Beaufsichtigung,
g) die Anmeldung von Satzungsänderungen zum Zweck der Genehmigung durch die Verleihungsbehörde
h) die Anmeldung neu gewählter Vertretungsvorstände bei der Verleihungsbehörde
3. Zu den Punkten 2. f), g), h) ist die Zustimmung des Ausschusses nötig.
4. Im Falle einer unaufschiebbaren Entscheidung bezüglich der laufenden Geschäfte nach Punkt 2.a) kann der Vorstand eine Eilhandlung treffen. Diese ist in der darauf folgenden Ausschusssitzung bekannt zu geben.
5. Die Haftung des Vorstandes ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Grobe Fahrlässigkeit liegt insbesondere auch dann vor, wenn der Vorstand Rechtsgeschäfte tätigt, ohne zuvor die Zustimmung der gegebenenfalls in dieser Satzung bestimmten Organe eingeholt zu haben.
6. Im Überigen sind die finanziellen Entscheidungsbefugnisse in der Geschäftsordnung geregelt.
§ 11 Vertretung und Beschlussfassung des Vorstandes
1. Der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der 3. Vorsitzende und der Geschäftsführer vertreten nach Maßgabe dieser Satzung den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
2. Im Vertretungsfall ist der 1. Vorsitzende umgehend über die Vertretungsangelegenheiten zu informieren.
3. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Pattsituationen entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
§ 12 Der Ausschuss
1. Neben dem Vorstand besteht ein Arbeitsausschuss, der sich wie folgt zusammensetzt:
a. Den Vorstandsmitgliedern: 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden, 3. Vorsitzenden, Geschäftsführer
b. Den Landräten der Mitgliedslandkreise als geborene Mitglieder, die sich im Verhinderungsfall durch ihre Landratsstellvertreter oder Amtsvertreter verteten lassen können
2. Eine Wahl der Ausschussmitglieder ist nicht erforderlich, da sie bereits als Vorstandsmitglieder gewählt oder geborene Mitglieder sind.
§ 13 Die Aufgaben des Ausschusses
1. Der Ausschuss stellt ein erweitertes Vorstandsgremium dar und bildet somit eine breitere Basis für wichtige Entscheidungen. Die Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse ergeben sich aus der Aufstellung der Aufgaben des Vorstandes in § 10 dieser Satzung.
2. Zu den folgenden Entscheidungen § 10 2. f), g), h) ist die Zustimmung des Ausschusses nötig:
3. Die Geschäftsordnung für den Verein wird vom Ausschuss beschlossen.
§ 14 Einberufung zu Ausschusssitzungen
1. Die Einberufung und Leitung der Sitzungen des Ausschusses obliegt dem 1.Vorsitzenden. Die Sitzung ist mindestens einmal jährlich einzuberufen.
2. Darüber hinaus ist der Ausschuss stets einzuberufen, wenn dies im Interesse des Vereins geboten ist oder sonst eine Beschlussfassung des Ausschusses erforderlich wird.
3. Ferner ist der Ausschuss einzuberufen, wenn dies mindestens drei stimmberechtigte Ausschussmitglieder schriftlich beantragen.
4. Die Einberufung des Ausschusses hat gegenüber allen Ausschussmitgliedern mit einer Frist von 7 Tagen zu erfolgen, bei Einverständnis aller Ausschussmitglieder auch kürzer.
§ 15 Beschlussfassung des Ausschusses
1. Der Ausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Pattsituationen entscheidet die Stimme des Vorsitzenden
2. Über die Sitzungen des Ausschuss ist ein Sitzungsprotokoll anzufertigen und vom Sitzungsleiter und dem Protokollführer zu unterschreiben. Die Eintragungen müssen enthalten Ort, Zeit und Einberufungsform der Sitzung, den Namen der Teilnehmer und des Leiters sowie die gefassten Beschlüsse und die dabei erzielten Mehrheitsverhältnisse.
§ 16 Die Geschäftsführung
1. Der Vorstand kann sich zur Erledigung der laufenden Geschäfte zur Geschäftsführung angestellten Personals bedienen.
2. Der Vorstand kann zur Geschäftsführung bestelltem Personal auch Untervollmachten erteilen, sofern diese zur ordnungsgemäßen Erledigung der übertragenen Aufgaben erforderlich sind.
3. Der Inhalt der Anstellungsverträge sowie der Umfang und Inhalt der den Geschäftsführern zu erteilenden Untervollmacht bedarf der Zustimmung des Ausschusses.
§ 17 Mitgliederversammlung
Der Vorsitzende hat eine jährliche Mitgliederversammlung einzuberufen und zu leiten. Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Die Mitglieder sind mindestens 10 Tage zuvor schriftlich einzuladen unter Bekanntgabe der Tagesordnung.
Eine Mitgliederversammlung ist auch einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich beantragt.
Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
1. Die Mitglieder des Vereins üben ihre Rechte grundsätzlich in der Mitgliederversammlung aus.
2. Der Mitgliederversammlung obliegt neben den ihr in dieser Satzung zugewiesenen Aufgaben insbesondere:
a) Wahl der Mitglieder des Vorstandes
b) Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung
c) Beschlussfassung über den Jahresbericht und über die Jahresrechnung
d) Beschlussfassung über den Haushaltsplan für das folgende Geschäftsjahr
e) Beschlussfassung über die Jahresbeiträge
f) Beschlussfassung über Satzungsänderungen
g) Beschlussfassung über die Auflösung
h) Wahl von zwei Kassenprüfern
i) Überwachung der Erfüllung der Aufgaben des Vereins.
Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.
§ 18 Kassenwesen
Über die Einnahmen und Ausgaben ist Buch zu führen. Zahlungen dürfen nur auf schriftliche Anweisungen des Vorstandes gemäß § 9 Abs. 1, des Geschäftsführers oder des Schatzmeisters geleistet werden. Näheres regelt die Geschäftsordnung.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnis-mäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
Die Kassenprüfung erfolgt alljährlich durch zwei durch die Mitgliederversammlung zu wählende Kassenprüfer (siehe § 17). Die Wahl erfolgt im dreijährigen Turnus mit den Vorstandswahlen. Um die Fördervoraussetzungen zu erfüllen, wird jährlich eine weitere Kassenprüfung durch das Kreisrechnungsprüfungsamt beim Landratsamt Regen durchgeführt.
§ 19 Satzungsänderung
Änderungen der Satzung können durch die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei Drittel der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Ein Antrag auf Satzungsänderung muß mit der Einladung zur Mitgliederversammlung den Mitgliedern bekanntgegeben werden.
§ 20 Auflösung
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer ausschließlich zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung erfolgen. Der Auflösungsbeschluß bedarf der Zustimmung von drei Viertel der abgegebenen Stimmen.
Sind in dieser Mitgliederversammlung weniger als die Hälfte aller Mitglieder anwesend, ist zur Beschlußfassung über den Auflösungsbeschluß innerhalb von vier Wochen eine neue Mitgliederversammlung einzuberufen. In dieser Mitgliederversammlung entscheiden über die Auflösung des Vereins drei Viertel der anwesenden Mitglieder. Ein anzustrebender Anschluß oder Zusammenschluß des Vereins mit angrenzenden Naturparken bedingt keine Auflösung, sondern lediglich eine Überarbeitung der Satzung.
§ 21 Vermögensverwendung bei Auflösung
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Mitgliedslandkreise im Verhältnis der zuletzt gezahlten Mitgliedsbeiträge, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden haben.
§ 22 Inkrafttreten
Diese Änderung der Satzung tritt mit Wirkung vom 01.08.2009 in Kraft.
Erklärung zum "Naturpark Bayerischer Wald"Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit vom 25. Januar 2010
Gemäß Art. 11 Abs. 1 des Gesetzes über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz - BayNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2005 (GVB1 2006 S. 2, BayRS 791-1-UG) werden Naturparke durch Erklärung bestimmt. Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Gesetzes vom 10. Juli 1998 (GVB1 S. 403) wird die bisherige Verordnung über den "Naturpark Bayerischer Wald" vom 16. September 1986 (GVB1 S. 328, BayRS 791-5-4-UG) mit Wirkung vom 18. Februar 2010 aufgehoben. Sie wird durch nachstehende Erklärung ersetzt.
I.
Erklärung zum Naturpark
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit erklärt das Gebiet des Bayerischen Waldes in den Landkreisen Deggendorf, Freyung-Grafenau, Regen und Straubing-Bogen sowie in der kreisfreien Stadt Straubing in den in Abschnitt II näher bezeichneten Grenzen mit Wirkung vom 18. Februar 2010 zum "Naturpark Bayerischer Wald". Der Naturpark hat eine Größe von 278 272 ha.
II.
Naturparkgrenzen
Die Grenzen des Naturparks einschließlich der Erweiterung sind in einer Karte 1:175 000, die als Anlage Bestandteil dieser Erklärung ist, grob dargestellt.
Die genauen Grenzen des Naturparks sind in Karten 1:50 000, auf die Bezug genommen wird, eingetragen. Diese Karten sind beim Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit als oberster Naturschutzbehörde niedergelegt. Weitere Ausfertigungen dieser Karten befinden sich bei der Regierung von Niederbayern als höherer Naturschutzbehörde sowie bei den Landratsämtern Deggendorf, Freyung-Grafenau, Regen, Straubing-Bogen und bei der kreisfreien Stadt Straubing als unteren Naturschutzbehörden.
Die Karten werden bei den genannten Behörden archiviermäßig verwahrt und sind dort während der Dienststunden allgemein zugänglich.
III.
Schutzgebiete
Innerhalb des Naturparks sind überwiegend Schutzgebiete im Sinn des III. Abschnitts des BayNatSchG festgesetzt.
IV.
Zweck des Naturparks
Zweck des Naturparks ist es,
1. das Gebiet entsprechend einemPflege- und Entwicklungsplan (Abschnitt V Nr. 1) nachhaltig zu sichern, zu pflegen und zu entwickeln.
2. eine durch vielfältige Nutzungsformen geprägte Landschaft und ihre Arten- und Biotopvielfalt zu erhalten, zu entwickeln und wiederherzustellen.
3. geeignete Landschaftsteile für die Erholung und den Naturgenuss zu erschließen und der Allgemeinheit zugänglich zu machen, soweit die Belastbarkeit des Naturhaushalts und des Landschaftsbilds dies zulassen,
4. den Erholungsverkehr zu ordnen und zu lenken,
5. in den Schutzgebieten die Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsverordnung und in denNatura2000-Gebieten nach Maßgabe der jeweiligen Erhaltungsziele zu verwirklichen.
V.
Träger und Aufgaben
Träger des Naturparks ist der Verein "Naturpark Bayerischer Wald e.V." mit Sitz in Zwiesel. Er hat insbesondere
1. eine Planung zu erstellen, die vor allem die Maßnahmen zur Sicherung, Pflege und Entwicklung des Gebiets als eine für den Naturraum typische Vorbildslandschaft und als Erholungslandschaft enthält (Pflege- und Entwicklungsplan), sie umzusetzen und bei Bedarf fortzuschreiben,
2. Maßnahmen des Naturschutzes, insbesondere des Schutzes und der Pflege der Pflanzen- und Tierwelt, durchzuführen und zu fördern,
3. Maßnahmen aufzuzeigen, wie eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung zu erreichen ist,
4. das Naturparkgebiet zu erhalten, zu gestalten und zu pflegen, insbesondere die Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbilds für die Allgemeinheit zu bewahren,
5. die naturnahe und naturschonende Erholung im Naturpark zu fördern,
6. die Bevölkerung über die Bedeutung des Naturparks für Naturschutz und Landschaftspflege sowie die Erholung aufzuklären.
VI.
Geltung der Erklärung
Diese Erklärung gilt, solange ihre wesentlichen Voraussetzungen, insbesondere die Festsetzung der überwiegenden Fläche als Schutzgebiete gemäß Abschnitt III und das Bestehen des aufgabenorientierten Naturparkträgers, erfüllt sind.
Melanie Huml, Staatssekretärin
über den "Naturpark Bayerischer Wald" vom 18. Januar 2010
Auf Grund des §4 Abs. 2 des Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes und des Bayerischen Wassergesetzes vom 10. Juli 1998 (GVB1 S. 403) erlässt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit folgende Verordnung:
§ 1
Die Verordnung über den "Naturpark Bayerischer Wald" vom 16.September 1986 (GVB1 S. 328, BayRS 791-5-4-UG) wird aufgehoben.
§ 2
Diese Verordnung tritt am 18. Februar 2010 in Kraft.
München, den 18. Januar 2010
Bayerisches Staatsministerium
für Umwelt und Gesundheit
Dr. Markus Söder, Staatsminister
Auf Grund von Art. 11 in Verbindung mit Art. 10 Abs. 2 Sätze 3 und 4, Art. 45 Abs.1 Nr. 2, Art. 55 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 45 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 2 und Art. 37 Abs. 2 Nr. 1 des Bayerischen Naturschutzgesetzes – BayNatSchG – (BayRS 791–1-U), zuletzt geändert durch § 7 des Gesetzes vom 16. Juli 1986 (GVBI S. 135), erlässt das Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen folgende Verordnung:
§ 1
Schutzgegenstand
(1) Das Gebiet des Bayerischen Waldes in den Landkreisen Deggendorf, Regen und Straubing- Bogen und in der kreisfreien Stadt Straubing wird in den in § 2 näher bezeichneten Grenzen als Naturpark festgesetzt. Das Gebiet hat eine Größe von ca. 206 800 Hektar.
(2) Der Naturpark erhält die Bezeichnung "Naturpark Bayerischer Wald"
(3) Träger des Naturparks ist der "Verein Naturpark Bayerischer Wald e. V." mit Sitz in Zwiesel.
§ 2
Naturparkgrenzen
(1) Die Grenzen des Naturparks sind in einer Karte M = 1 : 100 000, die als Anlage Bestandteil dieser Verordnung ist, grob dargestellt.
(2) Die genauen Grenzen des Naturparks sind in einer Karte M = 1 : 25 000 eingetragen, die beim Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen als oberster Naturschutzbehörde niedergelegt ist und auf die Bezug genommen wird. Maßgebend für den Grenzverlauf ist der Eintrag in dieser Karte. Weitere Ausfertigungen dieser Karte befinden sich bei der Regierung von Niederbayern als höherer Naturschutzbehörde sowie bei den Landratsämtern Straubing-Bogen, Deggendorf, Regen und bei der kreisfreien Stadt Straubing als unteren Naturschutzbehörden.
(3) Die Karten werden bei den in Absatz 2 genannten Behörden archivmäßig verwahrt und sind dort während der Dienststunden allgemein zugänglich.
§ 3
Schutzzone
(1) Innerhalb des Naturparks wird eine Schutzzone festgesetzt, welche die Voraussetzungen eines Landschaftsschutzgebietes erfüllt. Die Schutzzone umfasst die Bereiche, die in der in § 2 Abs. 1 genannten Anlage grob dargestellt sind.
(2) Die genauen Grenzen der Schutzzone sind in der in § 2 Abs. 2 genannten Karte eingetragen, auf die Bezug genommen wird. Maßgebend für den Grenzverlauf ist der Eintrag dieser Karte.
§ 4
Schutzzweck
Zweck der Festsetzung des Naturparks ist es,
1. das Gebiet entsprechend dem Einrichtungsplan (§ 10 Nr. 1) zu entwickeln und zu pflegen,
2. die sich für die Erholung eignenden Landschaftsteile der Allgemeinheit zugänglich zu machen und zu erhalten, soweit die ökologische Wertung dies zulässt,
3. in der Schutzzone
a) die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts zu erhalten und dauerhaft zu verbessern, insbe- sondere
- erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungnen von Natur und Landschaft zu verhindern
- den Wald wegen seiner besonderen Bedeutung für den Naturhaushalt zu schützen
- die heimischen Tier- und Pflanzenarten sowie ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume zu schützen,
b) die Vielfalt, Eigenart und Schönheit des für den Bayerischen Wald typischen Landschaftsbildes zu bewahren,
c) eingetretene Schäden zu beheben oder auszugleichen.
§ 5
Besondere Vorschriften
Soweit für das Gebiet des Naturparks besondere naturschutzrechtliche Vorschriften bestehen, insbesondere solche über Naturschutzgebiete, Naturdenkmäler oder über den Schutz von Landschaftsbestandteilen und Grünbeständen, bleiben diese unberührt. Gleiches gilt, wenn künftig besondere naturschutzrechtliche Vorschriften erlassen werden.
§ 6
Verbote, Befreiung
(1) In der Schutzzone sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebiets verändern oder dem in § 4 Nr. 3 genannten besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen, insbesondere alle Handlungen, die geeignet sind, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, das Landschaftsbild, den Naturgenuss oder den Zugang zur freien Natur zu beeinträchtigen.
(2) Von den Verboten kann gemäß Art. 49 BayNatSchG im Einzelfall Befreiung erteilt werden.
§ 7
Erlaubnis
(1) Der naturschutzrechtlichen Erlaubnis bedarf, wer beabsichtigt, innerhalb der Schutzzone
1. genehmigungspflichtige bauliche Anlagen im Sinn des Art. 65 der Bayerischen Bauordnung zu errichten oder zu erweitern, soweit sie die in § 6 genannten Wirkungen hervorrufen können,
2. Aufschüttungen, Ablagerungen, Spengungen, Bohrungen oder Abgrabungen vorzunehmen oder die Bodengestalt in sonstiger Weise wesentlich zu verändern,
3. Gewässer einschließlich Quellen – unabhängig von deren wasserwirtschaftlicher Bedeutung – oder deren Uferbereiche, den Zu- und Ablauf des Wassers oder den Grundwasserstand zu verändern oder neue Gewässer herzustellen,
4. Straßen, Wege, Start- und Landeplätze für Flugkörper, Park-, Camping-, Sport- oder Badeplätze oder ähnliche Einrichtungen zu errichten oder wesentlich zu ändern,
5. Langlaufloipen anzulegen,
6. ober- oder unterirdisch geführte Draht-, Kabel- oder Rohrleitungen zu verlegen oder Masten und Unterstützungen aufzustellen (ausgenommen nichtortsfeste Anlagen zur Beregnung von Nutzpflanzen oder zur Versorgung von Weidevieh mit Wasser, Zuleitungen zu elektrischen Weidezäunen und Anlagen, die der Ver- und Entsorgung von Wohn- und Betriebsgebäuden dienen)
7. Einfriedungen zu errichten oder zu erweitern (ausgenommen offene, sockellose Einfriedungen, wenn sie der Weidewirtschaft oder dem Schutz von Forstkulturen dienen),
8. Bepflanzungen mit Gehölzen vorzunehmen, die nicht standortheimisch sind und in der näheren Umgebung nicht natürlich vorkommen (ausgenommen in Hausgärten),
9. landschaftsbestimmende Bäume, Hecken oder sonstige Gehölze außerhalb des Waldes, Findlinge, Felsblöcke oder Lesesteinwälle zu beseitigen,
10. regelmäßig überschwemmte Auebödenbereiche entlang von Bächen durch Dränung zu entwässern, durch Ablagerungen oder Bepflanzungen trocken zu legen oder sonst nachhaltig zu verändern.
(2) Unberührt bleibt die Erlaubnispflicht für verändernde Maßnahmen bei Naß- und Feuchtflächen sowie Mager- und Trockenstandorten gemäß Art. 6d Abs. 1 BayNatSchG.
(3) Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn das Vorhaben keine der in § 6 genannten Wirkungen hervorrufen kann oder diese Wirkungen durch Nebenbestimmungen ausgeglichen werden können. Wird die Erlaubnis mit Nebenbestimmungen erteilt, kann eine Sicherheitsleistung verlangt werden. Die Vorschrift des Art. 6a Abs. 3 BayNatSchG über Ersatzmaßnahmen ist entsprechend anzuwenden.
(4) Die zuständige land-, forst- oder fischereiwirtschaftliche Fachbehörde ist zu beteiligen, soweit ihre Belange berührt sind.
(5) Die Erlaubnis wird gemäß Art. 13a Abs. 2 BayNatSchG durch eine nach anderen Vorschriften erforderliche behördliche Gestaltung ersetzt; diese Gestaltung darf nur erteilt werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung der nach dieser Verordnung erforderlichen Erlaubnis vorliegen und die nach § 9 zuständige Naturschutzbehörde ihr Einvernehmen erklärt.
§ 8
Ausnahmen
Von den Beschränkungen dieser Verordnung bleiben ausgenommen
die ordnungsgemäße land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung im Sinn des Art. 6 Abs 2 BayNatSchG; unabhängig davon gilt jedoch § 7 Abs. 1 Nr. 10,
der Bau von land-, und forstwirschaftlichen Straßen oder Wegen mit einer Fahrbahnbreite von nicht mehr als 3,50 m und ohne landschaftsstörenden Belag (Schwarzdecke, Beton o. ä.)
der Abbau von Bodenschätzen auf den in den Karten (§ 2 Abs. 1 und 2) gesondert eingetragenen Flächen; maßgebend für den Grenzverlauf ist die Karte nach § 2 Abs. 2,
die rechtmäßige Ausübung der Jagd und der Fischerei einschließlich des Jagd- und Fischereischutzes,
Maßnahmen zur Unterhaltung von Straßen, Wegen, Gewässern und deren Ufern und Dränanlagen, Maßnahmen des Winterdienstes auf Straßen im notwendigen Umfang und zur Verkehrssicherung, soweit diese zur Abwehr akuter Gefahren erforderlich sind, Maßnahmen der Gewässeraufsicht.
Der Betrieb, die Instandsetzung und die ordnungsgemäße Unterhaltung von bestehenden Energie-, Wasserversorgungs- oder Entsorgungsanlagen sowie von bestehenden Einrichtungen der Landesverteidigung, der Deutschen Bundespost und der Deutschen Bundesbahn,
die zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Schutzzone notwendigen und von den Naturschutzbehörden angeordneten Überwachungs-, Schutz- und Pflegemaßnahmen.
§ 9
Zuständigkeiten
(1) Für die Erteilung der Erlaubnis und er Befreiung ist die Kreisverwaltungsbehörde als untere Naturschutzbehörde zuständig, in deren Bereich das Vorhaben ausgeführt werden soll.
(2) Die Erteilung der Erlaubnis nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 für Anlagen von überörtlicher Bedeutung (z. B. Freizeitzentren, Großhotels, Fernsehtürme, Kraftwerksanlagen), nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 für großflächige Maßnahmen (ab 1 Hektar), nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 für Freileitungen ab 110 Kilovolt, nach § 7 Abs. 1 Nr. 10 für großflächige Entwässerungen sowie die Erteilung der Befreiung für Fälle überörtlicher Bedeutung bedarf der Zustimmung der Regierung von Niederbayern als höhere Naturschutzbehörde.
(3) Bei Vorhaben der Landesverteidigung und des Zivilschutzes entscheidet über die Befreiung nach Art. 49 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 5 BayNatSchG das Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen als oberste Naturschutzbehörde.
§ 10
Aufgaben des Naturparkträgers
Der Träger des Naturparks hat insbesondere
1. eine Planung zu erstellen, die vor allem die Maßnahmen zur Pflege des Gebiets und zu dessen Entwicklung zum Erholungsraum enthält (Einrichtungsplan), sie durchzuführen und bei Bedarf fortzuschreiben,
2. Maßnahmen des Naturschutzes, insbesondere Schutz und Pflege der Pflanzen- und Tierwelt, durchzuführen und zu fördern,
3. das Naturparkgebiet zu erhalten, zu gestalten und zu pflegen, insbesondere die Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes für die Allgemeinheit zu bewahren,
4. die Erholung im Naturpark zu fördern,
5. die Bevölkerung über den Schutzzweck und die Maßnahmen im Naturpark zu unterrichten.
§ 11
Ordnungswidrigkeiten
(1) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 3 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu fünfzigtausend Deutsche Mark belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine nach § 7 Abs.1 erlaubnispflichtige Maßnahme ohne die erforderliche Erlaubnis vornimmt.
(2) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 6 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu fünfzigtausend Deutsche Mark belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Nebenbestimmung in Form der Auflage zu einer Erlaubnis nach § 7 oder einer Befreiung nicht nachkommt.
.(3) Die Einziehung von Gegenständen richtet sich nach Art. 53 BayNatSchG.
§ 12
Aufhebung früherer Vorschriften
Diese Verordnung tritt am 1. November 1986 in Kraft.
Gleichzeitig tritt außer Kraft die Verordnung des Bezirks Niederbayern über den Schutz von Landschaftsteilen im Bayerischen Wald in den Landkreisen Kötzting, Viechtach, Regen, Grafenau und Wolfstein (Großräumiges Landschaftsschutzgebiet "Innerer Bayerischer Wald") vom 27. November 1967 (RABI NB 1968 Nr. 7) – nunmehr im Landkreis Cham (Regierungsbezirk Oberpfalz) und in den Landkreisen Freyung-Grafenau und Regen (Regierungsbezirk Niederbayern) – geändert durch die Verordnung vom 23. Februar 1984 (GVBI S. 88 BayRS 791-3-149-U), soweit die Landschaftsteile "Zwischen Osser und Bayerisch Eisenstein", "Am Arber", "Am Hennenkobel", "Zwischen Großem und Kleinem Regen (am Falkenstein) und "Am Rachel" innerhalb der Grenzen des Naturparks im Landkreis Regen erfasst sind. Unberührt bleibt jedoch der Schutz folgender außerhalb der Grenzen des Naturparks gelegenen Landschaftsteile: Teilbereiche der Landschaftsteile "Zwischen Osser und Bayerisch Eisenstein" und "Am Arber" in der Gemeinde Lohberg im Landkreis Cham (Regierungsbezirk Oberpfalz); Teilbereiche des Landschaftsteils "Am Rachel" in der Gemeinde Frauenau im Landkreis Regen (Regierungsbezirk Niederbayern); restliche Landschaftsteile im Landkreis Freyung Grafenau (Regierungsbezirk Niederbayern).
München, den 16. September 1986
Bayerisches Staatsministerium
für Landesentwicklung und Umweltfragen
Alfred D i c k, Staatsminister
ALLGEMEINES MINISTERIALBLATT
Nr. 4 München, 30. März 2009 22. Jahrgang
Auszug: Änderung der Bekanntmachung über die Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit vom 23. Februar 2009 Az.: 64e-U8634-2005/2-9
Die Bekanntmachung über die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes, der Landschaftspflege sowie der naturverträglichen Erholung in Naturparken (Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien - LNPR) vom 5. Dezember 2003 (AllMBl S. 920), geändert durch Bekanntmachung vom 5. Dezember 2006 (AllMBl S. 702), wird im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen wie folgt geändert:
1. Abschnitt I wird wie folgt geändert:
a) Nr. 2.2.2 erhält folgende Fassung:
"Maßnahmen zum Erhalt und zur Entwicklung naturverträglicher Erholungsnutzungen in Naturparken auf der Grundlage der Pflege- und Entwicklungspläne und Maßnahmen zur Sicherung der Naturparke als Vorbildlandschaften, insbesondere
- Maßnahmen und Einrichtungen für aktives Naturerleben und Naturvermittlung, sofern sie überwiegend dem besseren Verständnis des Naturhaushalts und der Landschaftsentwicklung dienen und somit zur Entlastung von Natur und Landschaft beitragen,
- naturparkübergreifende Gemeinschaftsprojekte,
- innovative Modellprojekte für die nachhaltige Entwicklung der Naturparke,
- Ausstattung von Informationseinrichtungen einschließlich Informationsunterlagen, soweit sie für Naturschutz und Landschaftspflege oder zur regionalen Identität von Bedeutung sind,
- Beschilderung der Naturparke,
- Anlage, Ausstattung und Markierung von Wanderwegen,
- Qualitätssicherung an Erholungseinrichtungen und Wanderwegen."
b) Nr. 4.5 Satz 2 erhält folgende Fassung: "Die Zweckbindungsfrist beträgt bei Grundstücken 25 Jahre, im Übrigen zehn Jahre. Sie kann im Förderbescheid in begründeten Ausnahmefällen angemessen verkürzt werden."
c) In Nr. 5.1 Abs. 4 und 5 werden die Kostenpauschalen wie folgt geändert:
- "betreuten Gebietsfläche auf Antrag 0,30 €/ha pauschal erhalten."
- "Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 10.000 €."
- "von 100.000 ha überschreitet auf 15.000 € und …"
- "mehr als 200.000 ha auf 20.000 €."
d) Nr. 5.4.1 Abs. 1 erhält folgende Fassung: "Bei Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege, Entwicklung und Neuschaffung von ökologisch wertvollen Lebensräumen sowie speziellen Artenschutzmaßnahmen (Nr. 2.2.1), bei vorbereitenden und begleitenden Maßnahmen zur fach- und zielgerechten Umsetzung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Nr. 2.2.3), bei Erwerb von Grundstücken in besonderen Einzelfällen (Nr. 2.2.4) sowie bei Maßnahmen, die unter den Nrn. 2.2.1 bis 2.2.4 nicht aufgeführt, aber im Einzelfall aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zwingend geboten sind (Nr. 2.2.5) bis zu einem Förderhöchstsatz von 70 %."
e) Der Nr. 5.4.2 wird folgender Satz 2 angefügt:
"Bei begründeten Ausnahmen können höhere Zuwendungen bis zu einem Förderhöchstsatz von 70 % gewährt werden."
f) Nr. 5.4.3 wird aufgehoben.
g) Nr. 5.5 "Bagatellgrenzen" erhält folgende Fassung:
"Zuwendungen werden gewährt, wenn die förderfähigen Gesamtkosten eines Antrags 2.500 € übersteigen."
2. In Abschnitt III Abs. 1 wird die Jahreszahl "2010" durch die Jahreszahl "2013" ersetzt.
3. Die Änderung der Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. März 2009 in Kraft.
Lazik Ministerialdirektor
Amtsblatt
Regierung von Niederbayern
__________________________________________________
Nr. 2 Freitag, 17. Februar 2006 46. Jahrgang
Verordnung
zur Änderung der Verordnung über das
"Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald"
vom 17. Januar 2006
Aufgrund von Art. 11 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 10 und Art. 45 Abs. 2 Satz 3 des Bayerischen Naturschutzgesetzes -BayNatSchG- (BayRS 791-1-U), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.07.2005 (GVBl S. 274), erlässt der Bezirk Niederbayern folgende Verordnung:
§ 1
Das mit Verordnung des Bezirks Niederbayern vom 21.11.2000 (RABl S.153) festgesetzte "Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald", zuletzt geändert durch Verordnung vom 24.10.2005 (RABl S. 152), wird auf den Landkreis Freyung-Grafenau erweitert. Das Erweiterungsgebiet ist in einer Karte M = 1 : 100.000, die als Anlage Bestandteil dieser Verordnung ist, orientierend dargestellt.
(1) Die genauen Grenzen des Erweiterungsgebietes sind in einer Karte M = 1 : 25.000 eingetragen. Diese Karten, auf die Bezug genommen wird, sind bei der Regierung von Niederbayern als höherer Naturschutzbehörde niedergelegt. Maßgebend für den Grenzverlauf ist der Eintrag in diesen Karten mit der Innenkante des Begrenzungsstrichs. Weitere Ausfertigungen dieser Karten befinden sich bei den Landratsämtern Deggendorf, Freyung-Grafenau, Regen und Straubing-Bogen sowie bei der kreisfreien Stadt Straubing als untere Naturschutzbehörden.
(2) Die Verordnung über das "Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald" wird deshalb wie folgt geändert:
1. In § 1 werden
a) in Satz 1 nach dem Wort "Deggendorf" die Worte
"Freyung-Grafenau",
b) in Satz 2 an Stelle der Zahl "155.400" die Zahl
"233.000"
eingesetzt.
2. § 2 Abs. 1 und 2 werden wie folgt neu gefasst:
§ 2
Schutzgebietsgrenzen
Zur Verordnung über den "Naturpark Bayerischer Wald" mit der bisherigen Bezeichnung "Schutzzone" veröffentlicht wurde und weiter gilt, und in den Karten M = 1 : 100.000 zu den Änderungen des Landschaftsschutzgebietes
a) in der Stadt Regen vom 21.11.2000
b) in der Gemeinde Bischofsmais vom 02.03.2001
c) in der Stadt Deggendorf vom 02.03.2001
d) in den Gemeinden Schaufling und Bischofsmais vom 22.07.2003
e) in der Gemeinde Prackenbach vom 04.02.2005
f) in der Gemeinde Wiesenfelden vom 14.06.2005
g) in der Gemeinde Neukirchen vom 14.06.2005
h) in der Gemeinde Sankt Englmar vom 14.10.2005
i) im Landkreis Freyung-Grafenau vom 17.01.2006
grob dargestellt.
(2) Die genauen Grenzen des Landschaftsschutzgebietes sind in einer Karte M = 1 : 25.000 zur Verordnung über den "Naturpark Bayerischer Wald" mit der bisherigen Bezeichnung "Schutzzone", die weiter gilt, und den Karten M = 1 : 25.000 zu den Änderungen des Landschaftsschutzgebietes
a) in der Stadt Regen vom 21.11.2000
b) in der Gemeinde Bischofsmais vom 02.03.2001
c) in der Stadt Deggendorf vom 02.03.2001
d) in den Gemeinden Schaufling und Bischofsmais vom 22.07.2003
e) in der Gemeinde Prackenbach vom 04.02.2005
f) in der Gemeinde Wiesenfelden vom 14.06.2005
g) in der Gemeinde Neukirchen vom 14.06.2005
h) in der Gemeinde Sankt Englmar vom 14.10.2005
i) im Landkreis Freyung-Grafenau vom 17.01.2006
eingetragen. Diese Karten auf die Bezug genommen wird, sind bei der Regierung von Niederbayern als höherer Naturschutzbehörde niedergelegt. Maßgebend für den Grenzverlauf ist der Eintrag in diesen Karten mit der Innenkante des Begrenzungsstriches. Weitere Ausfertigungen dieser Karten befinden sich bei den Landratsämtern Deggendorf, Freyung-Grafenau, Regen und Straubing-Bogen sowie bei der kreisfreien Stadt Straubing als untere Naturschutzbehörden.
3. In § 4 wird
a) in Satz 1 nach dem Wort "Grünbeständen" die Worte "und gesetzlich geschützten Biotopen
nach Art. 13 d BayNatSchG" eingesetzt und das Wort "und" nach dem Wort "Landschafts-
bestandteilen" gestrichen.
b) folgender neuer Satz 2 eingefügt: Die Landschaftsschutzgebietsverordungen des Landkreises
Freyung-Grafenau bleiben ebenfalls unberührt.
c) der bisherige Satz 2 zu Satz 3.
4. In § 7 Nr. 6 werden an Stelle der Worte "Deutschen Bundespost" die Worte "Deutschen Post AG"
und an Stelle der Worte "Deutschen Bundesbahn" die Worte "Deutsche Bahn AG" eingesetzt.
5. In § 10 wird Absatz 2 gestrichen.
§ 3
In-Kraft-Treten
Diese Verordnung tritt am 1. März 2006 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bezirks Niederbayern über den Schutz von Landschaftsteilen im Bayerischen Wald in den Landkreisen Kötzting, Viechtach, Regen, Grafenau, und Wolfstein (Großräumiges Landschaftsschutzgebiet "Innerer Bayerischer Wald") vom 27. November 1967 (RABl 1968 S. 31) im Landkreis Freyung-Grafenau außer Kraft.
Landshut, 17. Januar 2006
BEZIRK NIEDERBAYERN
Manfred Hölzlein
Bezirkstagspräsident
Verordnung zur Änderung der Verordnung über den "Naturpark Bayerischer Wald" vom 21. November 2000
Aufgrund von Art. 11 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 10 und 45 Abs. 2 und 3 des Bayerischen Naturschutzgesetzes – BayNatSchG – (BayRS 791-1-U), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.12.1999 (GVBI S. 532), erlässt der Bezirk Niederbayern folgende Verordnung§ 1
Die Verordnung über den "Naturpark Bayerischer Wald" vom 16.09.1986 (BayRS 791-5-4-U, GVBL S. 328), die hinsichtlich der Festsetzung der Schutzzone als Verordnung über ein Landschaftsschutzgebiet weiter gilt, wird in § 3 Abs. 1 Satz 2 nach dem Wort "Anlage" und in Abs. 2 Satz 1 nach dem Wort "Karte" jeweils wie folgt ergänzt: "und in der Karte zur Änderung des Landschaftsschutzgebietes in der Stadt Regen vom 21.11.2000".§ 2
Die bisherigen Bestimmungen der Verordnung über den "Naturpark Bayerischer Wald" hinsichtlich der Festsetzung der Schutzzone werden zu einer eigenständigen Verordnung zusammengefasst und wie folgt geändert:
1. Die Verordnung erhält die Bezeichnung "Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald" sowie das Ausfertigungsdatum und die Einleitungsformel der Änderungsverordnung.
2. Nach der Einleitungsformel wird folgender neuer § 1 eingefügt:"§ 1
SchutzgegenstandDas Gebiet des Bayerischen Waldes in den Landkreisen Deggendorf, Regen und Straubing-Bogen sowie in der kreisfreien Stadt wird in den in § 2 näher bezeichneten Grenzen als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Das Gebiet hat eine Größe von ca. 155400 Hektar."
3. Der bisherige § 3 wird § 2 und erhält folgende Fassung:"§ 2
Schutzgebietsgrenzen(1) Die Grenzen des Landschaftsschutzgebiets sind in einer Karte M = 1 : 100.000, die als Anlage zur Verordnung über den "Naturpark Bayerischer Wald" mit der bisherigen Bezeichnung "Schutzzone" veröffentlicht wurde und weiter gilt, und in der Karte zur Änderung des Landschaftsschutzgebietes in der Stadt Regen vom 21.11.2000 grob dargestellt.
(2) Die genauen Grenzen des Landschaftsschutzgebiets sind in einer Karte M = 1 : 25.000, die als Anlage zur Verordnung über den "Naturpark Bayerischer Wald" mit der bisherigen Bezeichnung "Schutzzone" die weiter gilt, und in der Karte zur Änderung des Landschaftsschutzgebietes in der Stadt Regen vom 21.11.2000 eingetragen.
Diese Karten, auf die Bezug genommen wird, sind bei der Regierung von Niederbayern als höherer Naturschutzbehörde niedergelegt. Maßgebend für den Grenzverlauf ist der Eintrag in diesen Karten mit der Innenkante des Begrenzungsstrichs. Weitere Ausfertigungen dieser Karten befinden sich bei den Landratsämtern Deggendorf, Gegen und Straubing-Bogen sowie bei der kreisfreien Stadt Straubing als untere Naturschutzbehörden.
(3) Die Karten werden bei den genannten Behörden archivmäßig verwahrt und sind dort während der Dienststunden allgemein zugänglich."
4. Der bisherige § 4 Nr. 3 wird § 3 und wie folgt geändert:
a) Die Worte "3. in der Schutzzone" werden durch die Worte "Zweck der Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes ist es," ersetzt.
b) Die bisherigen Buchstaben a bis c werden Nummer 1 bis 3.
5. Der bisherige § 5 wird § 4; im neuen § 4 Satz 1 werden die Worte "das Gebiet des Naturparks" durch die Worte "das Landschaftsschutzgebiet" ersetzt.
6. Die bisherigen §§ 6 bis 9 werden §§ 5 bis 8
7. Im neuen § 5 Abs. 1 werden die Worte "In der Schutzzone" durch die Worte "Im
Landschaftsschutzgebiet" und "§ 4 Nr. 3" durch "§ 3" ersetzt.
8. Der neue § 6 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Halbsatz 1 werden die Worte "innerhalb der Schutzzone" durch
die Worte " im Landschaftsschutzgebiet" ersetzt.
b) In Absatz 1 Nummer 1 werden die Worte "des Art. 65" gestrichen und "§ 6"
durch "§ 5" ersetzt
c) Absatz 2 wird aufgehoben; die bisherigen Absätze 3 und 4 werden Absätze 2
und 3.
d) Im neuen Absatz 2 wird "§ 6" durch "§ 5" ersetzt.
e) Der bisherige Absatz 5 wird aufgehoben.
9. Der neue § 7 wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 1 wird "§ 7 Abs. 1 Nr. 10" durch "§ 6 Abs. 1 Nr. 10" ersetzt.
b) Nummer 7 erhält folgende Fassung:
"7. die zum Schutz, zur Überwachung, wissenschaftlichen
Untersuchung, Pflege oder Entwicklung des Landschaftsschutzgebiets notwendigen und von den Naturschutzbehörden angeordneten oder
zugelassenen Maßnahmen".
10. Im neuen § 8 wird Absatz 2 aufgehoben; der bisherige Absatz wird Absatz 2.
11. Der bisherige § 11 wird § 9, im neuen § 9 Abs. 1 und 2 werden jeweils das Wort
"Deutsche Mark" durch das Wort "Euro" und "§ 7" durch "§ 6" ersetzt.§ 3
(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2001 in Kraft. Unberührt bleibt jedoch die
Verordnung über den "Naturpark Bayerischer Wald" hinsichtlich der Bestimmungen
über den Naturpark und die Aufgaben des Naturparkträgers.
(2) Bis zum 31.12.2001 ist § 9 mit folgender Maßgabe anzuwenden:
In den Absätzen 1 und 2 werden die Worte "fünfzigtausend Euro" durch die Worte
"einhunderttausend Deutsche Mark" ersetzt.
(3) Die Verordnung über das "Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald" wird unter
Bereinigung des Wortlauts gesondert bekannt gemacht.
Landshut, 21. November 2000
BEZIRK NIEDERBAYERN
Manfred Hölzlein
BezirkstagspräsidentBekanntmachung der Verordnung über das "Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald"
Vom 21. November 2000Aufgrund des § 3 Abs. 3 der Verordnung zur Änderung der Verordnung über den
"NaturparkBayerischer Wald" vom 21.11.2000 (RABL S. 152) wird nachstehend der
Wortlaut in der vom 01.01.2001 an geltenden Fassung bekannt gemacht.
Landshut, 21. November 2000
BEZIRK NIEDERBAYERN
Manfred Hölzlein
Bezirkstagspräsident
Verordnung über das"Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald" - vom 21. November 2000
Aufgrund von Art. 11 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 10 und 45 Abs. 2 und 3 des Bayerischen Naturschutzgesetzes – BayNatSchG – (BayRS 791-1 U), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.12.1999 (GVBL S. 532), erlässt der Bezirk Niederbayern folgende Verordnung:
§ 1
Das Gebiet des Bayerischen Waldes in den Landkreisen Deggendorf, Regen und Straubing-
Bogen sowie in der kreisfreien Stadt wird in den in § 2 näher bezeichneten Grenzen als
Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Das Gebiet hat eine Größe von ca. 155.400 Hektar§ 2
Schutzgebietsgrenzen(1) Die Grenzen des Landschaftsschutzgebiets sind in einer Karte M = 1 : 100.000, die als
Anlage zur Verordnung über den "Naturpark Bayerischer Wald" mit der bisherigen
Bezeichnung "Schutzzone" veröffentlicht wurde und weiter gilt, und in der Karte zur
Änderung des Landschaftsschutzgebietes in der Stadt Regen vom 21.11.2000 grob
dargestellt.
(2) Die genauen Grenzen des Landschaftsschutzgebiets sind in einer Karte M = 1 :
25.000, die als Anlage zur Verordnung über den "Naturpark Bayerischer Wald" mit
der bisherigen Bezeichnung "Schutzzone" die weiter gilt, und in der Karte zur
Änderung des Landschaftsschutzgebietes in der Stadt Regen vom 21.11.2000
eingetragen. Diese Karten, auf die Bezug genommen wird, sind bei der Regierung von
Niederbayern als höherer Naturschutzbehörde niedergelegt. Maßgebend für den
Grenzverlauf ist der Eintrag in diesen Karten mit der Innenkante des
Begrenzungsstrichs. Weitere Ausfertigungen dieser Karten befinden sich bei den
Landratsämtern Deggendorf, Gegen und Straubing-Bogen sowie bei der kreisfreien
Stadt Straubing als untere Naturschutzbehörden.
(3) Die Karten werden bei den genannten Behörden archivmäßig verwahrt und sind dort
während der Dienststunden allgemein zugänglich."§ 3
SchutzzweckZweck der Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes ist es,
1. die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts zu erhalten und dauerhaft zu
verbessern, insbesondere
- erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen von Natur und
Landschaft zu verhindern
- den Wald wegen seiner besonderen Bedeutung für den Naturhaushalt
zu schützen
- die heimischen Tier- und Pflanzenarten sowie ihre
Lebensgemeinschaften und Lebensräume zu schützen
2. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit des für den Bayerischen Wald typischen
Landschaftsbildes zu bewahren,
3. eingetretene Schäden zu beheben oder auszugleichen.§ 4
Besondere VorschriftenSoweit für das Landschaftsschutzgebiet besondere naturschutzrechtliche Vorschriften
bestehen, insbesondere solche über Naturschutzgebiete, Naturdenkmäler oder über den Schutz von Landschaftsbestandteilen und Grünbeständen, bleiben diese unberührt. Gleiches gilt,
wenn künftig besondere naturschutzrechtliche Vorschriften erlassen werden.§ 5
Verbote, Befreiung(1) Im Landschaftsschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des
Gebiets verändern oder dem in § 3 genannten besonderen Schutzzweck
zuwiderlaufen, insbesondere alle Handlungen, die geeignet sind, die
Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, das Landschaftsbild, dem Naturgenuss oder
den Zugang zur freien Natur zu beeinträchtigen.
(2) Von den Verboten kann gemäß Art. 49 BayNatSchG im Einzelfall Befreiung
erteilt werden.§ 6
Erlaubnis(1) Der naturschutzrechtlichen Erlaubnis bedarf, wer beabsichtigt, im
Landschaftsschutzgebiet
1. genehmigungspflichtige bauliche Anlagen im Sinn der Bayerischen
Bauordnung zu errichten oder zu erweitern, soweit sie die in § 5 genannten
Wirkungen hervorrufen können,
2. Aufschüttungen, Ablagerungen, Sprengungen, Bohrungen und Abgrabungen
vorzunehmen oder die Bodengestalt in sonstiger Weise wesentlich zu
verändern,
3. Gewässer einschließlich Quellen – unabhängig von deren
wasserwirtschaftlicher Bedeutung – oder deren Uferbereiche, den Zu- und
Ablauf des Wassers oder den Grundwasserstand zu verändern oder neue
Gewässer herzustellen,
4. Straßen, Wege, Start- und Landeplätze für Flugkörper, Park-, Camping-, Sportoder
Badeplätze oder ähnliche Einrichtungen zu errichten oder wesentlich zu
ändern,
5. Langlaufloipen anzulegen,
6. ober- und unterirdisch geführte Draht-, Kabel- oder Rohrleitungen zu verlegen
oder Masten und Unterstützungen aufzustellen (ausgenommen nicht ortsfeste
Anlagen zur Beregnung von Nutzpflanzen oder zur Versorgung von Weidevieh
mit Wasser, Zuleitungen zu elektrischen Weidezäunen und Anlagen, die der
Ver- und Entsorgung von Wohn- und Betriebsgebäuden dienen),
7. Einfriedungen zu errichten oder zu erweitern (ausgenommen offene, sockellose
Einfriedungen, wenn sie der Weidewirtschaft oder dem Schutz von
Forstkulturen dienen).
8. Bepflanzungen mit Gehölzen vorzunehmen, die nicht standortheimisch sind
und in der näheren Umgebung nicht natürlich vorkommen (ausgenommen in
Hausgärten),
9. landschaftsbestimmende Bäume, Hecken oder sonstige Gehölze außerhalb des
Waldes, Findlinge, Felsblöcke oder Lesesteinwälle zu beseitigen,
10. regelmäßig überschwemmte Auebödenbereiche entlang von Bächen durch
Dränung zu entwassern, durch Ablagerungen oder Bepflanzungen
trockenzulegen oder sonst nachhaltig zu verändern.
(2) Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn das Vorhaben keine der in § 5 genannten
Wirkungen hervorrufen kann oder diese Wirkungen durch Nebenbestimmungen
ausgeglichen werden können. Wird die Erlaubnis mit Nebenbestimmungen erteilt, kann eine Sicherheitsleistung verlangt werden. Die Vorschrift des Art. 6 a Abs. 3
BayNatSchG über Ersatzmaßnahmen ist entsprechend anzuwenden.
(3) Die zuständige land-, forst- oder fischereiwirtschaftliche Fachbehörde ist zu
beteiligen, soweit ihre Belange berührt sind.§ 7
AusnahmenVon den Beschränkungen dieser Verordnung bleiben ausgenommen
1. die ordnungsgemäße land- forst- und fischereiwirtschaftliche
Bodenbenutzung im Sinn des Art. 6 Abs. 2 BayNatSchG; unabhängig
davon gilt jedoch § 6 Abs. 1 Nr. 10,
2. der Bau von land- oder forstwirtschaftlichen Straßen oder Wegen mit
einer Fahrbahnbreite von nicht mehr als 3,50 m und ohne
landschaftsstörenden Belag (Schwarzdecke, Beton o.ä.),
3. der Abbau von Bodenschätzen auf den in den Karten (§ 2 Abs. 2 und
2) gesondert eingetragenen Flächen; maßgebend für den
Grenzverlauf ist die Karte nach § 2 Abs. 2,
4. die rechtmäßige Ausübung der Jagd und der Fischerei einschließlich
des Jagd- und Fischereischutzes,
5. Maßnahmen zur Unterhaltung von Straßen, Wagen, Gewässern und
deren Ufern und Dränanlagen, Maßnahmen des Winterdienstes auf
Straßen im notwendigen Umfang und zur Verkehrssicherung, soweit
diese zur Abwehr akuter Gefahren erforderlich sind, Maßnahmen der
Gewässeraufsicht,
6. der Betrieb, die Instandsetzung und die ordnungsgemäße
Unterhaltung von bestehenden Energie-, Wasserversorgungs- oder
Entsorgungsanlagen sowie von bestehenden Einrichtungen der
Landesverteidigung, der Deutschen Bundespost und der Deutschen
Bundesbahn,
7. die zum Schutz, zur Überwachung, wissenschaftlichen
Untersuchung, Pflege oder Entwicklung des
Landschaftsschutzgebietes notwendigen oder von den
Naturschutzbehören angeordneten oder zugelassenen Maßnahmen.§ 8
Zuständigkeiten(1) Für die Erteilung der Erlaubnis und der Befreiung ist die Kreisverwaltungsbehörde als untere Naturschutzbehörde zuständig, in deren Bereich das Vorhaben ausgeführt werden soll.
(2) Bei Vorhaben der Landesverteidigung und des Zivilschutzes entscheidet über die Befreiung nach Art. 49 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 5 BayNatSchG das Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen als oberste Naturschutzbehörde.§ 9
Ordnungswidrigkeiten(1) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 3 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine nach § 6 Abs. 1 erlaubnispflichtige Maßnahme ohne die erforderliche Erlaubnis vornimmt.
(2) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 6 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehenden Nebenbestimmung in Form der Auflage zu einer Erlaubnis nach § 6 oder einer Befreiung nicht nachkommt.
(3) Die Einziehung von Gegenständen richtet sich nach Art. 53 BayNatSchG.§ 10
In-Kraft-Treten(1) Diese Verordnung tritt am 1. November 1986* in Kraft.
(2) Bis zum 31.12.2001 ist § 9 mit folgender Maßgabe anzuwenden.
In den Absätzen 1 und 2 werden die Worte "fünfzigtausend Euro" durch die Worte "einhunderttausend Deutsche Mark" ersetzt.
___________________________________________________________________________
*) Diese Vorschrift betrifft das In-Kraft-Treten in der ursprünglichen Fassung der Verordnung über den "Naturpark Bayerischer Wald" vom 16.09.1986
Naturschutz
(1) Die Grenzen des Landschaftsschutzgebietes sind in einer Karte M = 1 : 100.000, die als Anlage

Die Einnahmen des Naturpark Bayerischer Wald e.V. kommen über Mitgliedsbeiträge von den Mitgliedslandkreisen, den Mitgliedsgemeinden, Privatpersonen, Verbänden und Vereinen. In bescheidenem Umfang werden diese ergänzt durch Spenden und Sponsoring-Beiträge für Projekte. Weiterhin kommen Rückerstattungen durch die Agentur für Arbeit und aus dem Verkauf an den Theken der Infozentren dazu.
Der „Löwenanteil“ wird über das Bayerische Umweltministerium in Form von Fördermitteln als Anteilsfinanzierung für Projekte ausbezahlt. Die derzeitige Grundlage hierfür ist die „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes, der Landschaftspflege sowie der naturverträglichen Erholung in Naturparken (Landschaftspflege- und Naturpark – Richtlinien - LNPR)“, die seit dem 01.01.2004 in aktualisierter Form in Kraft ist und zum 01.03.2009 überarbeitet wurde.
Die Fördermittel des Bayerischen Umweltministeriums machen alljährlich - je nach Projektumfang schwankend - etwa 75 % des Gesamtjahresetats aus, alle übrigen Gelder zusammen demnach etwa 25 %. Der als gemeinnützig anerkannte Verein Naturpark Bayerischer Wald nimmt daher gerne Spenden für Projekte entgegen oder begrüßt Fördermitgliedschaften (Beitrittserklärung). Die bezahlten Beiträge können steuerlich abgesetzt werden.

Unterlagen zum Download:
Bitte die Förderanträge dreifach beim Naturpark einreichen (Der Naturpark ist dann Antragsteller, die Gemeinde bzw. der Landkreis dann beispielsweise der Bevollmächtigte).


Hier werden alle Naturpark-Bänke, -tische, Infotafel- und Wanderkartengestelle, Markierungszeichenrichtungspfeile, Holzpfosten für Hinweisschilder, Nistkästen und noch vieles mehr hergestellt!
Bei Preisanfragen wenden Sie sich bitte an den Naturpark unter Tel.: 09922 - 802480.

Leitfaden zur Markierung von Fernwanderwegen
Anweisung zur Markierung und Beschilderung von Wanderwegen; Wegeinstandhaltung


Bayerisches Naturschutzgesetz Art. 11
(1) Großräumige, der naturräumlichen Gliederung entsprechende Gebiete von in der Regel mindestens 20 000 ha Fläche, die
1. überwiegend als Landschaftsschutzgebiete festgesetzt sind,
2. sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für umweltverträgliche Erholungsformen besonders eignen und
3. durch einen Träger entsprechend ihrem Naturschutz- und Erholungszweck entwickelt und gepflegt werden,
können von der obersten Naturschutzbehörde zu Naturparken erklärt werden.
(2) Naturparkverordnungen der obersten Naturschutzbehörde gelten hinsichtlich der Festsetzung von Schutzzonen mit Verboten im Sinn des Art. 10 Abs. 2 Sätze 3 und 4 als Rechtsverordnungen über Landschaftsschutzgebiete weiter.
Eine Bank investiert in die Zukunft: Die Commerzbank und das "Praktikum für die Umwelt"
Im Projekt "Praktikum für die Umwelt" unterstützt die Commerzbank seit nunmehr 20 Jahren die Nationalen Naturlandschaften bei der Ausbildung junger Menschen. Dass diese Praktika nicht nur naturkundliches und umweltpädagogisches Fachwissen vertiefen, sondern vor allem auch Kompentenzen und Schlüsselqualifikationen (Sozialkompentenz, Methodenkompetenz, Handlungskompetenz aber auch Medienkompetenz) fördern, wird dadurch deutlich, dass viele engagierte Ehemalige heute in Berufsfelder arbeiten, die - oberflächlich gesehen - nichts mit der Umweltbildung zu tun haben.
Das "Praktikum für die Umwelt" ist also für alle ein Gewinn!
Seit seiner Gründung 1967 engagiert sich der Naturpark Bayerischer Wald e.V. für den Schutz und den Erhalt der Kulturlandschaft des Bayerischen Waldes.
Viele bundesweit vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten sind im Bayerischen Wald noch heimisch. Der Mensch gehört mit seinem Leben und Wirken und dem ganzen Brauchtum als wichtiges Gestaltungselement mit dazu.
Unter maßgeblicher Federführung des Naturparks sind so in den letzten Jahren verschiedene Schutzprojekte für bedrohte Tierarten initiiert und umgesetzt worden, Biotope und Lebensräume wurden gepflegt und neu angelegt. Das neue Informationshaus in Zwiesel ist als Vorzeigemodell für ökologisches Bauen mehrfach ausgezeichnet worden. Wir setzten uns gezielt für eine Stärkung der Regionalentwicklung ein.
Um unsere Ziele künftig noch besser und effektiver umsetzen zu können, möchten wir eine Naturparkstiftung gründen und suchen Ihre Unterstützung. Helfen Sie mit, ein Stück Heimat zu bewahren!
Der Naturpark Bayerischer Wald e.V. bemüht sich eine Stiftung zu gründen.
Ein größerer Kapitalstock soll mit seinen Erträgen und Zinsen die Arbeit des Naturpark Bayerischer Wald e.V. langfristig absichern helfen.
Für den Fall, dass es für Vermögen keine Erben gibt, lässt sich mit einer Stiftung über die eigene Lebenszeit hinaus etwas Bleibendes schaffen.
Da der Naturpark als gemeinnütziger Verein von der Erbschaftssteuer befreit ist, kommt jeder Cent direkt der Natur zu Gute!
Haben wir Ihr Interesse geweckt, wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsleitung.
Vielen Dank!
» Unser Stiftungsfaltblatt

Honig - ein Wunder der Natur:
In der Familie Breitsamer dreht sich seit drei Generationen alles nur um Honig.
Die Begeisterung für dieses wunderbare Naturprodukt und die handwerkliche Sorgfalt der Imker garantieren einen Genuss, den man einfach lieben muss. Die große Auswahl an reinen Sortenhonigen – von Akazienhonig bis Tannenhonig – lässt keine Geschmackwünsche offen. Neben der Sortenvielfalt steht Breitsamer Honig seit mehr als 70 Jahren für das Bekenntnis zu höchster Qualität. Ausschließlich erstklassige Honige, kalt geschleudert und naturbelassen, finden den Weg in das markante Glas. Grundvoraussetzung für erstklassige Honige ist eine intakte Natur. Daher unterstützt Breitsamer Honig im Jahr 2007 den Naturpark Bayerischer Wald e.V. mit einer großzügigen Spende anstelle von Kunden-Weihnachtspräsenten.
Das Gebiet des Naturparks Bayerischer Wald zeichnet sich durch eine reichhaltig gegliederte Kulturlandschaft aus und bietet den Honigbienen einen abwechslungsreichen Lebens- und Sammelraum. So reich beschenkt wie der Charakter dieser Region, ist der Geschmack der neuen regionalen deutschen Honigspezialitäten von Breitsamer.
Der Naturpark Bayerischer Wald e.V. bedankt sich in diesem Zusammenhang ganz herzlich und verweist auf das hohe Engagement der Firma Breitsamer + Ulrich.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter der Adresse www.breitsamer.de
Breitsamer + Ulrich GmbH & Co. KG
Berger-Kreuz-Straße 28
81735 München, Germany
Tel.: +49 (89) 45 05 62 – 0
Fax.: +49 (89) 45 05 62 – 20
Informationshaus in Zwiesel | Infostelle "Würzinger Haus" in Außernzell |
Pfahl-Infostelle im "Alten Rathaus" | Infozentrum Grenzbahnhof |
"Infostelle Bahnhof Bogen" | Ilz - Infostelle Schloss Fürsteneck |
>>> Ihr Weg zu uns mit Bus und Bahn
Die Reiseauskunft kennt nicht nur Zugfahrpläne, sondern weiß auch, wann Busse fahren und wie lange man für den Fußweg von der Haltestelle zur Zieladresse braucht.
Das Informationshaus in Zwiesel
In das Erdgeschoss ist zusätzlich eine naturkundliche Dauerausstellung integriert. Sie stellt die Beziehung Mensch – Natur im Wandel der Zeit vor. Das Besondere an dieser Ausstellung ist das komplette Fehlen von schriftlichen Informationen, um die interaktiven Sinne der Gäste anzusprechen. Die Kleinsten sind in der Kinderecke bestens aufgehoben und neben einem Videoraum sind auch Broschüren, Fachliteratur, Wanderkarten uvm. erhältlich. Zusätzlich werden im Erd- und Obergeschoss unterschiedliche Wanderausstellungen zu Umweltthemen und Artenschutzprojekten, wie den Fischotter, Auerhuhn oder Luchs gezeigt.
Weitere Informationen zu Energietechnik und zum Sonnenhaus. Hier können Sie die Auswertung von Messdaten des Nullenergiehauses (Stand 20.03.07) einsehen.
Öffnungszeiten:
Di bis So und Feiertage von 09:30 bis 16:30 Uhr

Faltblatt "Naturparkhaus Zwiesel"
» Grenzüberschreitende Naturinformation Faltblatt "Grenzbahnhof Bayerisch Eisenstein"
Infozentrum Grenzbahnhof
Im Infozentrum Grenzbahnhof Eisenstein erhalten Sie Informationen über den Nationalpark Šumava, den Nationalpark Bayerischer Wald, das Landschaftsschutzgebiet Šumava und den Naturpark Bayerischer Wald. Sie gewinnen einen Überblick über die Region zwischen Donau und Moldau, können einen Wassertropfen auf seiner Reise durch diese Region begleiten, eine Modelleisenbahn selbst steuern und dabei spielend die Sprache des Nachbarlandes kennen lernen. Darüber hinaus erfahren Sie Spannendes über die Entstehungsgeschichte des Bahnhofes und die Bahnlinie zwischen Plattling und Klatovy und erhalten Einblick in die Arbeit grenzüberschreitender Organisationen, in die Energieversorgung der Einrichtung mit erneuerbaren Energien und vieles Andere mehr.
Öffnungszeiten:
Di - So, Feiertage von 9.30 bis 16.30 Uhr
Bayerisch Böhmisches Informationszentrum
für Natur- und Nationalparke
Bahnhofsstrasse 54
94252 Bayerisch Eisenstein
Tel.: 09925 / 90 24 30 Fax: 09925 / 90 24 31
Email: naturpark-bayer-wald-grenzbahn@t-online.de
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Die Reiseauskunft kennt nicht nur Zugfahrpläne, sondern weiß auch, wann Busse fahren und wie lange man für den Fußweg von der Haltestelle zur Zieladresse braucht.
Am Mittwoch, 10.11.2010 um 13:00 fand der lang ersehnte Spatenstich - genau gesagt - der kleine Festakt zum Start der Sanierung des Grenzbahnhofes Eisenstein statt. Der Naturparkvorstand traf sich mit den Landräten, Sponsoren, Bauvertretern und Journalisten, um den aktuellen Baustand vorzustellen.
Richtfest für das neue Heizhaus des Grenzbahnhofs feierte der Naturpark bereits am Mittwoch, 15.12.10. Zukünftig wird - entsprechend der Naturpark-Philosophie - eine neue Hackschnitzelheizung über eine Wärmeleitung den gesamten deutschen Teil des Grenzbahnhofs beheizen.
Weswegen der Grenzbahnhof Bayerisch Eisenstein für uns etwas Besonderes ist....
Es war einmal ein einsames Tal im Inneren Bayerischen Wald bei Eisenstein. Dann begründet der prächtige, mächtige, 134 Meter lange Grenzbahnhof ab 1877 eine wundersame Veränderung für die Regionen beiderseits der Grenze. Das neue, zuverlässige, regelmäßige, bezahlbare und leistungsfähige Verkehrmittel Eisenbahn verknüpft München und Prag und die Regionen dazwischen und beeinflusst tiefgreifend die Geschichte des Bayerischen Waldes.
Die große Welt ist jetzt erreichbar und sie kommt auch herein, die tradierten Strukturen passen sich an oder scheitern. Die Glasindustrie findet neue Rohstoffe und Märkte. Die Forstwirtschaft erhöht ihre Produktivität und ersetzt die Trift durch Güterzüge. Waldfrüchte werden in riesigen Mengen gesammelt, verarbeitet, verfrachtet. Ein facettenreiches Kleingewerbe und Industrien entstehen. Neue, wundersame Geräte, Artikel, Informationen und Denkweisen werden verfügbar.
Zunehmend bleiben Reisende der landschaftlichen Schönheiten wegen, zuerst als Sommerfrischler, bald als Wintersportler. Gäste brauchen Hotels, Wanderwege, Aussichtstürme, Betreuung, Natur und Heimatabende. Der Tourismus verändert den Alltag erneut, Wald und Waldler werden als ursprünglich vermarktet.
Dazwischen liegt der schreckliche Kalte Krieg, den
der Bahnhof als hermetische Grenzziehung mittendurch, als Stilllegung und Verfall, erleidet. Umso größer das Wunder, als die Bahn 45 Jahre später wieder Dampf aufnimmt und dem Grenzbahnhof neues Leben bringt. So symbolisiert er wie kein anderes Bauwerk 150 Jahre spannende Bayerwald-Historie. Viele Geschichten könnte er erzählen, viele unglaubliche, traurige und schöne, wichtige, kleine und wunderbare.
von Herbert Pöhnl, Schriftsteller und Kabarettist
Der Grenzbahnhof ist für mich gelebte Geschichte! Dort, wo noch vor zwanzig Jahren eine Mauer quer durch die ehemalige Schalterhalle verlief - wo der Eiserne Vorhang also in besonders drastischer Weise
zu spüren war - arbeiten nun seit neun Jahren Deutsche und Tschechen im Naturpark-Informationszentrum Grenzbahnhof, dem Bayerisch-Böhmischen Informationszentrum für Natur- und Nationalparke, eng und freundschaftlich zusammen.
Dort, wo noch vor wenigen Jahren Stacheldraht die Gleise blockierten, verkehren seit Mai 2006 wieder regelmäßig grenzüberschreitend Züge.
Europäische Geschichte im Kleinen!
Hier, wo einst das Ende der Welt war, ist nun die Mitte Europas.
Europa - welches Glück Europa bedeutet - wird hier also tagtäglich mehr als anderswo erfahrbar. Unvergesslich ist mir persönlich nicht nur die Aufführung der Eisensteiner Europahymne im Rahmen der ARD-Sendung "Jetzt red I - Europa" auf dem Grenzbahnhof-Bahnsteig: Das Glücksgefühl, das viele von uns Zuschauern erfüllte, können sich Außenstehende wahrscheinlich nur teilweise vorstellen.
Europäische Geschichte im Kleinen!
Aber auch an die Feier zum Schengen-Beitritt Tschechiens im Dezember 2007 werde ich mich immer erinnern: Da ich in der Beitrittsnacht in der Naturpark-Betriebswohnung über dem Wachzimmer der Grenzpolizisten übernachten durfte, konnte ich unmittelbar miterleben, wie es war, als die Grenzpolizisten ihr Wachzimmer in dieser Nacht für immer verließen. Hatte man sie vorher nachts reden gehört, so war es jetzt im Grenzbahnhof ganz still.
Europäische Geschichte im Kleinen!
von Isabelle Auer, Arbergebietsbetreuerin
Mühevolle Kleinarbeit bei der Fördermittelbeschaffung hat sich gelohnt
Seit der Naturpark Bayerischer Wald e.V. im Herbst 2006 den Grenzbahnhof Eisenstein von der Deutschen Bahn übernommen hat, laufen vielfältigste Aktivitäten um das vom Siechtum ergriffene, denkmalgeschützte Gebäude für die Nachwelt zu retten. Der Grenzbahnhof Eisenstein ist in seiner Konstellation einmalig und wird deshalb auch bundesweit als nationales Baudenkmal gesehen. Der Vorstand des Naturparks war sich einig: Diese grenzüberschreitende Einrichtung muss man für die Entwicklung der Region nutzen. Nachdem im Frühjahr Fördermittel aus dem Konjunkturprogramm in Aussicht gestellt wurden, sagte nun der Lenkungsausschuss EU-Fördermittel aus dem INTERREG-IV-Förderprogramm zu und diese Woche kam der Bescheid zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn. Damit ist die Förderung weitgehend in trockenen Tüchern. Die Regierung von Niederbayern und das Bayerisches Umweltministerium haben hier Hand in Hand gearbeitet. Wieder einmal hat sich bestätigt: Nur wenn alle an einem Strang ziehen, lässt sich in heute schwieriger Zeit eine derartige Mammutaufgabe noch bewältigen. Gehörig gefordert waren die Planer auf Naturparkseite, die mehrfach Unterlagen nachliefern und Kosten nach unten korrigieren mussten. Der Vorsitzende des Naturparks Heinrich Schmidt bemühte sich, auch die tschechischen Projektpartner und Vertreter von Institutionen mit einzubinden. In diesem Zusammenhang fand auch ein Besuch bei der tschechischen Bezirkspräsidentin Milada Emmerova in Pilsen statt, die dabei ihre volle Unterstützung bekundet hat. Um die Zeit des Planens und Fördermittelbeschaffens nicht untätig verstreichen zu lassen, wurde mit geförderten Zusatzjobs der Arbeitsagentur im vergangenen Jahr 2009 das Gebäude entrümpelt und entkernt. Irgendwann ist jedoch eine Grenze erreicht, ab der dann ein Wiederaufbau erfolgen muss.
Wenn alles planmäßig verläuft, soll der Baubeginn im Frühjahr 2010 erfolgen. Bis dahin sind noch alle Hände voll zu tun und die konkreten Ausschreibungsunterlagen fertig zu stellen. Planer und Fachbüros müssen dazu in den nächsten Wochen noch auf Hochtouren arbeiten.
Mit einem anspruchsvollen Gesamtkonzept konnten die Verantwortlichen des Naturparks die Förderstellen überzeugen und für eine umfangreiche Unterstützung gewinnen:
Im Hauptgebäude auf deutscher Seite des Grenzbahnhofs wird im Kellergeschoss das Europäische Fledermauszentrum als interaktive Erlebnisausstellung entstehen. Im Erdgeschoss gibt es Informationen über die Region Arber-Spitzberg und das Eisensteiner Tal. Im zweiten Obergeschoss wird die Bedeutung der Eisenbahn für die Region, für Tourismus und Wirtschaft, bis hin zu den Auswirkungen auf Natur und Landschaft, erlebnisreich präsentiert. Abgerundet wird das Ganze mit einer Modelleisenbahn im Dachgeschoss und Möglichkeiten für Sonderausstellungen im ersten Obergeschoss. Für die Realisierung ist ein sehr enger Zeitplan gesetzt. Nach den Vorgaben des Konjunkturprogramms muss die Sanierung der Grenzbahnhofes Ende 2011 abgeschlossen sein. In Anbetracht der großen zur Verfügung stehenden Nutzflächen ein Kraftakt.
„Wir sind allen Stellen sehr dankbar, die zum Erhalt des höchstgelegenen Grenzbahnhofes der Bundesrepublik Deutschland unterstützend mitgewirkt haben. Von der Gemeinde Eisenstein, dem Landkreis Regen über alle Behörden, bis hin zu den Projektpartnern und allen sonstigen Unterstützern bis hin zur Politik“ betont der Vorsitzende Heinrich Schmidt.
„Der Naturpark ist auf weitere finanzielle Unterstützung, was die Sanierung des Mittelbaus des Grenzbahnhofes anbelangt, angewiesen“ so Geschäftsführer Hartwig Löfflmann.
Das derzeitige Projekt umfasst ca. 5 Mio. Euro. Wenn sich die Summe auch absolut sehr hoch anhört, betrachtet man jedoch die umfangreichen Nutzflächen auf den fünf Etagen, so wird deutlich, dass die Realisierung unter eisernem Zwang zum Sparen kalkuliert wurde. Dies wurde dem Naturpark von verschiedenen Stellen bescheinigt.
Nach Fertigstellung soll der Grenzbahnhof ein „Highlight“ in Sachen Naturinformation und ein Tourismusmagnet auf qualitativ hohem Niveau werden. Vielleicht kann der Grenzbahnhof für die in den letzten Jahren arg geschüttelte Gemeinde Bayerisch Eisenstein ein Symbol des Aufbruchs werden. Das im Jahr 2000 realisierte Infozentrum Grenzbahnhof kann im Jahr 2010 auf die ersten 10 Jahre Betriebserfahrung zurückblicken und bleibt auch während der Bauzeit für Besucher geöffnet.
Seit der Naturpark Bayerischer Wald e.V. im Herbst 2006 den Grenzbahnhof Eisenstein von der Deutschen Bahn übernommen hat, laufen vielfältigste Aktivitäten, um das vom Siechtum ergriffene, denkmalgeschützte Gebäude für die Nachwelt zu retten. Der Grenzbahnhof Eisenstein ist in seiner Konstellation einmalig und wird deshalb auch bundesweit als nationales Baudenkmal gesehen. Der Vorstand des Naturparks war sich einig: Diese grenzüberschreitende Einrichtung muss man für die Entwicklung der Region nutzen. Nachdem im Frühjahr Fördermittel aus dem Konjunkturprogramm in Aussicht gestellt wurden, sagte nun der Lenkungsausschuss EU-Fördermittel aus dem INTERREG-IV-Förderprogramm zu und diese Woche kam der Bescheid zum vorzeitigen Maßnahmebeginn. Damit ist die Förderung weitgehend in trockenen Tüchern. Die Regierung von Niederbayern und das Bayerisches Umweltministerium haben hier Hand in Hand gearbeitet. Wieder einmal hat sich bestätigt: Nur wenn alle an einem Strang ziehen, lässt sich in heute schwieriger Zeit eine derartige Mammutaufgabe noch bewältigen. Gehörig gefordert waren die Planer auf Naturparkseite, die mehrfach Unterlagen nachliefern und Kosten nach unten korrigieren mussten. Der Vorsitzende des Naturparks Heinrich Schmidt bemühte sich, auch die tschechischen Projektpartner und Vertreter von Institutionen mit einzubinden. In diesem Zusammenhang fand auch ein Besuch bei der tschechischen Bezirkspräsidentin Milada Emmerova in Pilsen statt, die dabei ihre volle Unterstützung bekundet hat. Um die Zeit des Planens und Fördermittelbeschaffens nicht untätig verstreichen zu lassen, wurde mit geförderten Zusatzjobs der Arbeitsargentur im vergangenen Jahr 2009 das Gebäude entrümpelt und entkernt. Irgendwann ist jedoch eine Grenze erreicht, ab der dann ein Wiederaufbau erfolgen muss.
Wenn alles planmäßig verläuft, soll der Baubeginn im Frühjahr 2010 erfolgen. Bis dahin sind noch alle Hände voll zu tun und die konkreten Ausschreibungsunterlagen fertig zu stellen. Planer und Fachbüros müssen dazu in den nächsten Wochen noch auf Hochtouren arbeiten.
Mit einem anspruchsvollen Gesamtkonzept konnten die Verantwortlichen des Naturparks die Förderstellen überzeugen und für eine umfangreiche Unterstützung gewinnen:
Im Hauptgebäde auf deutscher Seite des Grenzbahnhofs wird im Kellergeschoss das Europäische Fledermauszentrum als interaktive Erlebnisausstellung entstehen. Im Erdgeschoss gibt es Informationen über die Region Arber-Spitzberg und das Eisensteiner Tal. Im zweiten Obergeschoss wird die Bedeutung der Eisenbahn für die Region, für Tourismus und Wirtschaft, bis hin zu den Auswirkungen auf Natur und Landschaft, erlebnisreich präsentiert. Abgerundet wird das Ganze mit einer Modelleisenbahn im Dachgeschoss und Möglichkeiten für Sonderausstellungen im ersten Obergeschoss. Für die Realisierung ist ein sehr enger Zeitplan gesetzt. Nach den Vorgaben des Konjunkturprogramms muss die Sanierung der Grenzbahnhofes Ende 2011 abgeschlossen sein. In Anbetracht der großen zur Verfügung stehenden Nutzflächen ein Kraftakt.
„Wir sind allen Stellen sehr dankbar, die zum Erhalt des höchstgelegenen Grenzbahnhofes der Bundesrepublik Deutschland unterstützend mitgewirkt haben. Von der Gemeinde Eisenstein, dem Landkreis Regen über alle Behörden, bis hin zu den Projektpartnern und allen sonstigen Unterstützern bis hin zur Politik“ betont der Vorsitzende Heinrich Schmidt.
„Der Naturpark ist auf weitere finanzielle Unterstützung, was die Sanierung des Mittelbaus des Grenzbahnhofes anbelangt, angewiesen“ so Geschäftsführer Hartwig Löfflmann.
Das derzeitige Projekt umfasst ca. 5 Mio. Euro. Wenn sich die Summe auch absolut sehr hoch anhört, betrachtet man jedoch die umfangreichen Nutzflächen auf den fünf Etagen, so wird deutlich, dass die Realisierung unter eisernem Zwang zum Sparen kalkuliert wurde. Dies wurde dem Naturpark von verschiedenen Stellen bescheinigt.
Nach Fertigstellung soll der Grenzbahnhof ein „Highlight“ in Sachen Naturinformation und ein Tourismusmagnet auf qualitativ hohem Niveau werden. Vielleicht kann der Grenzbahnhof für die in den letzten Jahren arg geschüttelte Gemeinde Bayerisch Eisenstein ein Symbol des Aufbruchs werden. Das im Jahr 2000 realisierte Infozentrum Grenzbahnhof kann im Jahr 2010 auf die ersten 10 Jahre Betriebserfahrung zurückblicken und bleibt auch während der Bauzeit für Besucher geöffnet.
Im Jahr 1877 wurde der Grenzbahnhof im Eisensteiner Tal eröffnet. Schon der Grundriss des symmetrischen Gebäudes, mit der seit 1764 bestehenden Grenze als Symmetrieachse, welche durch die gemeinsame Eingangshalle läuft, lässt erahnen, wie eng die Verbindung zwischen den beiden Staaten im Herzen Europas und den Menschen in Bayern und Böhmen waren.
Zur Zeit des „Kalten Krieges“ wurde der Grenzbahnhof, der ursprünglich für den gemeinsamen Betrieb gebaut wurde, zum Symbol des Trennenden: Eine Mauer trennte den durchgehenden Bahnsteig und die Eingangshalle, das heutige Naturpark-Infozentrum „Grenzbahnhof“ in zwei Teile, über die Gleise zog sich als schmerzlich greifbarer Teil des „Eisernen Vorhangs“ ein hoher Stacheldrahtzaun.
Seit dem Jahr 2000 informiert der Naturpark Bayerische Wald e.V. in seinem „Bayerisch-Böhmische Informationszentrum für Naturparke und Nationalparke“ über die Region zwischen Donau und Moldau, über den Natur- aber auch über den Kulturraum: Ziel des Naturparks war und ist es, den Prozess „Begegnen-Verständigen-Verstehen“ beiderseits der Grenze zu verstärken. Deutsche und Tschechen sollen das Prinzip der Natur aufgreifen, die keine Grenzen kennt. Obwohl das Zusammenleben in den vergangenen Jahrzehnten und Jahrhunderten nicht immer einfach war, hat sich nach Jahrzehnten der Trennung ein hoffnungsvoller Neuanfang in Gang gesetzt. Das Infozentrum soll die Chancen der Begegnung und den gegenseitigen Nutzengewinn über die Sprachbarriere hinweg zu einem Motor in der Region werden lassen, der in eine gemeinsame Entwicklung mündet. Auf dem kulturellen Sektor inspiriert man sich gegenseitig, weil beiderseits der bayerisch-böhmischen Grenze nicht nur zwei traditionsreiche Kulturen aufeinandertreffen, sondern der Grenzbahnhof gewissermaßen auch ein Tor nach Osten darstellt.
Waren die Räume des Infozentrums anfangs nur gepachtet, so erwarb der Naturpark im Herbst 2006 den gesamten deutschen Teil des Grenzbahnhofs.
Am 9. November 2009 wurde dem Naturpark für sein Naturpark-Infozentrum Grenzbahnhof, das "Bayerisch-Böhmische Informationszentrum für Natur- und Nationalparke" der "Europäische Bürger-Preis für lokales Handeln" verliehen. In seiner Würdigung betonte der Präsident des Europäischen Parlaments, Jerzy Buzek:
19.03.1856 Gründung der „Königlich privilegierten Aktiengesellschaft der bayerischen Ostbahnen als Privatgesellschaft
26.11.1867 Antrag auf Bau einer Bahnlinie von Deggendorf nach Eisenstein bei den königlich-bayerischen Entscheidungsträgern
13.11.1872 Veröffentlichung der „Conzessionsurkunde“ im Reichsgesetzblatt
30.03.1873 Abschluss eines Staatsvertrages Bayern-Österreich
1874 Beginn des Waldbahnbaus Richtung Grenze von Klattau und Deggendorf aus
13.09.1876 Bau der Deffernik-Brücke
1876 Großbaustelle am Grenzbahnhof
1877 Fertigstellung des Grenzbahnhofs, Inbetriebnahme; er wurde bereits damals zur Touristenattraktion, nachdem München und Prag durch eine Eisenbahn verbunden waren; Gebäude 120 m lang, Grenze geht mitten hindurch
20.10.1877 Der erste Zug trifft im Bahnhof ein
Um 1900 Blütezeit des Grenzbahnhofes; zeitweise sind bis zu 120 Personen beschäftigt
1918 Nach Ende des 1. Weltkrieges entsteht aus der bayerisch-österreichischen die bayerisch-tschechoslowakische Grenze
1938-1945 Reichsbahnverwaltung, deutsche Besatzung
01.05.1945 US-Feldpolizei übernimmt die Kontrolle über die Grenze
Juni 1945 Tschechisches Militär zieht in den tschechischen Bahnhofsteil ein
Dez. 1945 Wiedereröffnung der Bahnlinie Bayerisch Eisenstein-Plattling
1945-1953 Auf tschechischer Seite kein Bahnverkehr, nur Austausch von Güterwägen
April 1946 Bayerische Grenzpolizei übernimmt Aufsicht über den Grenzbahnhof
1947 Amerikaner errichten auf dem Bahnhofsvorplatz als zusätzliche Grenzsicherung und als Sichtschutz einen Bretterzaun
1948 Amerikanische Feldpolizei zieht ab
Frühjahr 1948 Mit Machtübernahme durch die Kommunisten liegt der Bahnhof in der stark gesicherten Grenzsperrzone
1953 Eisenbahnverkehr auf tschechischer Seite wird ganz eingestellt, nachdem es bisher noch wenigstens den Austausch von Güterwägen gab; über die Gleisanlagen wird von den Tschechen ein hoher Drahtzaun gezogen.
1974 Aufgabe der Strecke Zwiesel – Bayer. Eisenstein als Hauptbahn
1980 Deutsche Bundesbahn baut am Grenzbahnhof Stellwerk und Signale ab
1989 „Samtene Revolution“ in der Tschechoslowakei
03.02.1990 50.000 Personen bilden eine Menschenkette zwischen Bayerisch Eisenstein und Zelezna Ruda
02.06.1991 Besuch von Bundeskanzler Helmut Kohl: „20.000 Leute aus beiden Ländern feiern den Fall des Eisernen Vorhangs
1994 Es gibt Ideen zur Errichtung einer „grenzüberschreitenden Begegnungsstätte“ im Mittelteil des Grenzbahnhofs; der Landschaftsraum von der Donau zur Moldau und die vier angrenzenden Großschutzgebiete Naturpark Bayerischer Wald, Nationalpark Bayer. Wald, Nationalpark Sumava und Landschaftsschutzgebiet Sumava sollen vorgestellt werden
Herbst 1999 bis August 2000 Restaurierung des tschechischen Bahnhofteils über das EU-Förderprogramm PHARE-CBC
12.10.2000 Eröffnung des „Naturpark-Infozentrums Grenzbahnhofs“ im Beisein von über 300 geladenen Gästen
2010 ff Was bringt die Zukunft?
In der Pfahl - Infostelle können Sie sich in einer erlebnisreichen Dauerausstellung mit dem Thema „Der Pfahl im Bayerischen Wald“ beschäftigen. Hier finden Sie Interessantes und Wissenswertes rund um das Thema Pfahl: Landschaft und Lebensräume, Tiere und Pflanzen, Entstehungs- und Nutzungsgeschichte, Pfahl-Sage, Burgen und Schlösser oder eine Steinbruch-Inszenierung – Sie sind herzlich eingeladen, den „Pfahl“ kennen zu lernen. Verschiedene Wechselausstellungen und eine Info-Theke informieren über den Naturpark.
Das angegliederte Naturparkbüro bietet ein Bildungsprogramm mit Führungen, Vorträgen und Fortbildungen an. Die Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in der Pfahl-Region für die Landkreise Regen und Freyung-Grafenau werden von hier aus koordiniert.
Öffnungszeiten:
Mai bis Oktober:
Montag bis Freitag 08:00 bis 17:00 Uhr
Samstag 10:00 bis 13:00 Uhr
Sonntag (Juni bis September) 10:00 bis 12:00 Uhr
November bis April:
Montag bis Donnerstag 08:00 bis 17:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
Ostern und Weihnachten erweiterte Öffnungszeiten
Große und kleine Naturfreunde können in der Experimentierwand „Pfahlgeheimnisse“ oder „den Mikrokosmos des Pfahl“ erforschen. Gesteine und Mineralien warten bei der Suche nach dem „Stein der Weisen“ auf ihre Entdeckung.
Pfahl - Infostelle, Altes Rathaus, Stadtplatz 1
94234 Viechtach
Tel.: 09942 / 90 48 64 Fax: 09942 / 90 48 56
Email: naturpark-bayer-wald-pfahlinfo@t-online.de
>>> Ihr Weg zu uns mit Bus und Bahn
Die Reiseauskunft kennt nicht nur Zugfahrpläne, sondern weiß auch, wann Busse fahren und wie lange man für den Fußweg von der Haltestelle zur Zieladresse braucht.
Der Naturpark Bayerischer Wald e.V. hat im Jahr 2003 zusammen mit der Gemeinde Außernzell und dem Landkreis Deggendorf im Dachgeschoss des Würzingerhauses eine Naturpark-Infostelle für den Landkreis Deggendorf eingerichtet. Die Ausstellung hat die Besonderheiten von Natur und Landschaft am Forchenhügel sowie die Aufgaben des Naturparks Bayerischer Wald e.V. zum Thema.

Öffnungszeiten:
Dienstag bis Sonntag, Feiertage
10.00 bis 20.00 Uhr
Naturpark - Infostelle Würzingerhaus
Egingerstr. 1
94532 Außernzell
Tel.: 09903 / 94 27 39 (Gaststätte im Würzingerhaus)
Mehr zur Geschichte des Würzinger Hauses...
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Vom Kloster Niederalteich aus wurde um das Jahr 1000 der Ort Außernzell gegründet.
Über acht bis neun Jahrhunderte hinweg nahm das Würzinger - Anwesen an einem stetigen Aufstieg teil. Profitiert hatte man von den Viehmärkten in Vilshofen und Deggendorf. Landwirtschaft, Metzgerei und Gasthaus konnten, an der "Guldenstraß" gelegen, gut gedeihen. Heute hat die Gemeinde Außernzell in dem von ihr erworbenen Anwesen neben der Naturpark-Infostelle die Gemeindeverwaltung, eine Bücherei, eine Gaststätte, einen Veranstaltungssaal und einen Dorfladen integriert.
Ilz-Infostelle im Schloss Fürsteneck
"Was lange währt, wird gut"... Dieser oft gedankenlos verwendete Spruch scheint sich für die Ilz-Infostelle im Schloss Fürsteneck zu bewahrheiten. Der Naturpark Bayerische Wald e.V. hatte als Träger zusammen mit der Gemeinde Fürsteneck und dem Landkreis Freyung-Grafenau in den Jahren 2007 und 2008 die neue Infostelle realisiert. Unterstützt wurde der Naturpark dabei vom Wasserwirtschaftsamt und dem Bezirk Niederbayern. Beim laufenden Betrieb beteiligen sich die Gemeinde Fürsteneck und die Marktgemeinde Perlesreut.
Bereits vor etwa 10 Jahren waren die ersten Gemeinden aus dem Landkreis Freyung-Grafenau und dann auch der Landkreis selbst dem Naturpark beigetreten. - Mit der neuen Ilz-Infostelle im Schloss Fürsteneck hat der Naturpark sein Ziel erreicht, in jedem Mitgliedslandkreis eine Infostelle einzurichten.
Die Ausstellungsinhalte umfassen eine Beschreibung des Gebietes vom Rachel bis nach Passau und gehen näher auf den Begriff "Schwarze Perle" ein. Neben der grundsätzlichen Unterscheidung zwischen den häufig verwechselten Begriffen "Nationalpark" und "Naturpark" gibt es viele Informationen zur Lebensraumvielfalt im und am Gewässer und zur Geologie.
Die Ilz und das Ilztal bergen viele Raritäten. Ob Wasseramsel, Schwarzstorch oder Gänsesäger - die Vogelvielfalt allein ist schon interessant. Bei den Pflanzen geht es dann weiter: Sehr auffällig sind die Bulte der Banater Segge.
Auch auf die Gefahren durch Landnutzung, durch den Tourismus oder durch einwandernde Arten, den Neophyten, wird näher eingegangen.
Der Hauptbereich der Ausstellung widmet sich jedoch der Flussperlmuschel. Es wird nicht nur ihre Biologie näher vorgestellt, sondern auch die Perlfischerei.
Öffnungszeiten: 
Mittwoch bis Montag und Feiertage von 9:30 Uhr bis 16:30 Uhr.
Ilz-Infostelle im Schloss Fürsteneck
Schlossweg 5
94142 Fürsteneck
Tel.: 08505/869494
Fax 08505/869495
Tel. (Gaststätte): 08505/1473
>>> Ihr Weg zu uns mit Bus und Bahn
Die Reiseauskunft kennt nicht nur Zugfahrpläne, sondern weiß auch, wann Busse fahren und wie lange man für den Fußweg von der Haltestelle zur Zieladresse braucht.

Der Naturpark Bayerischer Wald e.V. errichtete im Jahr 2006 in Zusammenarbeit mit der Stadt Bogen eine Naturpark-Infostelle im Obergeschoss des Bahnhofsgebäudes.
Dort erhalten Sie vielseitige Informationen zu den Themen Donau, Donaurandbruch und zum Bogenberg. Naturkundliche Themen sind der Schwerpunkt der Ausstellung. Sie erfahren Wissenswertes über Entstehung, Geologie und Lebensräume der artenreichen Tier- und Pflanzenwelt.
Außerdem werden das Naturparkgebiet von der Donau bis zu den höchsten Erhebungen des Bayerisch-Böhmischen Grenzgebirges sowie die Unterschiede zum benachbarten Nationalpark kurz vorgestellt.
Für unsere jüngeren Besucher verläuft parallel zur Ausstellung eine Kinderlinie. Hier können Sie selbst Hand anlegen und durch Schauen, Tasten, Riechen und vieles mehr die Ausstellung interaktiv erleben.
Neben der naturkundlichen Information gibt es auch Vorschläge
zur Freizeitgestaltung, egal ob zu Fuß oder mit dem Fahrrad. Auch die Geschichte des Bahnhofs und die Entstehung der Bahnlinie von Straubing nach Miltach und deren Umfunktionierung zum Radweg wird kurz vorgestellt.
Der Bogenberg
Der Bogenberg stellt mit seiner Wallfahrtskirche "Maria Himmelfahrt" eine imposante Erscheinung dar. Die Südwesthänge des Bogenberges, die bereits im 8. Jahrhundert zum Weinbau genutzt wurden, bieten aufgrund ihrer standörtlichen Besonderheiten Lebensräume für wärmeliebende Tier- und Pflanzenarten.
Auf den nährstoffarmen Trockenstandorten kommen beispielsweise Schwalbenschwanz, Zauneidechse sowie Schlingnatter vor. Stellvertretend für die artenreiche Pflanzenwelt stehen Küchenschelle, Sonnenröschen und Ruchgras.
Am Fuß des Bogenberges liegt die Donau, die als einziger europäischer Fluss von West nach Ost fließt. Sie ist nach der Wolga der zweitlängste Fluss Europas.
Zahlreiche Ausbauten und Begradigungen der Donau veränderten über Jahrhunderte hinweg ihren ursprünglichen Charakter. Entlang des Bogenberges blieb jedoch ein ehemaliger Altarm der Donau weitgehend erhalten.
Die Ausstellung ist täglich geöffnet von 9:30 - 17:00 Uhr.
Gruppenführungen sind nach Voranmeldung möglich.
Naturpark-Infostelle Bahnhof Bogen
Bahnhofstraße 26
94327 Bogen
Tel.: 09422/808855 (Gaststätte mit Tourist-Info)
Tel.: 09422/505-109 (Tourist-Info der Stadt Bogen)
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Sagst Du's mir, vergesse ich es. Zeigst Du's mir, so merke ich es mir vielleicht. Lässt Du mich teilnehmen, so verstehe ich es. (Anonymus)
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Sagst Du's mir, vergesse ich es. Zeigst Du's mir, so merke ich es mir vielleicht. Lässt Du mich teilnehmen, so verstehe ich es. (Anonymus)
Der Natur auf der Spur - Projekttage für Schulklassen!Wollen Sie mit Ihrer Klasse verschiedene Lebensräume direkt vor Ihrer Haustüre kennenlernen und erleben? Wir unterstützen Sie dabei gerne und kommen im Naturparkgebiet zu Ihnen an die Schule. Spielerisch oder experimentell (je nach Alter) erkunden und erforschen wir gemeinsam die Natur.
Sie brauchen dazu nur etwas Neugier, Freude und strapazierfähige Kleidung. Alles andere findet sich von selbst, bzw. wird von uns mitgebracht. Der Projekttag ist mit einem Unkostenbeitrag von 2,50 € pro SchülerIn verbunden: Infos zur Anmeldung und Projekttage-Flyer
Das angeführte Angebot (klicken Sie auf das jeweilige Symbol) skizziert, in welchem Rahmen sich die Veranstaltungen bewegen. Für alle Einheiten sind mindestens 3 Stunden, besser aber ein gesamter Unterrichtsvormittag einzuplanen.
Eine Anmeldung sollte schriftlich erfolgen und neben Adresse, Zahl der SchülerInnen und dem Thema nach Möglichkeit auch Angaben zum "Wunschtermin" enthalten. Wir versuchen uns bei der Terminvergabe nach ihren Wünschen zu richten, können dies aus organisatorischen Gründen aber nicht immer versprechen. Eine Anmeldung gilt erst dann als verbindlich, wenn sie von uns telefonisch oder schriftlich bestätigt wurde!
Also, falls Sie Interesse haben, melden Sie sich bitte frühzeitig (Anmeldeformular) hier ausdrucken und faxen) bei nachfolgender Adresse an:
Naturpark Bayerischer Wald e. V.,
Info-Zentrum 3, 94227 Zwiesel,
Tel.: 09922 / 80 24 80 Fax: 09922 / 80 24 81
Für die Veranstaltungen rund ums Thema Arber wenden Sie sich bitte an:
Dr. Isabelle Auer
Geografin MA
Arbergebietsbetreuerin
Arberinfostelle Naturpark Bayer. Wald e.V.
Info-Zentrum 3
94227 Zwiesel
Tel. 09922 / 80 24 80 Fax: 09922 / 80 24 81
Für die Veranstaltungen rund ums Thema Pfahl wenden Sie sich bitte direkt an:
Matthias Rohrbacher,
Dipl. Forsting. (FH), Dipl. Sozialpädagoge,
Pfahlbetreuer
Pfahl-Infostelle und Naturpark-Umweltstation
Stadtplatz 1, 94234 Viechtach
Tel.: 09942 / 90 48 64 Fax.: 09942 / 90 48 56
Für die Veranstaltungen rund ums Thema Ilz heißt Ihr Ansprechpartner:
Stefan Poost
Dipl. Forsting. (FH)
Ilzbetreuer
Ilz - Infostelle im Schloss Fürsteneck
Schlossweg 5;94142 Fürsteneck
Tel.: 08505 / 86 94 94 Fax.: 08505 / 86 94 95
Absender mit Tel und Fax!
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Tel.:____________________________
Fax.:____________________________
Naturpark Bayer. Wald
Info-Zentrum 3 Tel: 09922/80 24 80
94227 Zwiesel Fax: 09922/80 24 81
Anmeldung für einen Projekttag
Wir möchten hiermit für folgende Klasse/n einen Projekttag vereinbaren:
Klasse Anzahl Schüler Klassenlehrer/in Thema
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(Die Terminzusage für den jeweiligen Projekttag erhalten Sie telefonisch. Erst dann gilt die Anmeldung als verbindlich!)
Terminwünsche:
(für jede Klasse mit mehr als 16 Schülern jeweils einen Tag pro Thema vorsehen)
Unterschrift und Datum:_____________________________________________

Das Naturpark-Informationshaus wurde in Holzbauweise mit einer Solarfassade errichtet. Das Gebäude wird ganzjährig ausschließlich mit der Sonne beheizt und beinhaltet ein Reihe interessanter energietechnischer Details. Der „Sonnenhaus-Projekttag“ für die Jahr-gangsstufen 3-6 beginnt mit einem Film, anschließend führt eine Rallye durch Naturkunde- und Energietechnikausstellung sowie das Außengelände. Die Unterschiede zwischen Naturpark und Nationalpark und die Naturpark-Aufgaben werden ebenfalls kurz vorgestellt. Kleinere Solarexperimente sind Bestandteil der Rallye. Bei Kindergärten und den Jahrgangsstufen 1-3 liegt der Schwerpunkt eher auf der naturkundlichen, ohne Sprache konzipierten Ausstellung. Ab der Jahrgangsstufe 7 steht der energietechnische Bereich im Vordergrund.
Schwerpunkte für die Gruppe: Heranführung an das Thema Energietechnik und Solarnutzung
Ort: Naturpark - Infozentrum in Zwiesel (vor B11-Abfahrt Zwiesel Süd)
Voraussetzung/ Vorbereitung: evtl. Proviant und Getränke
Zielgruppenempfehlung: Das Programm "Sonnenhaus" eignet sich für alle Jahrgangsstufen
Termine und Uhrzeit: nach Vereinbarung, ganzjährig
Bitte beachten: Anfahrt mit dem Stadtbus möglich
Weitere Informationen: »Sonnenhaus

Welche wichtige Rolle der Boden für Tiere, Pflanzen und uns Menschen spielt und dass er deshalb besonders geschützt werden muss, ist vielen nicht bewusst. Bei diesem Projekttag lernen die Schüler nicht nur die verschiedenen Bodenarten- und typen kennen, sondern sie erfahren auch durch einige (völlig ungefährliche) Bodenexperimente z.B. weswegen winterliches Salzstreuen den Pflanzen schadet oder weswegen Ölunfälle nicht nur gefährlich für Mensch und Tier, sondern auch für Pflanzen sind.
Schwerpunkte für die Gruppe: Den Lebensraum Boden mit allen Sinnen erleben, Bodentieren und -strukturen auf der Spur, altersgemäße Spiele, Bodenexperimente
Ort: Naturpark-Gebiet
Voraussetzung/ Vorbereitung: Bekleidung: lange Hose, feste Schuhe, evtl. Kopfbedeckung, Sonnencreme, ggf. Regenbekleidung, Proviant und Getränke
Zielgruppenempfehlung: Das Programm "Boden" richtet sich v.a. an die Jahrgangsstufe 6-8
Termine und Uhrzeit: nach Vereinbarung; ganzjährig möglich
Projekttag Nachwachsende RohstoffeIn den Medien diskutieren Wissenschaftler, Naturschützer und Politiker über die Vor- und Nachteile von nachwachsenden Rohstoffen. In einem sind sie sich jedoch einig: Nachwachsende Rohstoffe werden in der Zukunft eine immer wichtigere Rolle spielen. Dieser Projekttag soll den Schüler altersgemäß - z.B. durch eine "Nachhaltigkeitsralley" - zeigen, was Nachwachsende Rohstoffe sind, wie sie bereits heute eingesetzt werden und wie sie in Zukunft eingesetzt werden können.
Schwerpunkte für die Gruppe: Was sind Nachwachsende Rohstoffe? Wie werden sie heute eingesetzt und was wird die Zukunft bringen? Welche Produkte stellt man aus Ihnen her?
Ort: Klassenzimmer oder Naturparkhaus Zwiesel
Voraussetzung/ Vorbereitung: Zielgruppenempfehlung: Das Programm "Nachwachsende Rohstoffe" richtet sich v.a. an Schülern ab der 4. Jahrgangsstufe
Termine und Uhrzeit: nach Vereinbarung; ganzjährig

Auch heute - in unserer technisierten Welt - verbinden viele Menschen Moore mit etwas Geheimnisvollem. Nicht nur Balladen, wie Annette von Droste-Hülshoffs "Der Knabe im Moor" ("Schaurig ist's, übers Moor zu gehen") oder Kriminalgeschichten, in denen "Moorleichen" eine wichtige Rolle spielen, tragen dazu bei.
Moore faszinieren nicht nur Menschen - besonders Kinder und Jugendliche - sondern sie sind vor allem auch Lebensraum für viele geschützte Pflanzen und Tiere.
Dieser Projekttag, eine interaktive Führung im Naturschutzgebiet Todtenau bei Kirchberg i. Wald (Lkr. Regen), behandelt folgende Themenbereiche:
Wie entsteht ein Moor?
Welche Pflanzen und Tiere leben im Moor?
Warum sind Moore bedroht und warum müssen sie geschützt werden?
Moorgeschichten - Fiktion und Wirklichkeit
Schwerpunkte für die Gruppe: Den Lebensraum Moor mit allen Sinnen erleben
Ort: Naturschutzgebiet Todtenau
Voraussetzung/ Vorbereitung: Bekleidung: lange Hose, feste Schuhe/Gummistiefel, evtl. Kopfbedeckung, Sonnencreme, Proviant und Getränke. Die Anfahrt sollte selbst organisiert werden.
Zielgruppenempfehlung: Das Programm "Moor" richtet sich v.a. an die Jahrgangsstufe 3-4
Termine und Uhrzeit: nach Vereinbarung; im Frühjahr oder Herbst

Beim Projekttag "Wiese" werden die Teilnehmer von einem Naturparkmitarbeiter spielerisch in den Lebensraum Wiese eingeführt. Bewusstes Wahrnehmen der Wiese als Lebensraum für Pflanzen und Tiere steht im Vordergrund und soll mit allen Sinnen in Erfahrung gebracht werden. Neben Wissenswertem über Pflanzen und Tiere der Wiese, stehen auch Informationen über Entstehung der Wiesen, Wiesenpflege oder Heilpflanzen auf dem Programm.
Schwerpunkte für die Gruppe: Mit allen Sinnen den Lebensraum Wiese kennen lernen
Ort: Wiesen im Naturparkgebiet (in Absprache mit den Eigentümern bzw. Nutzungsberechtigten)
Voraussetzung/ Vorbereitung: Bekleidung: lange Hose, feste Schuhe, evtl. Kopfbedeckung, Sonnencreme, Proviant und Getränke
Zielgruppenempfehlung: Das Programm "Wiese" richtet sich v.a. an die Jahrgangsstufe 1- 3; 5;
Termine und Uhrzeit: nach Vereinbarung, hauptsächlich Mai/Juni
Bitte beachten: Dieser Projekttag findet bei jedem Wetter statt!
Beim „Walderlebnistag“ werden die Teilnehmer von einem Naturparkmitarbeiter oder erfahrenen Praktikanten spielerisch in den Erholungs- und Lebensraum Wald eingeführt. Bewusstes Wahrnehmen des Waldes als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, aber auch als Erholungsraum für uns Menschen steht im Vordergrund und soll mit allen Sinnen in Erfahrung gebracht werden. Auf spielerische Weise erleben die Teilnehmer einzelne Aspekte des Waldes, wie z.B. der Baum als Lebewesen, Tiere und ihre Spuren etc.. Dabei werden die Wahrnehmungen anschaulich und leicht verständlich erläutert.
Schwerpunkte für die Gruppe: Lebensraum Wald mit allen Sinnen erleben
Ort: Waldgebiete im Naturpark-Gebiet
Voraussetzung/ Vorbereitung: Bekleidung: lange Hose, feste Schuhe, evtl. Kopfbedeckung, Sonnencreme, ggf. Regenbekleidung, Proviant und Getränke
Zielgruppenempfehlung: Das Programm "Wald" richtet sich v.a. an die Jahrgangsstufe 3-5
Termine und Uhrzeit: nach Vereinbarung; ganzjährig möglich
Hecken bieten nicht nur mit ihrem Strukturreichtum vielen Pflanzen und Tieren Nahrungs-, Wohnungsangebot und Zuflucht, sondern prägen auch das Landschaftsbild und erhöhen den Reiz und die Attraktivität einer Kulturlandschaft. Beim Projekttag "Hecke" werden die Teilnehmer spielerisch in den Lebensraum Hecke eingeführt und erfahren zunächst Wichtiges über Entstehung, Aufbau und Pflege der Hecken. Je nach Jahreszeit werden anschließend Früchte und Blätter der Heckengehölze sowie typische Heckenstrukturen erforscht und auch den großen und kleinen Heckenbewohnern wird nachgespürt.
Schwerpunkte für die Gruppe: Lebensraum Hecke mit allen Sinnen erleben
Ort: Hecken im Naturpark-Gebiet
Voraussetzung/ Vorbereitung: Bekleidung: lange Hose, feste Schuhe, evtl. Kopfbedeckung, Sonnencreme, Proviant und Getränke
Zielgruppenempfehlung: Das Programm "Hecke" richtet sich v.a. an die Jahrgangsstufe 1-2
Termine und Uhrzeit: nach Vereinbarung; im Frühjahr oder Herbst



Beim Projekttag "Wasser" werden die Teilnehmer von Naturparkmitarbeitern spielerisch in den Lebensraum Wasser eingeführt. Das Gewässer als Lebensraum für Pflanzen und Tiere steht im Vordergrund. Zu Beginn werden in Kleingruppen verschiedene physikalische Parameter untersucht. Das Fangen und Bestimmen von Gewässertieren steht als Grundlage zur Bestimmung der Gewässergüte genauso auf dem Programm wie die unterschiedlichen An-passungsmöglichkeiten von Gewässertieren oder -pflanzen. Dabei werden die Wahrnehmungen anschaulich und leicht verständlich erläutert.
Schwerpunkte für die Gruppe: Mit allen Sinnen den Lebensraum Wasser kennen lernen
Ort: Gewässer im Naturparkgebiet (in Absprache mit den jeweils zuständigen Fischereiberechtigten, Gewässertiere unterliegen als Fischnährtiere dem Fischereirecht)
Voraussetzung/ Vorbereitung: Bekleidung: Gummistiefel, Handtuch, ein zweites Paar Socken;
Proviant und Getränke
Zielgruppenempfehlung: Das Programm "Wasser" richtet sich v.a. an die Jahrgangsstufe 4-6
Termine und Uhrzeit: nach Vereinbarung, hauptsächlich Juni/Juli
Bitte beachten: Bei schlechtem Wetter findet dieser Projekttag nur statt, wenn das Gewässer in unmittelbarer Schulnähe ist!

Luchs, Fischotter und Fledermäuse sind bei uns zwar (noch/wieder) heimisch, aber sehr bedoht. Im Verlauf dieses 2-3 stündigen Projekttages stellen wir den Teilnehmern im Klassenzimmer 2 dieser Tierarten näher vor. Spielerisch und informativ werden nicht nur Lebensweise und Ansprüche der jweiligen Tierarten erforscht, auch Bedrohung und Schutzmaßnahmen sind Thema.
Schwerpunkte für die Gruppe: Bedrohte Tierarten (Luchs, Fledermaus und Fischotter) kennen lernen
Ort: an der jeweiligen Schule
Voraussetzung: es werden pro Klasse 2 Räume benötigt
Zielgruppenempfehlung: Dieser Projekttag richtet sich v.a. an die Jahrgangsstufe 4-6
Termine: nach Vereinbarung, Frühjahr/Herbst
Dieser Projekttag beginnt in der Pfahl-Infostelle in Viechtach mit einer Führung durch die Dauerausstellung. Beim "Pfahl-Quiz" können die Schüler einen kleinen "Edelstein" gewinnen. Fürs Forschen in der Experimentierecke steht - je nach Altersgruppe - ausreichend Zeit zur Verfügung! Bei der anschließenden Wanderung im NSG "Großer Pfahl" nähern sich die Schüler dem Felsenriff auf eine spielerische und informative Art und Weise. Steine und Mineralien sowie Tiere und Pflanzen im Lebensraum Fels stehen auf dem Programm.
Schwerpunkte für die Gruppe: Den Lebensraum Pfahl mit allen Sinnen kennenlernen
Ort: Pfahl-Infostelle Viechtach mit Naturschutzgebiet "Großer Pfahl"
Voraussetzung/ Vorbereitung: feste Schuhe, Regenbekleidung, Proviant und Getränke
Zielgruppenempfehlung: Projektag "Pfahl" wird altersgerecht für alle Jahrgangsstufen angeboten
Termine und Uhrzeit: nach Vereinbarung
Bitte beachten: Bei sehr schlechtem Wetter entfällt die Wanderung!
Weitere Informationen: »Pfahl - Infostelle; »NSG Großer Pfahl Umweltstation Viechtach

Der Arber ist als höchster Berg des Bayerischen Waldes und als gut ausgebautes Skigebiet jedem ein Begriff. Dass er aber auch was Flora und Fauna betrifft eine einzigartige Stellung im Bayerischen Wald einnimmt, wissen die wenigsten seiner Besucher. Gemeinsam mit der Arbergebietsbetreuerin, Isabelle Auer, können Gruppen den Arber bei diesem Projekttag einmal von seiner anderen Seite kennen lernen und erfahren im Verlauf einer Erlebniswanderung "spielerisch" mehr über Geschichte(n), Hintergründe oder Besonderheiten des Arbers.
Die Routenwahl erfolgt in Absprache, so dass die Dauer zwischen einer Stunde und einem halben Tag variieren kann. Als Ausgangspunkt sind sowohl Großer Arbersee, Brennesparkplatz als auch ArberBergBahn-Talstation möglich. Alle Ausgangspunkte sind gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen.
Schwerpunkte für die Gruppe: Den "König des Bayerwaldes" mit allen Sinnen kennenlernen.
Ort: Großer Arber
Voraussetzung/ Vorbereitung: Bekleidung: feste Schuhe, Regenbekleidung; Proviant und Getränke
Zielgruppenempfehlung: Das Programm "Arber" eignet sich für alle Jahrgangsstufen
Termine und Uhrzeit: nach Vereinbarung
Bitte beachten: Dieser Projekttag findet nur bei sehr schlechtem Wetter nicht statt!
Weitere Informationen: »Rund um den Großen Arber...
Die Ilz stellt eine der letzten Wildflusslandschaften Deutschlands dar. In den Jahren 2002/2003 wurde
sie zur Flusslandschaft des Jahres ausgerufen. Der Projekttag soll folgendes näher bringen: Die "Schwarze Perle" des Bayerischen Waldes, Tiere am und im Wasser, Scheu und heimlich - der Fischotter, Spuren der Holztrift.
Voraussetzung/ Vorbereitung: Bekleidung: feste Schuhe, Regenbekleidung; Proviant und Getränke
Zielgruppenempfehlung: Kindergarten, Grundschule
Termine und Uhrzeit: nach Vereinbarung
Weitere Informationen: unter Tel.: 08505-869494 oder naturpark-bayer-wald-ilzinfo@t-online.de
» Kontaktadressen «

Im Naturpark Bayerischer Wald wurden 1993 erstmals Natur- und Landschaftsführer/Innen in Zusammenarbeit mit der Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege in Laufen (ANL) und der LEG für Niederbayern ausgebildet. Mittlerweile gibt es über Bayern hinaus Natur- und Landschaftsführer/Innen, die nach bestandener Prüfung ein Zertifikat durch die ANL erhalten haben.
Gästen und Einheimischen kann dadurch mit qualifizierten Angeboten Wissenswertes über den Naturraum und die über Jahrhunderte geprägte Kulturlandschaft des Bayerischen Waldes vermittelt werden.
Die Veranstaltungsvielfalt reicht von Diavorträgen über geführte Wanderungen oder Erlebnistage für Schulklassen bis hin zu Busbegleitungen.
Anmeldungen zu den einzelnen Veranstaltungen erfolgen jeweils direkt bei den jeweiligen Natur- und Landschaftsführer/Innen. Angebote und Adressen finden Sie im Faltblatt "Unterwegs mit uns".
Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko, Eltern haften für ihre Kinder, eine Haftung wird nicht übernommen.
Unterstützt mit Mitteln aus dem Förderprogramm "Umweltstationen" des Freistaates Bayern. | |
Umweltbildung für alle Altersgruppen anzubieten, ist das Ziel der im Mai 2008 offiziell anerkannten Umweltstation Viechtach, die vom Naturpark Bayer. Wald e.V. getragen und durch das bayerische Umweltministerium gefördert wird. "Nur was man kennen und lieben gelernt hat, ist einem auch schützens- und erhaltenswert!" - Gerade bei Kindern und Jugendlichen ist ein Erleben und Erfahren von Natur besonders wichtig, damit eine Wertschätzung und Achtung für die Umwelt entwickelt werden kann.
Neben dem Naturerleben ist die Vermittlung von Natur- und Umweltwissen ein wichtiges Ziel der Umweltstation Viechtach. Mit einer Vielzahl von Veranstaltungen wie Vorträgen, Seminaren, Führungen und Projekttagen soll das erreicht werden. Privat oder beruflich Interessierte können sich dabei auch über Themen wie Energieeinsparung, Klimaschutz, natürliche Baumaterialien oder Landschaftspflege beraten lassen.
Die Räumlichkeiten der Umweltstation mit Büro, Ausstellungen und einem Vortragsraum sind der Pfahl-Infostelle im Alten Rathaus am Viechtacher Stadtplatz angegliedert.
Das Außengelände
Der Große Pfahl gehört als "Bayerns Geotop Nr. 1" und als "Nationales Geotop" zu den beeindruckensten Naturdenkmälern Deutschlands. Bereits im Jahr 1939 wurde der Quarzfelskamm unter Naturschutz gestellt und ist heute Natura-2000-Gebiet der EU. Der Lehrpfad "Großer Pfahl" führt Sie auf zwei Rundwegen zu weiß schimmernden Quarzriffen, beweideten Pfahlheiden und einen tiefen Quarzbruch.

Eine vielfältige und sanft gepflegte Kulturlandschaft ist zwischen dem Quarzriff des Großen Pfahls und dem Riedbachtal zu finden. Am "Erlebnislehrpfad Kulturlandschaft" säumen heckenreiche Streuobstwiesen, Weiher, Bachwiesen und knorrige Hangwälder den Weg. Infotafeln und Beobachtungsstände laden Sie zum Informieren und Erleben entlang des Pfahl-Steiges ein.
Ein Schauimkerstand im Obstgarten und der Beobachtungsstand an den Weihern bieten vielfältige Möglichkeiten der Naturinformation und Naherholung.
Naturerlebnispfad "Kulturlandschaft"
Projekttage
Die Pfahlinfostelle und Umweltstation Viechtach bietet Projekttage und Führungen für Schulklassen und Gruppen zu folgenden Themen an:
Lebensraum Wiese
Lebensraum Hecke
Lebensraum Wald
Lebensraum Bach
Lebensraum Weiher
Wunderwelt der Insekten:
Honig- und Wildbienen, Ameisen und Schmetterlinge
In der Regel finden die Projekttage auf dem Außengelände der Umweltstation statt. Der Umweltstation-Projekttag ist mit einem Unkostenbeitrag von 1 Euro pro SchülerIn verbunden. Anmeldung und weitere Infos bei der Umweltstation Viechtach unter Tel. 09942-90 48 64, per Fax 09942-90 48 56 oder per E-Mail unter naturpark-bayer-wald-pfahlinfo@t-online.de.
Führungen

Der Naturpark Bayer. Wald e.V. bietet als Träger der Umweltstation Viechtach zusammen mit seinen Kooperationspartnern, der LBV-Kreisgruppe Regen, der BN- Kreisgruppe Regen, dem Tourismusverband Viechtacher Land, dem Imkereiverein Viechtach und dem Ortsverein Viechtach für Gartenbau und Landschaftspflege auf dem Gelände der Umweltstation und in der Pfahlinfostelle im Alten Rathaus in Viechtach zahlreiche spannende Exkursionen, Vorträge und Seminare an.
Alle Termine finden Sie entweder im Umweltstation Jahresprogramm "Natur erleben 2010" (Jahresprogramm) oder im linken Menüpunkt "Veranstaltungen".
Regelmäßige Führungen
Jeden Dienstag von Juni bis September zeigt Ihnen Gebietsbetreuer Matthias Rohrbacher die naturkundlichen Besonderheiten des Naturschutzgebiets "Großer Pfahl" und erzählt Ihnen Wissenswertes und Spannendes über Geologie, Flora und Fauna. Aber auch der "sagenhafte" Pfahl kommt bei diesen Pfahl-Rundgängen nie zu kurz.
Treffpunkt ist jeden Dienstag um 15:00 Uhr am Parkplatz "Großer Pfahl" an der B 85 bei Viechtach. Eine Anmeldung ist erforderlich bis Dienstag, 12:00 Uhr.
Jeden Dienstag von Juni bis August werden im Anschluss an die Pfahlführungen (d.h. um 16:30 Uhr) von Mitgliedern des Imkereivereins Viechtach Führungen am Schaubienenstand angeboten.
Regelmäßige Gruppen
Die Kindergruppe "Die Pfahldrachen" des Imkereivereins und LBV (NAJU) Viechtach

Termin: ganzjährig alle zwei Wochen am Freitag nachmittag
Beginn: 15:00 Uhr
Treffpunkt: Schaubienenstand
Dauer: 1,5 Stunden
Leitung: Dorothea Haas, Freia Richwien (LBV, Imkereiverein Viechtach)
genaue Termine, Infos und Anmeldung unter:
Tel.: 09942 - 904097 oder 09942 - 1419
>>> Ihr Weg zu uns mit Bus und Bahn
Die Reiseauskunft kennt nicht nur Zugfahrpläne, sondern weiß auch, wann Busse fahren und wie lange man für den Fußweg von der Haltestelle zur Zieladresse braucht.

Die Grüne Klassenfahrt - Naturerlebnisse unterwegs
Für viele Kinder und Jugendlichen zählen Klassenfahrten zu den schönsten Erlebnissen ihrer Schulzeit, an die man sich noch viele Jahre - manchmal bis weit ins Erwachsenenalter hinein - gerne zurück erinnert. Besonders Naturerlebnisse spielen dabei eine wichtige Rolle. Deshalb bietet der Naturpark seit dem Jahr 2007 in Zusammenarbeit mit dem Schullandheimwerk Niederbayern-Oberpfalz e.V. an den Schullandheimen Habischried und Sankt Englmar Naturerlebnisprogramme zu folgenden Themen an:
- Unterwegs im Ameisendschungel - Lebensraum Wiese
- Im Reich der Fülle - Lebensraum Hecke
- Auf Tauchstation - Lebensraum Wasser
- Lebensraum Wald - Eine erlebnisreiche Führung durch den Wald
- Lebensraum Boden
- Sonnenstunden
- Nachwachsende Rohstoffe
- Ausflug an das Felsenriff Pfahl
- Naturerlebniswanderung zum Pröller
(nur Schullandheim Sankt Englmar)
- Nachtstunden - Eine Reise durch die Nacht
Alles, was Sie und Ihre Schüler dazu mitbringen sollten, ist Neugier, Freude, strapazierfähige Kleidung und - falls Sie die "Reise durch die Nacht" buchen, genügend Taschenlampen. Weitere Infos und Anmeldung beim Schullandheimwerk Niederbayern-Oberpfalz e.V. unter www.schullandheimwerk.de oder unter Tel.: 0941/708207-2.
Zusammen mit dem tschechischen Böhmerwald und dem österreichischen Mühlviertel bildet der Bayerische Wald eine für Mitteleuropa einzigartige, noch weitgehend störungsarme und unzerschnittene Natur- und Kulturlandschaft. Große zusammenhängende Waldgebiete und die vergleichsweise dünne Besiedlung vor allem entlang der Landesgrenzen sind der Grund für das Vorkommen von Tier- und Pflanzenarten, die im übrigen Bundesgebiet schon äußerst selten oder bereits ausgestorben sind. Im Bereich Artenschutz nimmt der Naturpark Bayerischer Wald deshalb eine Sonderstellung unter den deutschen Naturparken ein.
Die Erhaltung der Artenvielfalt der Region und die Sicherung der Vorkommen von besonders seltenen Arten wie Luchs, Fischotter, Perlmuschel, Wachtelkönig oder Holunderorchis bildet deshalb einen Schwerpunkt der Arbeit des Naturparkvereins. Da es sich bei diesen Arten um sogenannte „Leitarten“ handelt, also Arten mit sehr hohen Ansprüchen an die Qualität ihrer Lebensräume, werden mit diesen speziellen Schutzkonzepten auch eine Vielzahl weiterer seltener Arten mit ähnlichen Lebensraumansprüchen und auch die entsprech-enden Lebensräume geschützt und erhalten.
Das Auerhuhn (Tetrao urogallus) ist das Wappentier des Naturpark Bayerischer Wald e.V..
Dieses größte Waldhuhn gilt als „Leitart” für den Artenschutz im Waldgebirge, denn der Schutz des Auerhuhns erfasst gleichzeitig auch die typischen Pilze, Pflanzen und Tiere im Lebensraum Bergwald.
Der etwa gänsegroße „Urhahn“ zählt zur ursprünglichen Tierwelt des Böhmerwald-Massivs. In der Roten Liste der gefährdeten Tiere Bayerns und Deutschlands musste er unter die “vom Aussterben bedrohte Tiere˝ eingereiht werden.
Daher bemüht sich der Naturpark Bayerischer Wald e.V. intensiv um die Erhaltung dieses selten gewordenen, größten flugfähigen Waldvogels Europas.
Aussehen und Kennzeichen
Das Auerhuhn (Gattung Tetrao, Artname urogallus) zählt innerhalb der Fasanen-Familie (Phasianidae) zu den Raufußhühnern (Tetraonidae). Die Bezeichnung „Raufußhuhn“ bezieht sich auf die pelzig-dichte Befiederung der Beine. Im Winter werden zusätzlich kleine Hornstifte seitlich der Zehen gebildet. Sie verhindern zu starkes Einsinken im Schnee bzw. wirken wie ein Schneeschuh. Diese so genannten „Balzstifte“ sind meistens deutlich in der Schneefährte zu erkennen (siehe Abbildung).


Bei Hahn und Henne kann man über den Augen eine nackte Hautstelle entdecken, die sogenannte „Rose“. Infolge verstärkter Durchblutung färbt sie sich speziell zur Balz auffällig rot. Hahn und Henne sind hinsichtlich Körpergröße und Gefiederfärbung völlig verschieden.
Auerhahn
Der Hahn ist etwa 4 – 5 kg schwer und hat eine Flügelspannweite von ca. 90 cm (vergleichbar mit einer ausgewachsenen Hausgans). Er hat eine tief-schwarze Grundfärbung. Brauntöne kommen auf dem Rücken, den Flügeln und der Laufbefiederung vor. Sein Brustschild glänzt blaugrün metallisch. Auffällig sind seine langen abgerundeten Schwanzfedern, die bei der Balz oder bei Verteidigungshaltung zu einem Fächer aufgestellt werden. Da sich mit zunehmendem Alter immer breitere Schwanzfedern ausbilden, wirkt sein Fächer voller und imposanter, je älter der Hahn wird. Hähne zeigen eine individuelle Zeichnung der weißen Fleckung auf Flanken und Schwanz. Einzelne Hähne lassen sich dadurch gut voneinander unterscheiden. Der schwarze Kehlbart wird zur Balz abgespreizt, speziell bei kämpferischen Auseinandersetzungen. Der Hahn hat einen hellen, scheren-scharfen Hakenschnabel (Pflückschnabel), mit dem er bis zu bleistiftdicke Äste abknipsen kann.
Auerhenne
Die Henne ist kleiner als der Hahn. Sie ist bis zu 2,5 kg schwer und hat eine Flügelspannweite von ungefähr 70 cm. Oberseits ist sie rost- bis graubraun gesprenkelt. Unterseits zeigt sich auf rostgelbem Grund eine schwarze und graubraune Querbänderung.
Die Henne hat ein rostfarbenes Brustschild und lange, schwarz-braun gebänderte Schwanzfedern. Diese sind besonders gut beim Abflug erkennbar. Die Zeichnung des Hals- und Brustgefieders ist bei den Hennen sehr variabel. Anhand dieses Merkmales kann man die Individuen unterscheiden.
In den ersten Lebenswochen ähneln die Jungvögel dem Aussehen der Henne.
Flug
Beim Start sind die großen Waldvögel sehr schwerfällig und polternd. Im vollen Flug ist der Hals des Auerhuhnes gerade ausgestreckt und der Schwanz schmal zusammengefaltet. Der flach rudernde Flug wird immer wieder von Gleitflug-Phasen unterbrochen.
Lebensraum
Das Auerhuhn ist ein typischer Waldbewohner. Sein Ursprung liegt in der Taiga Sibiriens. Sein Artareal folgte der nacheiszeitlichen Ausbreitung der Nadelwälder: im Norden bis Fennoskandien, im Westen bis Schottland und im Süden bis in die Pyrenäen. Die Hauptverbreitungsgebiete der Auerhühner sind alte, lichte Nadelholzwälder mit einer reichhaltigen Bodenvegetation bestehend aus Zwergsträuchern. Besondere Bedeutung kommt der Heidelbeere (Knospen, Triebe, Früchte) zu. Dank spezialisierten Anpassungen kann das Auerhuhn selbst in kalten und schneereichen Berglagen leben. Allerdings können auch gut geeignete Waldgebiete unbesiedelt bleiben, wenn sie groben Störungen ausgesetzt sind, da das Auerhuhn sehr scheu ist und weiträumig ausweicht.
Lebensweise
Generell ist das Auerhuhn ein tagaktiver Vogel, der zur Balzzeit schon in frühester Morgendämmerung aktiv wird. Zur Nahrungssuche schreitet das große Waldhuhn vorsichtig über den Waldboden, bei Schneelage allerdings fliegt es in starkastige Baumkronen, um Knospen und Triebe zu pflücken. Die Nacht verbringt es in hohen Bäumen, wo es vor Bodenfeinden sicher ist. Solange die Henne brütet oder ihre Küken wärmen muss, bleibt sie auch nachts am Gelege bzw. bei den Jungtieren. Hier ist das tarnende Federkleid ihr einziger Schutz. Ab April beginnt die Balzzeit der Auerhähne. Sie dauert bis Ende Mai, in Berglagen bis Anfang Juni. Typischerweise treffen mehrere Hähne auf dem Balzplatz aufeinander, wo sie in aufgeplusterter Haltung, mit rauem Gesang und aggressiven Schaukämpfen den Hennen zu imponieren trachten.
Etwa 3 Tage nach dem “Tretakt˝ beginnt die Henne mit der Eiablage. Auerhühner sind Bodenbrüter, ihre Nester legen sie meist gut versteckt in Heidekraut oder niedrigem Strauchwerk an. Die Gelege bestehen in der Regel aus 5 bis 12 Eiern, in der Größe von Hühnereiern. Auerhuhn-Eier sind blassgelblich bis bräunlich mit kleinen und größeren braunen Punkten und Flecken (siehe Abbildung). Sobald das Gelege vollzählig ist, beginnt die Henne mit der Bebrütung. Die Brutzeit dauert 26 bis 28 Tage. Frisch geschlüpfte Küken benötigen bis zum Alter von 14 Tagen die Körperwärme der Henne, da sie ihre Körpertemperatur solange nicht selbst regulieren können. Anfang September sind die Jungen bereits „halb-erwachsen“, die Mutter-Jungen-Gruppen (sog. „Gesperre“) lösen sich auf und die Jungvögel gehen ihre eigenen Wege.
Nahrung
Auerhühner sind vorwiegend Pflanzenfresser, allerdings benötigen die Hennen zur Zeit der Eireifung, ebenso wie die kleinen Küken eine gute Eiweißversorgung. Als Nahrung im zeitigen Frühjahr dienen Wollgrasblüten, im Hochsommer Heidel-, Preisel- und Rauschbeeren. Jung- und Altvögel erbeuten mit Vorliebe Ameisen. Im Winter beschränken sich die Vögel auf Triebe und Nadeln der Waldbäume. Den „Brotbaum“ im Bayerischen Wald stellt vornehmlich die Fichte, daneben werden Tanne und Buche genutzt, soweit vorhanden auch die Kiefer. Um diese schwerverdauliche Nahrung besser zu verwerten, nehmen die Hühner Magensteinchen auf (sog. „Gastroliten“), mit deren Hilfe sie die Nahrung zerreiben.
Natürliche Feinde
Im nahrungsarmen Bergwald sind Auerhühner, ihre Eier wie ihre Kücken eine begehrte Beute. Habicht, Rotfuchs, Wildschwein und Baummarder halten nach unvorsichtigen Hühnern oder schlecht versteckten Gelegen Ausschau. Doch die Auerhühner sind gegen die vielfältigen Gefahren gut gerüstet: Zum einen wissen sie sich durch ihre sensible Wahrnehmung und ein vorsichtig-scheues Verhalten vor Beutegreifern aus der Luft und vor Bodenfeinden zu schützen. Zum anderen können sich Hennen auf dem Bodennest und unselbständige Jungvögel ganz auf ihr braun-scheckiges Tarnkleid verlassen; auch bleiben die Gelege im Strauchwerk praktisch „unsichtbar“, wenn die Eier von der Henne mit Laub und Zweiglein abgedeckt wurden. Alte Hähne sind vor den meisten „Räubern“ bereits durch ihre Körpergröße gefeit. Verluste durch Beutegreifer verkraften gesunde Populationen gut, solange die Lebensraum-Qualität eine hohe Fortpflanzungsrate ermöglicht.
Beeinträchtigung durch den Menschen

Gravierende Eingriffe können die Eignung der Bergwälder als Auerhuhn-Lebensraum absenken. Durch Jagd, Waldwirtschaft und touristische Übererschließung kann der Mensch nicht nur einzelne Hühner gefährden, sondern ganze Auerhuhnpopulationen abdrängen.
Durch ständige Störungen und damit verbundene Fluchten wird der Energiehaushalt der Tiere überbeansprucht. Speziell im Winter können vermehrte Fluchtreaktionen zum Tode der Auerhühner führen.
Gefährdungs-Ursachen sind zum Beispiel:

Historische und heutige Verbreitung in Deutschland.
In Deutschland kommt das Auerhuhn in den Alpen, im Schwarzwald und nicht zuletzt im Bayerischen Wald / Böhmerwald von Natur aus vor. Diese großräumige Mittelgebirgs-Population stand ursprünglich in Verbindung zu Vorkommen in Oberpfälzer Wald und Fichtelgebirge, sowie dem Erzgebirge bis zum Harz. In Frankenwald und Thüringer Wald, im Spessart, dem Hochsauerland und im Odenwald ist die Art bereits in deutlichem Rückgang oder gar ausgestorben.

Projektbeschreibung
Auerhühner können nur in sehr großen, zusammenhängenden Waldgebieten in ausreichender Stückzahl überleben. Bemühungen zum Schutz ihrer Lebensräume im Bayerisch - Böhmischen Grenzraum müssen daher die gesamte Waldfläche des Mittelgebirges einbeziehen.
Das „Schutzkonzept Auerhuhn im Naturpark Bayerischer Wald” versucht den Rückgang der „vom Aussterben bedrohten“ Population zu stoppen und diese bedeutende Tierart in ihrem naturgegebenen Vorkommen zu stärken:
Was können Sie selbst zum Schutz der Auerhühner und zur Vermeidung von Störungen beitragen?
Was sollte bei der Waldbewirtschaftung berücksichtigt werden?
Meldebogen
Intensive Zählungen sind aufgrund der hohen Störempfindlichkeit der Tiere nicht zu empfehlen. Da Auerhühner dem Menschen weiträumig ausweichen, sind Sichtbeobachtungen nur per Zufall zu erwarten.
Für aufmerksame Beobachter hinterlassen die Waldhühner jedoch verschiedene Spuren, wie Federn, Kot oder Trittsiegel. Anhand dieser Tierspuren lassen sich Rückschlüsse auf den Bestand ziehen.
Stellen auch Sie Ihre Auerhuhn-Beobachtungen dem Schutzprojekt zur Verfügung! Für Ihre Meldung können Sie entweder Meldebögen beim Naturpark anfordern, oder die Möglichkeit nutzen, den Meldebogen aus dem Internet zu laden und selbst auszudrucken.
Meldebogen (PDF)
Betreuernetz
Das Auerhuhn-Projekt benötigt dringend ein Betreuernetz über die ganze Fläche des Naturparks und darüber hinaus. Das Projekt stützt sich auf regelmäßige Meldungen von Auerhuhn-Beobachtungen ehrenamtlicher Mitarbeiter.
Zum Aufbau des Betreuer-Netzwerks informieren wir interessierte Forstleute, Waldinhaber, Waldwanderer sowie Mitarbeiter aus Vogelschutz und Naturschutzverbänden, und planen mit ihnen gezielte Erfassungs- und Schutzmaßnahmen.
Die Auerhuhn-Betreuer stehen einerseits mit uns in ständigem Austausch, und wirken andererseits als direkte Ansprechpartner für jedermann.
Falls Sie auch mitwirken möchten, können Sie gerne als Betreuer fungieren. Melden Sie sich hierfür beim Naturparkteam. Sie bekommen eine Betreuernummer, die Ihnen das Ausfüllen des Erhebungsbogens vereinfacht. Außerdem bieten wir Einweisungsveranstaltungen an.
Kontakt
Ansprechpartner Bei Fragen oder Problemen helfen wir Ihnen gerne weiter
Naturpark Bayerischer Wald e.V.
Infozentrum 3
94227 Zwiesel
Tel.: 09922 / 80 24 80
Fax: 09922 / 80 24 81
e-mail: naturpark-bayer-wald@t-online.de
In Deutschland muß der Fischotter (Lutra lutra) zu den vom Aussterben bedrohten Tierarten gerechnet werden. Sein Verbreitungszentrum liegt in den östlichen Bundesländern. In den westlichen Bundesländern dagegen existieren nur mehr kleinere Restbestände in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Bayern. Das bayerische Fischottervorkommen ist - mit Ausnahme einiger weniger Einzeltiere - auf den Bayerischen Wald beschränkt.

Seit 1988 wird im Bayerischen Wald das Artenhilfsprogramm Fischotter umgesetzt. Von 1995 an unter der Trägerschaft des Naturparks Bayerischer Wald e.V.. Begleitet wurde das Projekt bis 2003 von einer Arbeitsgruppe, die sich aus Vertretern des Bayerischen Landesamtes für Naturschutz, der Regierung von Niederbayern, des Naturparks Bayerischer Wald e.V. und der Arbeitsgemeinschaft Fischotterschutz zusammensetzte.
Fischotter | Porträt | Lebensweise | Ottervorkommen | Betreuersystem | Brückenoptimierung
Mit einer Körperlänge um 120 cm (inklusive Schwanz), ist der überwiegend dämmerungs- und nachtaktive Fischotter nach dem Dachs der zweitgrößte einheimische Marder. Weibliche Tiere sind im allgemeinen etwas kleiner und auch leichter als männliche, die mehr als 10 kg auf die Waage bringen können.
Der Farbton des braunen Felles kann variieren. Wangen, Kinn, Hals und Bauch sind heller gefärbt, manchmal sogar weißlich. Der Kopf ist vom dicken Hals nicht abgesetzt. Steife Tasthaare an der Oberlippe und zu beiden Seiten der Mundwinkel bilden einen ausgeprägten Bart. Die kurzen Beine verleihen ihm an Land ein gedrungenes Aussehen, befähigen ihn aber zu raschen und ausdauernden Bewegungen. mehr...
Als Bewohner unterschiedlichster Gewässer und ihrer Uferzonen ist der Fischotter im Wasser in seinem Element. Der stromlinienförmige Körper und der behaarte, kräftige Schwanz ermöglichen ihm ein rasches Durchschneiden des Wassers. Schwimmhäute an allen Pfoten und die starke Spreizbarkeit der Zehen bewirken einen kräftigen Antrieb und tragen zu Bewegungen bei, die in höchster Perfektion ausgeführt werden.
Der hydrodynamischen Form zugute kommt es auch, dass Oberarme und Oberschenkel von der Körperhaut vollkommen eingeschlossen werden. Ohren, Augen und Nase liegen am abgeflachten Kopf in einer Ebene, so dass der Otter, auch wenn er tief im Wasser liegt, das Geschehen in seiner Umgebung wahrnehmen kann. Beim Untertauchen werden Ohren und Nase wasserdicht verschlossen, die Augen bleiben bei dem Sichtjäger geöffnet. Ein sehr dichtes, zweischichtiges Fell aus elastischen Deckhaaren und feiner Unterwolle sowie eine isolierende Luftschicht zwischen letzterer, halten Kälte und Wasser vom Körper fern.
Fischotter | Porträt | Lebensweise | Ottervorkommen | Betreuersystem | Brückenoptimierung

Beide Geschlechter besitzen als Einzelgänger eigene Reviere, die auf den nächtlichen Streifzügen markiert werden. Die Reviere der Fähen können teilweise oder ganz innerhalb denen von Rüden liegen.
Entsprechend dem Lebensraum besteht die Nahrung aus Tieren, die im und am Wasser vorkommen. Neben Fischen sind das Weichtiere, Insekten, Krebse, Amphibien, junges Wassergeflügel und Kleinsäuger. Bevorzugte Beute ist die, die am leichtesten erreichbar ist. Der Futterbedarf liegt bei 1 kg/Tag.
Fischotter können sich das ganze Jahr über fortpflanzen. Die Jungen, meist 1-3, kommen nach rund 63 Tagen zur Welt. In der "Mutterfamilie" leben sie etwa 1 Jahr zusammen mit ihrer Mutter. Die Geschlechtsreife tritt bei den Rüden mit etwa 2, bei den Fähen mit ca. 3 Jahren ein.
Fischotter | Porträt | Lebensweise | Ottervorkommen | Betreuersystem | Brückenoptimierung
Im Jahr 1999 konnte der Naturpark zur regelmäßigen Kontrolle bestimmter Brücken auf Fischotternachweise ehrenamtliche Helfer aus Naturschutz, Jagd und Fischerei gewinnen. Mit dieser Methode der langfristigen Brückenkontrolle ist es möglich, vom Otter bewohnte Areale zu erfassen bzw. Veränderungen in ihnen festzustellen. Dabei wird die Vorliebe des Fischotters unter Brücken zu markieren, ausgenutzt.
Derzeit sind 30 Betreuer an 113 Brücken in den Landkreisen Freyung - Grafenau, Passau, Regen und Deggendorf im Einsatz. Jeder der 67 Gewässer wird, zumindest zeitweise, vom Otter aufgesucht.
Falls wir Ihr Interesse geweckt haben und Sie beim Betreuersystem mitarbeiten möchten, melden Sie sich doch einfach beim Naturpark!
Fischotter | Porträt | Lebensweise | Ottervorkommen | Betreuersystem | Brückenoptimierung
Ottervorkommen Das Hauptverbreitungsgebiet des bayerischen Ottervorkommens liegt in Ostbayern. In einem nahezu geschlossenen Band erstreckt es sich von der österreichisch-bayerischen Grenze entlang der Grenze zu Tschechien bis zur Further Senke. Im Landkreis Passau erreicht es über Ilz und Erlau vermutlich die Donau.
-> Verbreitungskarte Bayern
-> Verbreitungskarte Naturpark

Fischotter | Porträt | Lebensweise | Ottervorkommen | Betreuersystem | Brückenoptimierung
Häufig sind Brücken, unter denen der Otter keine Markiermöglichkeit vorfindet, die Ursache dafür, dass er die Straße quert und überfahren wird.
In Zusammenarbeit mit Straßenbau-, Tiefbauämtern und Gemeinden konnten bis jetzt fast 50 Brücken nachträglich durch Einbringen von Steinen oder Montieren von Holzbohlen für den Fischotter durchgängig gemacht werden. Die Überprüfung der optimierten Brückenbauwerke zeigte eine Bevorzugung von Steinen durch die Bayerwaldotter.
Seit 1995 werden gemeldete Totfunde im Naturpark statistisch erfasst. Zusammen mit 2 Tieren, die noch aus dem Jahr 1994 bekannt waren, beläuft sich die Anzahl bis Ende 2005 auf 47 Tiere in Niederbayern und 11 Tiere in der Oberpfalz. Überwiegend sind es Verkehrsopfer (38 in Niederbayern – 81%, 8 in der Oberpfalz – 73%). Aufgrund der Altersbestimmung mittels Zahnanschliffen, die dankenswerterweise unentgeltlich von Dr. H. Ansorge vom Naturkundemuseum in Görlitz durchgeführt wird, ist ein Eindruck von der Alterszusammensetzung der ostbayerischen Population möglich. Zwar stellen Jungtiere im 1. und 2. Lebensjahr den größten Teil der Totfunde, aber es ist die gesamte Alterspalette vertreten. Ein Teil der Tiere (19% der Otter bekannten Alters aus Niederbayern und der Oberpfalz) hat ein, für in freier Natur lebende Fischotter, hohes Alter von 10-14 Jahren erreicht.
Für die Untersuchung der Kerne auf Schadstoffe konnte die Bundesanstalt für Fleischforschung in Kulmbach gewonnen werden. Leider stehen erst die Daten einiger Tiere zur Verfügung, so dass noch keine generellen Aussagen getroffen werden können.
Bayernweit kommen 19 verschiedene Fledermausarten vor, 18 dieser Arten wurden bis jetzt im Bayerischen Wald nachgewiesen.
Dabei gab es bis Ende der 80er Jahre fast keine Daten über die Fledermaus-Fauna des Bayerischen Waldes. Seit 1989 arbeitet jedoch die Diplom Biologin Susanne Morgenroth im Auftrag des Naturparks systematisch an der Erforschung der regionalen Fledermausvorkommen. Gleichzeitig werden artspezifische Schutzkonzepte entwickelt und umgesetzt.
Die Ergebnisse der bisherigen Arbeit sind ausgesprochen erfreulich. Die Untersuchungen zeigen, dass das Naturparkgebiet ein bedeutendes Rückzugsgebiet für eine Vielzahl seltener und bedrohter Fledermausarten ist. Auch konnten bis jetzt fast alle der bekannten Fledermausquartiere erhalten und gesichert werden. Der Fledermausschutz wird daher auch in Zukunft ein wichtiges Arbeitsfeld des Naturparks im Bereich Natur- und Artenschutz sein.
Ausführliche Informationen: » fledermaus-bayern.de - die Fledermaus-Bibliothek
Fledermäuse | Biologie | Fledermausarten | Fledermausschutz | Fledermausbetreuer
Fledermäuse gibt es seit ca. 60 Millionen Jahren, sie sind die einzigen Säugetiere die mit ihren Händen fliegen können. Die Mittelhand- und Fingerknochen sind enorm verlängert, die dünne Flughaut spannt sich längs der Körperseiten zwischen Fingern, Hinterfüssen und Schwanz.
Fledermäuse orientieren sich bei ihren nächtlichen Beuteflügen durch ein biologisches Echoortungssystem. Durch Maul und Nase stoßen sie Ultraschallrufe aus, die für den Menschen nicht hörbar sind. Aus den reflektierten Echos bilden sie sich ein akustisches Bild von ihrer Umgebung.
Aktive Fledermäuse haben einen hohen Energieumsatz. Der tägliche Nahrungsbedarf entspricht einem Drittel ihres Körpergewichts. Da sich unsere heimischen Fledermäuse ausschließlich von Insekten ernähren, haben sie eine wichtige Funktion als biologische Schädlingsbekämpfer. Sie sind für den Menschen nur nützlich und überhaupt nicht gefährlich.
Fledermäuse | Biologie | Fledermausarten | Fledermausschutz | Fledermausbetreuer
"Den Winter verschlafen"Den Winter verschlafen die Fledermäuse. Während des Winterschlafes sind alle Körperfunktionen auf ein Minimum reduziert. Winterquartiere können feuchte Höhlen, Stollen, Felsenkeller, aber auch Baumhöhlen sein. Im Naturparkgebiet befindet sich, neben anderen gut besetzten Winterquartieren eines der bedeutensten Winterquartiere ganz Mitteleuropas: der Silberberg in Bodenmais.
In den Sommerquartieren - warme und trockene Plätze in Dachstühlen, unter Holzverkleidungen, in Mauerspalten, Baumhöhlen und Kästen - verbringen Männchen und Weibchen getrennt voneinander die Frühjahrs- und Sommermonate. Die Weibchen schließen sich zu sogenannten Wochenstuben zusammen und ziehen gemeinsam ihre Jungen auf.
Fledermausweibchen bekommen nur ein bis zwei Junge im Jahr - dafür werden sie aber sehr alt. Wenn die Umstände ungünstig sind, sterben über 80% der Jungtiere. Weil viele Weibchen sich aus einem riesigen Einzugsgebiet in den Wochenstuben-quartieren treffen und die Fledermäuse bei der Jungenaufzucht besonders empfindlich sind, müssen diese Quartiere besonders geschützt werden. Oft werden diese über Jahrzehnte hinweg besiedelt.
Im gesamten Naturparkgebiet konnten 18 Fledermausarten nachgewiesen werden; das sind 90% aller regelmäßig vorkommenden Fledermausarten in Bayern. Auch die Anzahl der Tiere ist beachtlich, so sind z.B. 82% aller Kirchen mit Fledermäusen besetzt.
Besonders häufig kommen die Bartfledermaus, Fransenfledermaus, Wasser-fledermaus, Braunes Langohr und der Großer Abendsegler vor. Bartfledermaus, Fransenfledermaus und Langohr beziehen ihre Quartiere in Häusern, Scheunen und Kirchen, sie sind jedoch auch in Nistkästen zu finden. Der Große Abendsegler bewohnt bevorzugt Baumhöhlen und große Nistkästen, er besiedelt ersatzweise auch Hochhäuser. Die Wasserfledermaus ist eine reine Waldfledermaus und kommt nur in Baumhöhlen und Nistkästen vor.
Zu den außergewöhnlichen und bedeutenden Arten gehören Mopsfledermaus, Nordfledermaus, Breitflügelfledermaus, Zweifarbfledermaus, Bechsteinfledermaus, Großes Mausohr, Große Bartfledermaus und Graues Langohr. Während das Große Mausohr und das Graue Langohr fast ausschließlich in Gebäuden lebt und auch Zweifarbfledermaus, Bartfledermaus und Zwergfledermaus Gebäude bewohnt, besiedelt die Bechsteinfledermaus dagegen als reine Waldfledermaus ausschließlich Baumhöhlen und Nistkästen.
Fledermäuse | Biologie | Fledermausarten | Fledermausschutz | Fledermausbetreuer
Wie alle Nachttiere haben Fledermäuse die Fantasie der Menschen beschäftigt. Ihre nächtliche Lebensweise und ihr lautloser, auch in stockfinsterer Nacht zielsicherer Flug waren Gründe genug, sie mit finsteren Mächten in Verbindung zu bringen.
Die einheimischen Fledermäuse stehen seit 1936 unter Naturschutz. Aber der gesetzliche Schutz alleine reicht nicht aus. Seit den 60er Jahren sind die Fledermausbestände um 80 - 90% zurückgegangen. Zwei Arten sind so gut wie ausgestorben. Die Ursachen dafür sind vielfältig, aber fast ausschließlich auf die Veränderung der Umwelt durch den Menschen zurückzuführen. Neben dem Verlust an Quartieren und abwechslungsreichen Landschaften hat der drastische Pestizideinsatz in der Landwirtschaft und die Benutzung giftiger Holzschutzmittel zu dem Rückgang der Fledermäuse geführt. mehr...
Fledermäuse | Biologie | Fledermausarten | Fledermausschutz | Fledermausbetreuer
Ein effektiver Schutz derart gefährdeter Tiergruppen ist nur über die Erhaltung ihrer Lebensräume und Quartiere möglich. Um Informationen über Verbreitung und Vorkommen der Fledermäuse zu erhalten, werden die Fledermausbestände im Naturpark seit 1989 systematisch erfasst.
Das Ergebnis der Kartierung ist beeindruckend und zeigt, dass der Naturpark Bayerische Wald für viele seltene Fledermausarten eine sehr bedeutsame Region ist. Die Kartierung zeigte jedoch auch auf, welchen Vorurteilen, Bedrohungen und Problemen die Tiere durch den Menschen nach wie vor ausgesetzt sind. Mit Hilfe des Fledermausschutzkonzeptes konnte durch eingehende Beratung der Schutz der Tiere sehr effektiv und unmittelbar umsetzt werden. Die Artenschutzmaßnahmen sind entsprechend erfolgreich.
Eine intensive und kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit führte zu einer wesentlichen Verbesserung des Meinungsbildes über Fledermäuse. Sie erfolgte über regelmäßige Berichte in Presse, Funk und Fernsehen, darüber hinaus wurden Vorträge gehalten, Exkursionen und Schulungen durchgeführt. Für jeden Landkreis wurden Broschüren "Kleine Schatten in der Nacht" erstellt; sie sind beim Naturpark zu erhalten.
Fledermäuse | Biologie | Fledermausarten | Fledermausschutz | Fledermausbetreuer
Trotz der erfreulichen Ergebnisse besteht noch lange kein Grund zur Entwarnung. Nach wie vor sind die Bestände durch unsachgemäße Renovierung, Gifteinsatz und andere Gefährdungen bedroht. Deshalb ist es ganz wichtig, die Maßnahmen vorher mit dem zuständigen Fledermausbetreuer abzustimmen.
Für das, im Jahr 1994 eingeführte ehrenamtliche Fledermausbetreuersystem sind inzwischen ca. 40 ehrenamtliche Fledermausbetreuer in fünf Landkreisen und zwei kreisfreien Städten im Einsatz. Jeder Betreuer ist für ein oder mehrere Gemeinden zuständig. Die Betreuer arbeiten selbstständig, werden bei Bedarf aber fachlich unterstützt. Mehrmals jährlich werden Schulungen vorgenommen.
Es werden übrigens stets weitere Fledermausbetreuer gesucht. Sollten Sie Interesse haben, melden Sie sich doch bitte beim Naturpark Bayerischer Walde.V..
Auch wer Fledermausquartiere kennt: bitte teilen Sie Ihre Beobachtungen dem Naturpark Bayerischer Wald e.V. mit.
Eine der seltensten Orchideen-Arten Deutschlands, die Holunderorchis, steht kurz vor dem Aussterben. Im Naturparkgebiet kümmern sich daher neben den Naturschutzbehörden und dem Naturpark auch noch weitere Verbände wie der Landesbund für Vogelschutz und der Landschaftspflegeverband Straubing-Bogen um diese botanische Kostbarkeit.
"Adam und Eva" nennt der Volksmund die attraktive Orchidee. Den ungewöhnlichen Namen hat die auffällige, bereits im April blühende Art mit dem botanischen Namen "Dactylorhiza sambucina" erhalten, weil gelbe und rote Exemplare nebeneinander wachsen. Rot und gelb gesprenkelte Orchideenwiesen waren früher im Bayerischen Wald keine Seltenheit.
Die Holunderorchis kommt zwar in ganz Europa vor, ist aber nirgends mehr häufig. In der Bundesrepublik ist sie fast ausgestorben, lediglich im Bayerischen Wald gibt es noch mehrere Wuchsorte. Die letzten größeren Vorkommen sind aus den Landkreisen Straubing-Bogen, Deggendorf, Passau und Freyung-Grafenau bekannt. Allerdings gehen auch hier die Bestände zurück.
Die Holunderorchis wächst an flachgründigen, meist steilen Hängen und am Rande von Hecken und Gehölzen. Diese Standorte sind schwer zu bewirtschaften. Viele dieser Flächen wurden in den letzten Jahrzehnten aufgeforstet. Potentielle Wuchsorte gingen dadurch unwiederbringlich verloren. Häufig werden aber solche "Grenzertragsflächen" auch gar nicht mehr genutzt und fallen brach. Werden die Holunderorchis-Wiesen von den Landwirten aber nicht mehr gemäht, werden die kleinwüchsigen Orchideen schnell von anderen Pflanzen überwuchert. Bereits nach wenigen Jahren ist der Bestand dann verschwunden.
Im Jahr 2001 wurde für den Landkreis Freyung-Grafenau im Auftrag der Kreisgruppe des Landesbundes für Vogelschutz und des Naturparks Bayerischer Wald e.V. eine Bestandserfassung der Holunderorchis-Vorkommen durchgeführt. Damit wurde die Basis für ein Schutz- und Pflegekonzept geschaffen, dass nun sukzessive in die Praxis umgesetzt werden kann.
Um die Holunderorchis-Vorkommen zu retten, müssen die Wiesen regelmäßig gemäht werden. Für die fachgerechte Pflege der Orchideenwiesen gibt es staatliche Förderprogramme wie das Naturparkprogramm oder das Vertragsnaturschutzprogramm.
Die Holunderorchis ist ein klassisches Beispiel dafür, wie einstige Allerweltsarten durch die Veränderungen in der Landschaft immer seltener werden, bis sie schließlich ganz verschwinden und unsere Umwelt wieder ein Stück ärmer geworden ist. Zumindest aber im Naturparkgebiet besteht die Hoffnung, dass die aktuellen Vorkommen durch die laufenden Schutzprojekte auch in Zukunft erhalten werden können.
Vor gut 150 Jahren wurde der Luchs (Lynx lynx) im Bayerischen Wald ausgerottet. Im angrenzenden Böhmerwald hielt er sich noch bis Anfang des 20. Jahrhunderts. Seit Anfang der 90ziger Jahre ist er auch wieder Bestandteil der bayerischen Tierwelt. Als Teil einer länderübergreifenden Luchspopulation besiedelt er den Grenzraum Nordostbayerns. Einzelne Tiere versuchen auch immer wieder sich neuen Lebensraum zu erschließen.
Für den langfristigen Schutz des Luchses in der Region sind Lebensraumverbesserungen im klassischen Sinn nicht notwendig. Dem Luchs fehlt es im Bayerischen Wald nicht an Lebensraum sondern an Toleranz und Akzeptanz. Auch heute noch stößt der Luchs auf viele Vorurteile. Aber wer kennt ihn schon wirklich - seine Lebensweise, seine Ansprüche? Wer jedoch über die Zukunft des Luchses entscheiden will muss ihn kennen.
Seit 1996 ist der Naturpark Bayerischer Wald Projektträger für das Artenschutzprojekt Luchs. Dieses Luchsprojekt wird zu 50% über EU-Mittel (Föderprogramme INTERREG II+III), zu 40% über die Naturparkförderung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und zu 10 % über einen Eigenanteil des Naturparks Bayerischer Wald e.V. finanziert. Dieser Eigenanteil wurde von 1998 bis 2001 durch eine Spende der Bayerischen Sparkassenstiftung abgedeckt.
Der Wachtelkönig ist eine Vogelart die in Wiesen brütet und die es nicht geschafft hat, sich dem Fortschritt in der Landwirtschaft während der letzten fünfzig Jahren anzupassen.
Was Eugen Roth humorvoll in Gedichtform brachte, hat dazu geführt, dass der Wachtelkönig mittlerweile als weltweit vom Aussterben bedrohte Art eingestuft werden muss.
Erst Mitte Mai trifft der Wachtelkönig in seinen Brutgebieten ein, die ersten Gelege werden meist gleich mit dem ersten Wiesenschnitt zerstört. Nur wenn die Landwirte davon überzeugt werden können, "Wachtelkönig-Wiesen" erst relativ spät zu mähen, hat diese extrem seltene Vogelart eine Überlebenschance.
Europaweit laufen deshalb verschiedene Schutzprojekte. Wie sich herausgestellt hat, gehört der Bayerische Wald zu den wenigen noch verbliebenen Verbreitungszentren des Wachtelkönigs in Mitteleuropa. Und hier wiederum haben sich das Zellertal bei Arnbruck im Landkreis Regen und die Grenzregion zu Tschechien zwischen Philippsreut und Haidmühle im Landkreis Freyung-Grafenau als Schwerpunktgebiete der Wachtelkönig-Vorkommen erwiesen. Ob die Wachtelkönig-Vorkommen im Bayerischen Wald auch in Zukunft erhalten werden können, wird vor allem von der Zusammenarbeit zwischen Naturschutz und Landwirtschaft abhängen.
Der Wachtelkönig
Die Wiesenralle, Knarrer, Schnärz
kommt erst im Mai anstatt im März.
Als Wachtelkönig, als crex-crex,
hat sie viel Namen, beinah sechs.
Ihr Nest macht sie im grünen Gras,
als wäre sie der Osterhas.
Die Kinderliebe läßt zu fest
sie manchmal sitzen auf dem Nest:
Den Bauern merkt sie erst zu spät,
drum wird sie oft mit ausgemäht.Eugen Roth
Wasseramsel und Flussuferläufer sind Charakterarten für saubere, naturnahe und noch weitgehend ungestörte Bäche und Flüsse. Von den vielfältigen Eingriffen in die Gewässerlandschaften während der letzten Jahrzehnte sind beide Arten deshalb besonders negativ betroffen. Wasseramsel wie Flussuferläufer sind auf den Roten Listen der gefährdeten Tiere der Bundesrepublik und Bayerns zu finden.
Während die Wasseramselbestände relativ einfach - hauptsächlich durch das Anbringen von Nistkästen - gefördert werden können, ist die Erhaltung der Flussuferläufer-Vorkommen nicht so problemlos zu realisieren. Der Flussuferläufer wird in der Roten Liste der gefährdeten Tiere der Bundesrepublik Deutschland ebenso wie in der Roten Liste der gefährdeten Tiere Bayerns als "Vom Aussterben bedroht" eingestuft.
Die hauptsächlichen Gefährdungsfaktoren für den Flussuferläufer-Bestand sind vor allem Störungen während der Brutzeit und das Zuwachsen der Brutplätze - weitgehend vegetationsfreie Uferstreifen aus groben Schottern und Sanden - im Lauf der natürlichen Sukzession. Für den Bayerischen Wald wurde deshalb ein spezielles Flussuferläufer-Schutzkonzept erarbeitet, das nun sukzessive in die Praxis umgesetzt werden muss, wenn der Bayerische Wald auch in Zukunft "Flussuferläufer-Revier" bleiben soll.
Während die Wasseramsel in Bayern als im Bestand gefährdet eingestuft werden muss, hat sie im Bayerischen Wald noch einen ihrer Verbreitungsschwerpunkte.
Vor allem im Inneren Bayerischen Wald gibt es noch relativ stabile Bestände. Hier gilt es durch entsprechende Schutzmaßnahmen eine Kernpopulation zu erhalten, die auch als Ausbreitungszentrum für die Wiederbesiedlung ehemals aufgegebener Standorte fungieren kann.
Der Flussuferläufer, schon immer selten im Bayerischen Wald, war früher aber zumindest an den größeren Flüssen wie Regen oder Ilz ein regelmäßiger Brutvogel. Heute muss er als vom Aussterben bedrohte Art eingestuft werden. Bei der erst 1990 (wieder)entdeckten Population am Schwarzen Regen handelt es sich um ein isoliertes Vorkommen, das nur dann weiter bestehen wird, wenn eine Mindestanzahl von geeigneten Brutrevieren erhalten werden kann. Da es sich zugleich um das bedeutendste außeralpine Flussuferläufer-Vorkommen in der Bundesrepublik handelt, ist der Artenschutz hier besonders gefordert.
Im Jahr 1991 wurde daher vom Landesbund für Vogelschutz eine gezielte Flussuferläufer-Kartierung in Auftrag gegeben. Ziel dieser Untersuchung war es, den Brutbestand des Flussuferläufers im Naturpark Bayerischer Wald zu erfassen und damit die Grundlage für die Erarbeitung eines Schutzkonzeptes für diese Art in der Region zu schaffen.
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Der „fliegende Edelstein“ braucht naturnahe Gewässer zum Überleben
Der Eisvogel war bereits 1973 Jahresvogel. „Die Entscheidung, den Eisvogel nach 36 Jahren erneut zum Symboltier für das Jahr 2009 zu wählen, ist bewusst gefallen. Die damaligen Forderungen haben nicht an Aktualität verloren: Der Eisvogel braucht sauberes Wasser, naturnahe Bäche, Flüsse und Seen sowie artenreiche Talauen. Nur dort findet er seine Nahrung, überwiegend Kleinfische, und natürliche Steilwände für die Anlage seiner Brutröhren. Diese Lebensräume sind in Deutschland trotz mancher Fortschritte im Gewässerschutz immer noch Mangelware. ...
Mehr zum Vogel des Jahres 2009
Alle Jahresvögel im Überblick
Die reichstrukturierte und vielfältige Kulturlandschaft des Bayerischen Waldes ist das Resultat der kleinbäuerlichen und naturnahen Nutzung während der letzten Jahrhunderte. Ein Nebenprodukt dieser extensiven Land- und Forstwirtschaft war die Erhaltung und oft sogar die Neuschaffung von Lebensräumen für eine reiche Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten.
Durch den Strukturwandel in der Landwirtschaft, der auch vor dem Bayerischen Wald nicht halt machte, sind nun vor allem die "unproduktiven", meist schwer bewirtschaftbaren, für den Biotop- und Artenschutz aber besonders wichtigen Standorte gefährdet. Sie werden entweder aufgeforstet oder fallen brach und verlieren damit an Lebensraumqualität für viele der speziell angepassten Tier- und Pflanzenarten. Die übrigen Flächen werden meist sehr intensiv land- und fortwirtschaftlich genutzt.
Aus diesem Grund bieten der Freistaat Bayern und die Europäische Gemeinschaft Förder-programme an, die den Landwirten einen Anreiz geben, auch unproduktive, oft mühevoll zu pflegende Biotope wie Nasswiesen oder Magerrasen wieder regelmäßig zu mähen oder aufgeforstete Bachtäler oder Moore wieder zu renaturieren. Gerade in einem Gebiet wie dem Bayerischen Wald, in dem die Landwirtschaft mit massiven Strukturproblemen zu kämpfen hat, bietet diese „Landschaftspflege“ ein interessantes Nebeneinkommen für die Bauern. Der Naturparkverein sieht es als eine seiner zentralen Aufgaben an, hier als Förderer, Organisator und kompetenter Ansprechpartner zu wirken.
Der Pfahl ist ein bedeutendes landschaftliches Wahrzeichen des Bayerischen Waldes. Seine Eigenart und Schönheit verleihen diesem Naturdenkmal einen besonderen Erholungs- und Erlebniswert. Bizarre Felsriffe, Magerrasen oder lichte Wälder sind darüber hinaus seltene Lebensräume mit einer speziellen Tier- und Pflanzenwelt. Zur Erhaltung dieser Artengemeinschaften müssen nicht nur ihre derzeitigen Verbreitungssgebiete gesichert werden, es sind auch Wander-, Verbindungs- und Ausbreitungsmöglichkeiten erforderlich. Eine Vernetzung der Lebensräume ist daher für den dauerhaften Fortbestand vieler dieser Arten besonders wichtig.
Die Kernflächen liegen überwiegend in den Naturschutz- und Natura 2000 – Gebieten. Als Ausbreitungszentren der pfahl-typischen Natur sollen sie erhalten und gepflegt werden. Zur langfristigen Sicherung werden Felsen, Borstgrasrasen, Zwergstrauchheiden oder naturbelassene ehemalige Steinbrüche regel-mäßig freigestellt, entbuscht oder beweidet. Als Verbindungsstrukturen zwischen den Schutz-gebieten und Lebensraumrefugien dienen z.B. Hecken, Waldränder, Totholzhaufen oder Gewässer. Amphibien wie Gelbbauchunke und Erdkröte oder Reptilien wie Zauneidechse und Schlingnatter können sie als „Wanderwege“ und „Trittsteine“ nutzen. Im Jahr 2004 wurden beispielsweise Streuobstwiesen, Hecken und Lesesteinriegel im Umfeld des NSG „Großer Pfahl“ neu angelegt. Sie dienen nicht nur als Verbindungsstruktur zwischen Naturschutzgebiet, Riedbachtal und Heckengebiet „Wacht“, sondern sind auch Lebensräume an sich.

Mit alten Haustierrassen wie dem Waldschaf wird diese reizvolle Kulturlandschaft im Umfeld der ehemaligen „Sporer-Quetsch“ beweidet und gepflegt. Ziel des „Sporer-Quetsch"-Projektes ist die Zusammenführung von Naturschutz, Umweltbildung und Naherholung im stadtnahen Umfeld des „Großen Pfahl“.
Der Naturpark Bayerischer Wald e.V., die Pfahl-Kommunen und der Landkreis Regen setzen sich bereits seit Jahrzehnten für den Schutz und die nachhaltige Entwicklung der Pfahl-Region ein. Seit Ende der 80er Jahre werden ABM-Kräfte für die Durchführung einer Vielzahl von Maßnahmen eingesetzt. Im Jahr 2003 wurde das Arten- und Biotopschutzverbundprojekt „Der Pfahl im Landkreis Regen“ ins Leben gerufen. Unter Federführung des Naturparks Bayerischer Wald e.V. soll dabei die pfahl-typische Natur gepflegt und weiterentwickelt werden. Mit Hilfe von Fördermitteln aus dem bayerischen Naturpark-Programm und der Europäischen Union werden verschiedene Maßnahmen in den Bereichen Landschaftspflege, Naturschutz oder Besucherlenkung umgesetzt. Träger der Maßnahmen sind die Pfahl-Kommunen sowie der Landkreis Regen. In Zukunft sollen weitere wichtige Biotopflächen in Zusammenarbeit mit der Direktion für ländliche Entwicklung durch die öffentliche Hand erworben werden, um auch hier Optimierungsmaßnahmen durchführen zu können.
» Bundesverband Naturwacht » Gebietsbetreuer in Bayern: Ausbildung und Aufgabenprofil
» Die Bayerische Naturschutzwacht

Während es in anderen Ländern selbstverständlich ist, dass Besucher in Schutzgebieten auf "Ranger" treffen, gab es in Deutschland zur Betreuung der Schutzgebiete lange keine hauptamtlichen Mitarbeiter. Im Jahr 1974 wurde im benachbarten Nationalpark Bayerischer Wald eine erste hauptamtliche Nationalparkwacht eingerichtet, andere Nationalparke folgten später diesem Beispiel.
Aber nicht nur Großschutzgebiete bedürfen einer personellen Betreuung, gerade auch unsere Naturschutzgebiete tragen unter dem immer größer werdenden Erholungsdruck massive Schäden davon. Dabei fehlt es nicht an brauchbaren Schutzbestimmungen, vielmehr muss deren Einhaltung vor Ort auch gewährleistet werden bzw. die Mehrheit der Besucher muss über das Vorhandensein von Schutzbestimmungen oft erst informiert werden.
Mit der 1995 beim Naturpark Bayerischer Wald für den Großen Arber eingerichteten Schutzgebietbetreuerstelle war damals bayernweit die erste hauptamtliche "Naturwacht" an einem Naturpark im Einsatz. Mittlerweile sind im Naturparkgebiet auch am Pfahl und entlang der Ilz Gebietsbetreuer unterwegs. Heute ist die Betreuung einer Vielzahl von Projekten in den jeweiligen Regionen damit verbunden. Das Bild zeigt die drei Gebietsbetreuer des Naturparks (von links: Matthias Rohrbacher, Dr. Isabelle Auer und Stefan Poost).
In Bayern sind derzeit, außerhalb der Nationalparke, etwa 30 Gebietsbetreuer im Einsatz.
Die Gebietsbetreuer für Arber und Ilz werden über folgende Förderstellen mitfinanziert:

Festschrift "20 Jahre AGNA - ...um die Natur verdient gemacht"

- kompetent
- freundlich
- hilfsbereit
Ziele:
- Mitwirkung beim Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen
- Vermitteln von Wissen über die Natur
- Vermitteln von Freude an der Natur
- Vorbeugender Naturschutz durch Aufklärung und Beratung
Die Naturschutzwacht (Ranger) arbeitet (meist ehrenamtlich, hauptamtlich: Gebietsbetreuer) mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt zusammen.
Grundlagen unserer Arbeit:
Grundlage unserer (meist ehrenamtlicher, hauptamtlich: Gebietsbetreuer) Arbeit ist das Bayerische Naturschutzgesetz. Unsere Tätigkeiten, Rechte und Pflichten sind in einer eigenen Verordnung beschrieben. Während unseres Dienstes tragen wir Ausweis und Abzeichen und sind damit Angehörige der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt im Außendienst.
Auszug aus der "Verordnung zur Bildung einer Naturschutzwacht"
"2.1 Selbstverständnis
Die Naturschutzwacht ist eine wertvolle Hilfe für die Naturschutzbehörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Sie soll als personelle Verstärkung in der Natur das Verhältnis der Behörde zu den Bürgerinner und Bürgern mitgestalten, durch konkrete Aufklärung, Beratung und Information vor Ort wirken sowie allgemein Kenntnisse über die Zusammenhänge in der Natur vermitteln. Die Naturschutzwacht soll zunächst vorbeugend Verständnis für die Anforderungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege wecken, allerdings auch die Einhaltung der dazu erlassenen Rechtsvorschriften überwachen und Verstöße verfolgen und ahnden. Die zunehmende Akzeptanz der Naturschutzwacht in der Bevölkerung beruht insbesondere auf der persönlichen Glaubwürdigkeit und dem vorbildlichen Einsatz ihrer Angehörigen; staatliche Autorität und hoheitliche Befugnisse sollen erst - und auch dann mit Augenmaß - eingesetzt werden, wenn der Versuch, durch sachliche Argumentation zu überzeugen, nicht zum Erfolg führt bzw. wenn dies nach der Schwere der verursachten Beeinträchtigungen oder der Haltung des Betroffenen angezeigt scheint."
Art. 43 BayNatSchG: Naturschutzwacht
(1) Zur Unterstützung der Naturschutzbehörden und der Polizei können bei der unteren Naturschutzbehörde Hilfskräfte eingesetzt werden. Sie sind während der Ausübung ihres Dienstes Angehörige der unteren Naturschutzbehörde im Außendienst und dürfen Amtshandlungen nur in deren Gebiet vornehmen.
(2) Die in Absatz 1 genannten Hilfskräfte haben die Aufgabe, Zuwiderhandlungen gegen Rechtsvorschriften, die den Schutz der Natur, der Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur regeln und deren Übertretung mit Strafe oder Geldbuße bedroht ist, festzustellen, zu verhüten, zu unterbinden sowie bei der Verfolgung solcher Zuwiderhandlungen mitzuwirken.
(3) Die in Absatz 1 genannten Hilfskräfte können zur Erfüllung ihrer Aufgaben
1. eine Person zur Feststellung ihrer Personalien anhalten.
2. die angehaltene Person zu einer Polizeidienststelle bringen, wenn die Feststellung ihrer Personalien an Ort und Stelle nicht vorgenommen werden kann oder wenn der Verdacht besteht, dass ihre Angaben unrichtig sind.
3. eine Person vorübergehend von einem Ort verweisen oder ihr vorübergehend das Betreten des Ortes verbieten (Platzverweis)
4. das unberechtigt entnommene Gut oder Gegenstände sicherstellen, die bei Zuwiderhandlungen nach Absatz 2 verwendet wurden oder verwendet werden sollen.
(4) Die in Absatz 1 genannten Hilfskräfte müssen bei Ausübung ihrer Tätigkeit ein Dienstabzeichen tragen und einen Dienstausweis mit sich führen, der bei Vornahme einer Amtshandlung auf Verlangen vorzuzeigen ist.
(5) Das Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen kann im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, der Finanzen und der Justiz durch Rechtsverordnung die Begründung, die Ausgestaltung und denUmfang des Dienstverhältnisses regeln sowie Vorschriften über den Dienstausweis und die Dienstabzeichen erlassen.
Die hauptamtlich beschäftigten Gebietsbetreuer haben eine naturwissenschaftliche (z.T. auch zusätzlich eine pädagogische) Fachhochschul- oder Universitätsausbildung in den Bereichen Biologie, Geografie, Forstwirtschaft/Forstwissenschaft, Landschaftsarchitektur mit Schwerpunkt Landschaftspflege oder Landschaftsökologie.
Ihre Arbeit ist extrem abwechslungsreich, da ihr Aufgabenfeld sehr weit gespannt ist. Es umfasst u.a.
- Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Verfassen von Pressemitteilungen, Zeitschriftenbeiträge etc., Ansprechpartner für Einheimische, Touristikern, Touristen und Journalisten), Besucherlenkung, Umweltbildung (z.B. der jeweiligen Zielgruppe angepasste Führungen, Konzeption von Broschüren, Flyern und Ausstellungen)
- Besucherlenkung
- Beratung der Bevölkerung
- koordinierende und konzeptionelle Arbeiten in der Projekt- und Gebietsentwicklung
- qualifizierte Umweltbeobachtung/Monitoring mit Arten- und Methodenkenntnis
- Mithilfe bei der Umsetzung der Schutzgebietsverordnungen
- Naturschutzwacht (Ranger) - Funktionen.
Mit ihren fundierten Orts-, Fach- und Methodenkenntnisse sind Gebietsbetreuer Ansprechpartner für Schulen, Flächeneigentümer, Nutzer, Naturinteressierte, Behörden und Medien (Presse, Rundfunk und Fernsehen).
Sie sammeln und erheben naturschutzfachliche Daten, nutzen sie für fachliche Konzepte, bereiten sie auf und stellen sie für Planungen der Naturschutzbehörden zur Verfügung.
Gebietsbetreuer sind "vor Ort" für Sie da:
Als Experten beraten Sie sie kompetent in allen Fragen rund um ihr Gebiet. Sie sind durch ständige Präsenz Anlaufstelle für Einheimische, Touristen, Verbände, Schulen, Kindergärten, Gemeinden, Förderer, Presse, Rundfunk und das Fernsehen.
Gebietsbetreuer bewerben nachhaltig ihr Gebiet:
Sie machen die naturkundlichen Besonderheiten ihres Gebiets bekannt und fördern damit den sanften Tourismus.
Sie gewinnen interessierte Mitstreiter für den Naturschutz, unterstützen und koordinieren ehrenamtliche Arbeit und binden sie alle erfolgreich in lokale Projekte ein.
Gebietsbetreuer vermitteln:
Sie arbeiten mit Behörden und Gemeinden zusammen und äußern sich zu Planungen. Sie kennen die Konfliktbereiche in ihren Gebieten und fördern die Konsenzfindung bei anstehenden Zielkonflikten, nicht nur am "Runden Tisch".
Gebietsbetreuer bieten Ihnen Umweltbildung aus erster Hand:
- Sie leiten Natur-Erlebnisführungen in ihre Gebiete und informieren dabei sachkundig und engagiert.
- Sie vermitteln Umweltbewusstsein und sensibilisieren für Naturschutzthemen.
- Sie erarbeiten zum Schutze ihrer Gebiete Strategien zur Besucherlenkung und setzen diese um.
- Sie laden zu Vorträgen ein.
Sie organisieren Ausstellungen und Projekttage mit wechselnden Themenschwerpunkten für Schulklassen aller Schularten und für Kindergärten.
Träger der Gebietsbetreuerstellen sind Naturschutzverbände, andere Vereine oder Kommunen. Sie werden vom Bayerischen Naturschutzfonds und vom Europäischen Sozialfonds finanziell unterstützt. Die unteren Naturschutzbehörden der jeweiligen Landkreise und die höheren Naturschutzbehörden an den jeweiligen Bezirksregierungen begleiten die Gebietsbetreuer naturschutzfachlich und organisatorisch. Zusammen mit der Bayerischen Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege fördern sie zudem den Erfahrungsaustausch
Mit der 1995 beim Naturpark Bayerischer Wald für den Großen Arber eingerichteten Schutzgebietbetreuerstelle war bayernweit die erste hauptamtliche "Naturwacht" an einem Naturpark im Einsatz. Mittlerweile sind im Naturparkgebiet auch am Pfahl und entlang der Ilz Gebietsbetreuer unterwegs. Heute ist die Betreuung einer Vielzahl von Projekten in den jeweiligen Regionen damit verbunden.
In Bayern sind insgesamt derzeit, außerhalb der Nationalparke, etwa 30 Gebietsbetreuer im Einsatz.
Die Gebietsbetreuer für Arber, Pfahl und Ilz werden über folgende Förderstellen mitfinanziert:

"Es ist keine Lösung, die Berge als Freiluft-Freizeit-Park zu inszenieren. Viel wichtiger wäre es, gezielt zu vermitteln, dass Menschen motiviert werden müssen, wieder selbst Erfahrungen zu machen, anstatt Erlebnisse zu kaufen." (Prof. Dr. Werner Bätzing, Universität Erlangen-Nürnberg)
Der Arber muss - mehr als jeder andere Berg in einem bayerischen Mittelgebirge - geschützt werden. Seit dem Sommer 1995 beschäftigt der Naturpark Bayerischer Wald e.V. im Arbergebiet eine hauptamtliche Naturschutzwacht. Die Gebietsbetreuerin Dr. Isabelle Auer steht schwerpunktmäßig für den Arber-Gipfelbereich aber auch für die Naturschutzgebiete "Großer Arbersee" mit seiner Arberseewand und
das NSG "Riesloch" als Ansprechpartnerin für Naturschutzfachfragen und für Führungen zur Verfügung. Neben Öffentlichkeitsarbeit, Besucherlenkung, Besucherinformation und Umweltbildung zählt auch die Überwachung der Schutzgebietsvorschriften zu ihren Aufgaben.
Für den benachbarten Naturpark Oberer Bayerischer Wald ist seit 1999 mit Anette Lafaire eine weitere Gebietsbetreuung (Schwerpunkte hier: NSG Kleiner Arbersee und Gipfelbereich) im Einsatz.
Veranstaltungen rund um den Arber ...
Kontaktadresse:
Arber-Infostelle
Dr. Isabelle Auer
Geografin MA
Arbergebietsbetreuerin
Info-Zentrum 3
94227 Zwiesel
Tel.: 09922 / 80 24 - 80 oder - 82 (Arberinfo) oder mobil: 0151 - 27044228
Fax: 09922 / 80 24 81
Email : naturpark-bayer-wald@t-online.de
Zur Zeit wird eine Machbarkeitsstudie darüber erstellt, ob an der Hochzell bei Bodenmais eine neue Seilbahn gebaut werden soll. Zum Schutz dieses Naturparadieses hat sich auf Facebook nun eine Bürgerinitiative gegründet.
https://www.facebook.com/?ref=tn_tnmn#!/groups/161267447318066/
Unter
http://www.facebook.com/profile.php?id=100003400883750#!/profile.php?id=100003400883750&sk=wall
(Facebook Stichwort: Arber Infostelle) können Sie sich Bilder von Arber-Führungen der letzten Jahre herunterladen, ihre Kommentare abgeben...etc. Viel Spaß dabei!

Das Gedächtnisspiel mit 28 Motiven aus der "Arberwelt" zum herunterladen...
Seit August veröffentlicht das Bodenmaiser Freizeitmagazin "Unterm Silberberg" regelmäßig Berichte zum Thema "Natursport und Naturschutz" im Arbergebiet. Erhältlich ist es in der Touristinfo Bodenmais, im Alten Rathaus in Bodenmais oder kann unter www.bodenmais.de -> Aktuelles -> Freizeitmagazin heruntergeladen werden.
Mountainbikern empfehlen wir besonders folgende Route...
Der Flusswanderweg von Bayerisch Eisenstein nach Ludwigsthal: Unterwegs am Fuße des "Königs des Bayerischen Waldes"...
"Geheimtipp": Wasserfall-Wanderung vom Riesloch zum Hochfall...
Schneeschuhtipp 1: Unterwegs im "Märchenwald" des Arbergebiets:...
Schneeschuhtipp 2: "Vom Riesloch zur Chamer Hütte": in "Der Bayerwald", Ausgabe IV/2011 (Vereinszeitschrift des Bayerischen Wald-Vereins)
Winterwandertipp 1: "Der Silberberg - ein Berg voller Geschichte und Geheimnisse": www.bodenmais.de -> Aktuelles -> Freizeitmagazin (Seite 2)
Wer mehr über einen - außerhalb Bodenmais eher unbekannteren Berg im Arbergebiet - die Hochzell (1208 m) erfahren möchte, dem sei die Fotoausstellung "Waidler Träume" des Bodenmaiser Hobbyfotografen Wolfgang Schreil im Alten Rathaus in Bodenmais (Bergknappenstraße 10) empfohlen.
Laudatio zur Ausstellungseröffnung...
"Wir tun was für den Großen Arber" - Schul-, und Vereinsausflug "einmal anders"Neben den bisherigen 1,5 - 8-stündigen Wanderungen, auf den die Teilnehmer viel Interessantes über die Tier- und Pflanzenwelt, über Geschichten und Geschichte des Arbergebiets erfahren, bietet der Naturpark Bayer. Wald e.V. jetzt zusätzlich Schulklassen und Vereinen (z.B. Sportvereinen) an, sich in Landschaftspflegeaktionen unter dem Motto "Wir tun was für den Großen Arber" aktiv für den Schutz des in Bayern stark gefährdeten Alpen-Flachbärlapps und des Ungarischen Enzians einzusetzen. Infos unter Tel.: 09922 - 802480.
Seit dem Frühjahr 2009 hat die Zahl der vom Borkenkäfer betroffenen Fichten in der Arberseewand zugenommen. Deshalb wurde im Juli bei einer Ortsbegehung mit allen Verantwortlichen beschlossen, dass der Forstbetrieb Bodenmais von der Wegesicherungspflicht entlastet wird. Der Wanderweg "Rote 5" durch die Seewand ist nun kein offizieller Wanderweg mehr. Die Wanderpfeile wurden entfernt, in Kartenneuauflagen soll der Weg nicht mehr eingezeichnet werden. Verantwortungsbewusste Autoren von Exkursionsführern bitten wir, aus Sicherheitsgründen (die noch vorhandenen angemalten Markierungen in der Wand werden in absehbarer Zeit nicht mehr lesbar sein!) den Seewandsteig nicht mehr zu beschreiben!!!
Jeder Seewandwanderer bzw. Exkursionsleiter ist für etwaige Schäden selbst voll haftbar.
Der Naturpark Bayerischer Wald e.V. wird deshalb keine Führungen durch die Arberseewand mehr anbieten.
In der Arberseewand ist das Eisklettern gemäß der "Kletterkonzeption Bayerischer Wald" (erschienen: März 2003) verboten. Außerdem besteht im Naturschutzgebiet natürlich auch im Winter das Wegegebot.
Naturverträgliches Verhalten im ArbergebietJeder kann etwas zum Schutz des Auerhuhns - des bedrohten Wappentiers des Naturparks Bayerischer Wald - beitragen: Das Arbergebiet ist Auerhuhngebiet - auch außerhalb des offiziellen Auerwildschutzgebiets. Bitte halten Sie sich daher auch beim Wandern im Frühjahr während der Balz und Jungenaufzucht an die markierten Wege und beim Schneeschuh- bzw. Skitourengehen im Winter an die "naturverträglichen Ski-/Schneeschuhtouren im Arbergebiet". Eine Karte (Kooperation des Naturparks, der Unteren Naturschutzbehörden, des Forstbetriebs Bodenmais, der Gemeinden Bodenmais und Lohberg sowie des DAVs) schicken wir Ihnen auf Wunsch per E-Mail (Größe 12 MB!) zu.
Infos zum naturverträglichen Verhalten im Auerwildschutzgebiet...
Naturverträgliche Ski-/Schneeschuhtouren im Arbergebiet: Auf Wunsch schicken wir Ihnen per E-Mail gerne eine Karte mit den naturverträglichen Ski-/Schneeschuhrouten im Arbergebiet (Größe: 12 MB) zu. Anfragen unter: naturpark-bayer-wald@t-online.de !
Flyer "Winter im Naturschutzgebiet Hochwald"...
Und was sagt der DAV dazu? (DAV-Fernlehrgangskarten)
"UmweltWissen: Natursport Schneeschuhwandern" (Infoflyer des Bayerischen Landesamt für Umwelt)
Kinderseite zum Thema "Auerhuhn"

(Jürgen Eichinger)
Das Arbergebiet steckt voller Gegensätze: Auf der einen Seite das Gipfelplateau und der Große Arbersee, die zusammen jährlich von weit über einer Million Menschen besucht werden, auf der anderen Seite eine im Bayerischen Wald einzigartige Natur.
"Da Gipfelplateau und Großer Arbersee auch für Nicht-Wanderer leicht zu erreichen sind, sind beide mehr als andere Bereiche in Gefahr, von Besuchern nur als Freizeitgelände gedankenlos konsumiert zu werden", sagt Hartwig Löfflmann, Bildungsreferent des
Naturparks Bayerischer Wald. Nur mit gezielten Besucherlenkungsmaßnahmen könne deswegen verhindert werden, dass die besonders sensible Bergnatur unter dem Freizeitdruck leide.
Um auch den an manchen Stellen stark von Trampelpfaden durchzogenen Uferbereichen des Großen Arbersees eine Chance zu geben, wieder zu einem Teil ursprünglicher Natur zu werden, erklärten sich Forst-Ausbildungsleiter Paul Hilgart und seine Auszubildenden vom Forstbetrieb Bodenmais dazu bereit, wie bereits im letzten Sommer an den besonders gefährdeten Bereichen des Seerundwegs so genannte "Ablanderungen" - also Absperrungen aus Holzbalken - zu errichten.
Als Dankeschön für dieses Engagement für den Naturschutz überreichte Arbergebietsbetreuerin Isabelle Auer vom Naturpark den Azubis und ihrem Ausbildungsleiter die so genannte Arber-Verdienst-Medaille, mit der der Naturpark seit 2009 all diejenigen auszeichnet, die sich besonders für den Naturschutz am Arber engagieren. - isa -
Vielen Dank für Eurer Engagement und herzlichen Glückwunsch zur "Arber-Verdienst-Medaille 2010", die Ihr Euch wirklich verdient habt!!!
Weitere Infos zum Thema "Naturschutz am Großen Arbersee" finden Sie in der Juli/August-Ausgabe 2010 der Zeitschrift "Schöner Bayerischer Wald" (Beitrag "Naturidylle am Großen Arbersee").
Bergschutz kann nur dann funktionieren, wenn jeder das dazu beiträgt, was in seiner Macht steht bzw. was er am besten kann. Wie vielfältig die Art des Beitrags sein kann, zeigte das "Arber-Jahr 2010".
Neben den Azubis des Forstbetriebs Bodenmais, den
Teilnehmern der Arber-Abenteuertage, den Naturpark-Arber-Praktikanten Vera Bäuerle, Uwe Reißenweber, Lisa Schreiner und Martin Brunsmeier sowie den Mitarbeitern der Unteren Naturschutzbehörde Regen wurden heuer auch dem Filmemacher Jürgen Eichinger sowie dem Moderator der BR-Bergsteigersendung "bergauf bergab", Michael Pause und dem BR-Redakteur Herwig Decker die Arberverdienst-Medaille verliehen:
Da das Fernsehen nicht nur ein sehr großes Publikum erreicht, sondern mit seinen bewegten Bildern Zuschauer auch emotional bewegt, nimmt es - mehr als alle anderen Massenmedien - eine große Vorbildfunktion ein. Eine Sendung, die sich vor allem mit Natursportarten, mit dem "Erlebnis Berg" beschäftigt, trägt daher eine besonders große Verantwortung gegenüber den Bergen, hat aber auch mehr Möglichkeiten als andere Medien, dem "Bergschutz" zu nützen, die Leute zu sensibilisieren.
Seit vielen Jahren trägt die BR-Sendung "bergauf bergab" erfolgreich zum Bergschutz bei, hinterfragt neuere Entwicklungen und zeigt immer wieder, dass die beeindruckensten Bergerlebnisse und -erfahrungen häufig gleichzeitig - aus "Bergsicht" - die naturverträglichsten sind (Zitat M. Pause: " Und schon bald wird - am Berg - von diesem großartigen Erlebnis keine Spur mehr zu sehen sein.").
Für einen besonders aus naturpädagogischer Sicht sehr gelungenen Beitrag über eine Ski-Schneeschuhtour im Rachelgebiet erhielten im März 2010 der Moderator der Sendung, Michael Pause, und der für diesen Beitrag verantwortliche Redakteur Herwig Decker die Arber-Verdienstmedaille "Ich tu was für den Großen Arber" verliehen. Herzlichen Glückwunsch vom Arber!!! -isa-

Im Rahmen seines Arber-Jahresprogramms lud der Naturpark Bayerischer Wald kürzlich zu seinem ersten Abenteuertag auf dem Mittagsplatzl ein. Gleich zu Beginn erklärte Arbergebietsbetreuerin Dr. Isabelle Auer, dass Schachten wie das Mittagsplatzl auch zum Schutz des Auerhuhns hin und wieder entbuscht werden müssten. Aufgabe der Teilnehmer würde es daher später
sein, kleinere Fichten am Mittagsplatzl zu entfernen. Besonders die Kinder wies Auer darauf hin, dass speziell an diesem Tag sich Auerhühner in der Nähe des Wanderweges aufhalten könnten. Daher sollten die Teilnehmer ruhig sein und beim Gehen auch die Umgebung beobachten. Tatsächlich entdeckte ein Kind bereits nach wenigen hundert Metern eine Auerhenne. Vorsichtig näherten sich die Teilnehmer, um es zu betrachten. Erst aus der Nähe erkannten sie allerdings, dass es sich nur um ein Auerhuhn-Präparat des Naturparks handelte.
Etwa auf halben Weg zum Mittagsplatzl wurde das Spiel „Baumfreund“ gespielt: Zweiergruppen wurden gebildet, wobei jeweils einem die Augen verbunden wurden. Die anderen Gruppenmitglieder führten diese dann an ausgewählte Bäume, die von den Nicht-Sehenden ertastet werden sollten. Nachdem sie auf danach den Weg zurück geführt wurden, wurde die Augenbinde abgenommen und die gefühlten Bäume sollten gesucht werden. Die meisten der Teilnehmer konnten ihre Bäume schnell finden, vor allem die Kinder hatten dabei viel Spaß. 
Als das Spiel vorbei war, ging es nun auf direktem Wege zum Mittagsplatzl. Nach einer kurzen Rast machte sich die Gruppe an die Arbeit: Zunächst wurden nur wenige junge Fichten gefunden. Nach weiteren Suchen wurden dann doch viele Bäume entdeckt, die entfernt werden mussten. Mit sichtlich viel Spaß rissen die Teilnehmer sehr kleine, aber auch schon etwas größere Fichten heraus. Immer mehr Bäume wurden gefunden und „gezupft“. Die entfernten Bäume wurden auf einem Haufen zusammen gelegt. Nachdem die Teilnehmer ihre Mission erfüllt hatten, bekamen sie von Dr. Isabelle Auer die „Arber-Verdienstmedaille“ verliehen.
Auf dem Rückweg wurde noch das Spiel „Fledermaus und Motte“ gespielt, um zu erläutern, wie die Fledermäuse mittels Echoortung Insekten jagen. Ein Vater meinte am Schluss dieses Arberabenteuertags: „Leider kann ich meine Tochter normalerweise nicht zum Wandern bewegen. Heute hat es ihr aber – in der Gruppe mit anderen Kindern - sichtlich so viel Spaß gemacht, wie selten zuvor.“
Dieser Text wurde verfasst von unserem Naturpark-Praktikant Patrick Leidner.
Obwohl den Arbergipfel heute bis zu jährlich eine Million Wanderer, Ausflügler und Skifahrer besuchen, ist er – Dank der Besucherlenkung - reich an seltenen Pflanzen. Einige von ihnen, wie z.B. Moose und Flechten werden leider nur von Biologen und anderen hauptamtlichen Naturschützern als schützenswerte Besonderheit erkannt und daher von vielen wörtlich unwissend „mit den Füßen getreten“.
Der Ungarische Enzian, der hauptsächlich in den Ostalpen und den Karpaten zu finden ist, sticht jedoch wegen seiner manchmal fremdartig anmutenden Form jedem Arberbesucher ins Auge. Daher gilt er als „Charakterpflanze“ des „Königs des Bayerischen Waldes“. Obwohl sich der Ungarische Enzian, genau wie der Gelbe Enzian, zu Zeit am Arber ausbreitet, ist sein Bestand keineswegs gesichert: Heidelbeersträucher, die ihn „bedrängen“, können ihn in seinem Wachstum behindern. Daher müssen die Sträucher hin und wieder vorsichtig zurückgeschnitten werden. Da hierzu die Wege verlassen werden müssen, ist es selbstverständlich, dass jede dieser Aktionen nur stattfinden kann, wenn die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt eine Sondergenehmigung erteilt hat und sie von naturschutzfachlicher Seite her kompetent betreut wird.
Arbergebietsbetreuerin Dr. Isabelle Auer vom Naturpark Bayerischer Wald und Arber-Ranger Willi Weinberger luden daher kürzlich alle arberbegeisterten Kinder und deren Eltern zu einer Landschaftspflegeaktion auf dem Arbergipfel ein.
Bereits auf dem Aufstieg vom Brennes zum Gipfel zeigte die Gebietsbetreuerin den Kindern und ihren Eltern in mehreren Naturerlebnisspielen, wie spannend der Wald sein kann, wenn man bewusst den einen oder den anderen Sinn „ausschaltet“: Geht man bewusst mit geschlossenen Augen durch den Wald, wird man für Geräusche sensibler, man empfindet die Natur intensiver. Dass eine Bergtour in der Gruppe mit anderen Kindern auch für die kleinsten Arberfans leicht zu schaffen ist, zeigte sich vor allem am jüngsten Teilnehmer und „Arberhelfer“, dem siebenjährigen Lukas aus dem Ruhrgebiet: Auch nach dieser ersten Bergwanderung in seinem Leben machte er sich nach den einführenden Worten der Arbergebietsbetreuerin sowie der Biologen Martin Scheurer und Wolfgang Diewald, die seit über 20 Jahren im Auftrag der Regierung von Niederbayern den Bestand an geschützten Pflanzen im Arbergebiet beobachten, wie seine 18 Mitwanderer begeistert an Arbeit: Vorsichtig wurden Heidelbeersträucher rund um die Ungarischen Enziane abgeschnitten. Quasi als „Dankeschön“ des „Königs des Bayerischen Waldes“ konnten sich Jung und Alt die Arbeit hin und wieder mit Heidelbeeren versüßen.
Als Dankschön von Seiten der hauptamtlichen Naturschützer konnten die Biologen Martin Scheurer und Wolfgang Diewald den Teilnehmern abschließend ein anderes unscheinbares botanisches Highlight des Arbergipfels, den Alpen-Flachbärlapp zeigen. Neben den Erinnerungen an einen erlebnisreichen Tag erhielten die Teilnehmer als Andenken an ihre Hilfsaktion abschließend von Dr. Isabelle Auer die diesjährige Arber-Verdienstmedaille verliehen. - Isa -
Das Arbergebiet ist sehr wasserreich. Daher steht selbst nach einer längeren Trockenperiode an einigen Stellen in der Arberseewand mehrere Zentimeter hoch das Wasser und versperrt selbst trittsicheren, gut ausgerüsteten Wanderern den Weg. Schon bevor der Forstbetrieb Bodenmais im Jahr 2009 von der Wegesicherungspflicht befreit wurde, wurde die Seewand jedoch nur selten begangen. Die wenigen Wanderer, die hier den Nassstellen ausweichen mussten, schadeten dem Gebiet nur sehr wenig.
Im Gegensatz dazu war und ist der Rundweg um den Großen Arbersee eine der Hauptausflugsziele im Bayerischen Wald. Leider sind viele seiner Besucher nicht auf die schmutzigeren, nassen Stellen des Seerundwegs vorbereitet. Besonders im hinteren Bereich, am Fuße der Seewand, staute sich bisher das Wasser mehrere Zentimeter auf dem Wanderweg. Viele der Seebesucher umkletterten diese Stelle. Manche trittunsichere Seebesucher waren sich dabei nicht bewusst, dass sie sich - mit ihrem unpassenden Schuhwerk - auf dem rutschigen, steinigen Trampelpfad selbst gefährden. Andere bemerkten nicht, dass sie dadurch dem Naturschutzgebiet schadeten.
Paul Hilgart, Ausbildungsleiter beim Forstbetrieb Bodenmais, seine Azubis und Praktikanten erklärten sich kürzlich dazu bereit, in Zusammenarbeit mit Arbergebietsbetreuerin Dr. Isabelle Auer vom Naturpark Bayerischer Wald an der besonders nassen Stelle im hinteren Bereich des Seerundwegs einen neuen Bohlenweg zu errichten. Nach einer kurzen Einführung in die Geschichte der Besucherlenkung am Großen Arbersee machten sich die jungen „Arberhelfer“ ans Werk. Quasi als „Dankeschön“ des „Königs des Bayerischen Waldes“ – aber auch der Besucher des Großen Arbersees, die den See nun gefahrloser umwandern können, verlieh die Gebietsbetreuerin ihnen nach getaner Arbeit die diesjährige Arberverdienstmedaille, mit der der Naturpark seit 2009 alle ehrt, die sich für den Naturschutz im Arbergebiet einsetzen. - Isa -
Der Faszination „Arbergebiet“ auf der Spur – Das Team von Bergauf Bergab entdeckt den „König des Bayerischen Waldes“
Skitouren am Dachstein, Wanderungen am Allgäuer Höhenweg oder Klettern auf Sardinien: Diese und ähnliche Themen assoziieren viele Zuschauer mit der Bergsteigersendung „Bergauf Bergab“, die alle zwei Wochen donnerstags um 21.15 Uhr im Bayerischen Fernsehen ausgestrahlt wird. Dass die von Hermann Magerer ins Leben gerufene und seit dem Jahr 1998 von Michael Pause moderierte Sendung, die nun schon über 35 Jahre alt ist, im Gegensatz zu vielen anderen Fernsehformaten noch immer rund 300.000 Menschen pro Folge fasziniert, hängt wahrscheinlich damit zusammen, dass sie jedem etwas bietet: dem aktiven Sportler genauso wie Leuten, die die ruhige, friedliche Atmosphäre in den Beiträgen genießen. Der – trotz allen Skipisten doch unbezähmbare – Große Arber steht am Donnerstag, 10.03. um 21.15 Uhr
erstmals im Mittelpunkt eines Bergauf-Bergab-Beitrags: Dass es die naturnahen, stillen Seiten - trotz allen Pistenrummels - noch immer am „König des Bayerischen Waldes“ gibt, ist leider vielen Naturfreunden – selbst Einheimischen - nicht bewusst. Der Arber ist ein Berg der Gegensätze: Obwohl er „nur“ ein Mittelgebirgsberg ist, ist er unberechenbarer als mancher seiner „Kollegen“ in den Alpen. Dieser „Faszination“, die das Arbergebiet auch auf seine Kenner ausstrahlt, war letzte Woche ein Team von Bergauf Bergab auf der Spur. Konzipiert wurde die Route der zweitägigen Schneeschuhwanderung vom Berichterstatter Herwig Decker, freier Journalist aus Furth im Wald, und Arbergebietsbetreuerin Dr. Isabelle Auer vom Naturpark Bayerischer Wald: eine „Arberüberschreitung“ von Bodenmais über die Rieslochfälle mit einem kurzen Abstecher über das Mittagsplatzl, dem Arbergipfel und der Chamer Hütte zum Kleinen Arbersee. Begleitet die beiden vom Naturpark-Zivildienstleistenden Martin Käser und zwei weiteren Arberexperten, Roland Helbig und Hans Grüneissl vom Deutschen Alpenverein, sowie dem dreiköpfigen Bergauf Bergab-Kamerateam
unter Sepp Wörmann. Bizarre Eisformationen, daneben stehendes und liegendes Totholz, Spechtbäume und steile Felsen prägen die Rieslochschlucht, in der sich der Riesbach zusammen mit seinen Zuflüssen auf rund 1,5 Kilometer Länge 260 Meter über Jahrmillionen in das harte Gestein gemeiselt hat. Im krassen Gegensatz dazu stehen die weiten, fast baumleeren ehemaligen Kyrill-Flächen unterhalb des Arbergipfels. Dass der Arber auch in scheinbar hauptsächlich menschengeprägten, verbauten Bereichen, wie dem Arbergipfel, wild und unbezähmbar sein kann, spürte das Team nur allzu deutlich am kalten „Gipfelsturm“, der am Gipfelriegel die Dreharbeiten zwar erschwerte, jedoch Bilder lieferte, die auch selbst die Darsteller und das Kamerateam faszinierten. Dass der Arber jedoch auch eine „gesellige Seite“ - u.a. in Form der Chamer Hütte – hat, wird der Bergauf-Bergab Zuschauer ebenso erfahren wie er einen Blick auf seine kommerziell genutzten Seiten werfen wird: Der „Große Arber“ – ein faszinierender Berg! - Isa
Für diesen Beitrag erhielten nun auch Kameramann Sepp Wörmann und sein Team die Arberverdienst-Medaille 2011 verliehen. Dankeschön und herzlichen Glückwunsch aus dem "Woid"!

Wie vielfach gewünscht, können Sie hier einige Texte der Führung "Mythos Berg - Das ZusammenLEBEN von Mensch und Berg" und weitere Texte/Zitate zum Thema "Bergschutz/Naturschutz" bzw. WaltDisneysierung der Berge herunterladen...

Arberabenteuertage für die ganze Familie, Familienwanderungen, Schneeschuhwanderungen, naturkundliche NordicWalking-Touren, Flusswanderungen, eine meditative abendliche Bergwanderung (mit einer Kurzeinführung in landart), eine Sagenwanderung, die Europäische Fledermausnacht am Silberberg, zwei Tagestouren durchs Arbergebiet, eine Zweitagestour oder eine Exkursion zum beinahe vergessenen Dritten Arbersee, Urwaldwanderungen, eine Waldhonig-Führung...Am Arber gibt's immer wieder viel Neues zu entdecken und zu erleben!
Wir freuen uns schon drauf!
Isa und Auerhund Xandi
Dienstag, 06. März 2012: Vortrag "Faszination Arbergebiet" (Kooperation mit dem Bayerwald-Verein, Sektion Bad Kötzting (Dr. Isabelle Auer)
Samstag, 19. Mai 2012: „Ein Hauch von Urzeit“: Abendlicher Rundgang rund um den Großen Arbersee (Dr. Isabelle Auer)
Alle bereits festehenden Arber-Führungen 2012 finden Sie hier ...
Zwei Tipps für alle, die sich für Berge interessieren:
- das 10. Internationale Bergfilmfestival in Tegernsee vom 17. - 21. Oktober 2012!
Alle Infos unter www.bergfilm-festival-tegernsee.de !
- BERGerLeben - Bergwoche 2013 im Landkreis Cham
Alle Infos unter www.bergwoche.de !
Und:
NaturVision - Filmtage vom 20. - 22. Juli 2012 in Neuschönau
Alle Infos zum Natur- und Tierfilmfestival in der "tierisch wilden" Nationalparkregion unter http://www.natur-vision.de!

29. Januar 2012:
„Arber-Berg, Zauberberg, Weltenberg“. – So beginnt einer der wohl bekanntesten Fernsehbeiträge über die Arbermandl, den der BR seit etwa 25 Jahren um die Jahreswende in seiner Sendung „Zwischen Spessart und Karwendel“ ausstrahlt. Dass die „Berggeister“ noch immer eine faszinierende Anziehungskraft auf alle naturbegeisterten Wintersportler ausüben, zeigte sich kürzlich bei einer vom Naturpark Bayerischer Wald organisierten Schneeschuhwanderung zum Arbergipfel: 102 Teilnehmer, darunter etwa 45, die zum ersten Mal in ihrem Leben auf Schneeschuhen standen, hatten sich bei strahlendem Sonnenschein und idealen Schneeverhältnissen am
Ausgangspunkt, dem Großen Arbersee, eingefunden, um zusammen mit Arbergebietsbetreuerin Dr. Isabelle Auer, dem Naturparkpraktikanten Joschua Skala und Ex-Naturpark-Zivi Martin Käser die stillen Seiten des winterlichen Arbers kennenzulernen und darüber hinaus noch einiges Interessantes über die Tierwelt des „Königs des Bayerischen Waldes“ zu erfahren.
Anders als in den wärmeren Jahreszeiten lassen sich vor allem Trittsiegel sehr leicht im Schnee erkennen. Anhand von Gipsabdrücken von Reh, Hirsch, Auerhahn und Wildschwein zeigte die Arbergebietsbetreuerin, wie man mit Hilfe dieser Fährten auch erkennen kann, was das Tier gemacht hat, z.B. ob es gerade auf der Flucht war. Interessant sind jedoch auch andere „Tierspuren“, die sich besonders leicht im hart gefrorenen Schnee entdecken lassen: Betrachtet man z.B. Auerhahnkot genauer, so kann man darin Reste von Baumnadeln entdecken – die winterliche, sehr nährstoffarme Nahrung des Auerhuhns. Dr. Isabelle Auer: „Nur, wenn Schneeschuhwanderer und Skitourengeher auf den markierten Wegen bleiben, kann verhindert werden, dass der bedrohte Wappenvogel des Bayerischen Waldes bei der Flucht im Tiefschnee zu viel Energie verliert und daran stirbt.“ Am Arbergipfel wurde die Gruppe von ganz anderen winterlichen Arberbewohnern, den Arbermandl empfangen: Geformt vom Böhmischen Wind, Eis und Schnee, begeisterten sie nicht nur durch ihre Schönheit, sondern regten auch die Phantasie der Schneeschuhwanderer an: Gesichtet wurden z.B. Adlerköpfe, Sonnenanbeter und buckelige Winterhexen. Ein Anblick, von dem die Teilnehmer nicht nur auf dem Rückweg zum Großen Arbersee schwärmten, sondern den viele bestimmt noch lange nicht vergessen werden. - Isa -
Die Gebietsbetreuung "Arberregion" wird über folgende Förderstellen mitfinanziert:
- Europäische Union ESF in Bayern - wir investieren in Menschen [http://www.esf.de]
- Stiftung Bayerischer Naturschutzfonds aus Spendenerträgen der Glückspirale [www.stmugv.bayern.de/.../naturschutzfonds]

Dr. Isabelle Auer (Jahrgang 1978) hat an der Universität Passau Geografie, Germanistik und
Allgemeine Pädagogik studiert. Im Jahr 2003 machte sie ihr Erstes Staatsexamen und legte die Magisterprüfung ab. Im April 2004 begann sie, in Passau über das Thema
„Homogenität in der Heterogenität -Regionalbewusstseinstypen am Beispiel Istriens“ zu promovieren (Erfolgreicher Abschluss: Juni 2010).
Die begeisterte Ausdauersportlerin (Mountainbike, Bergwandern, Schneeschuhwandern, Langlauf, Schlittschuh laufen und Nordic Walking) wollte schon immer möglichst viel draußen arbeiten. Daher nutzte sie ihre Promotionszeit, um praktische Erfahrung im Bereich „Umweltbildung“ und im Naturschutz
zu bekommen: Bereits 2004 absolvierte sie ihr erstes zweimonatiges Praktikum im Naturschutzzentrum (NAZ) Schopflocher Alb. Im Sommer 2005 machte sie dann ihr erstes dreimonatiges Praktikum beim Naturpark Bayer. Wald e.V. Aber auch nach Praktikumsende kam sie etwa alle zwei Monate nach Zwiesel und begleitete Naturpark-Mitarbeiter, sei es den damaligen Arbergebietsbetreuer oder die Fischotterbeauftragte Dr. Heidi Mau. Im Frühjahr 2007 wurde sie dann für wiederum drei Monate „Praktikantin für die Umwelt“ beim Naturpark. Und auch danach blieb sie (auch während ihres Praktikums bei der Passauer Neuen Presse, Lokalredaktion Passau Stadt im Februar 2008, größtes Vorbild: ORF-Moderator Robert Hochner) „am Arber hängen“, wie sie es selbst ausdrückt.
Seit März 2008 ist Isabelle Auer hauptamtlich als Arbergebietsbetreuerin beim Naturpark Bayer. Wald e.V. beschäftigt. Im November 2009 wurde sie darüber hinaus zum Stellvertretenden Mitglied des Naturschutzbeirates der Regierung von Niederbayern berufen.
Über ihr „Revier“, den niederbayerischen Teil des Arbergebietes mit den Schwerpunkten Arbergipfel, das NSG „Großer Arbersee mit Seewand“ und das NSG „Riesloch“ sagt sie: „Das Tolle bei der Arbergebietsbetreuerstelle ist, dass ich hier alles habe, was ich mir nur wünschen kann. Ich bin viel draußen im Wald und auf dem Berg. Was gibt es Schöneres als „Fernsehen“ vom Gipfel? Ich habe viel mit den unterschiedlichsten Menschen zu tun und ich habe die spannende Aufgabe, Naturschutz mit Tourismus so gut wie möglich in Einklang zu bringen. - Ich habe einfach das große Glück, meinen "Traum-Beruf leben" zu dürfen!"
Rund um den Großen Arber | Großer Arbersee und Seewand | Riesloch
Rund um den Großen Arber...Der Große Arber ist mit 1.455,6 Metern nicht nur der höchste Berg des Bayerisch-Böhmischen Grenzgebirges, er nimmt auch aufgrund seiner Natur einen ganz besonderen Rang ein:
Das dichte Nebeneinander großartiger Naturerscheinungen lässt die Arberregion zu einem Gut unschätzbaren Wertes werden. Die Riesloch - Wasserfälle, verschiedene Moore, die eiszeitlichen Seen mit ihren steil abfallenden Seewänden und ihrem Urwald verleihen diesem urwüchsigen Gebiet seinen unverwechselbaren Charakter. Auch der waldfreie Arbergipfel mit seinen Eiszeitrelikten selbst ist eine Besonderheit, dessen Tier- und Pflanzenwelt für das gesamte Bayerische Grenzgebirge einzigartig ist.
Schon 1939 wurden weite Teile des Gebietes unter Schutz gestellt, um sie in ihrer Einmaligkeit zu erhalten. Seit dem Jahr 2000 gilt zudem für den gesamten Gipfelbereich ein Wegegebot.
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Naturerlebnispfad "Großer Arbersee"
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Steckbrief Arbergebiet
Arbergipfel
Höhe: 1455,6 m ü. NN
Klima: 2,7°C Jahresmitteltemperatur
11° C Juli-Mitteltemperatur
Ca. 160 Frosttage
Ca. 1460 mm mittlerer Jahresniederschlag
Ca. 250 Tage Schneedeckendauer
Naturschutzgebiete
Bereiche mit einer besonders hohen Artenvielfalt und geologisch interessanten Teilgebiete erklärten die höheren Naturschutzbehörde zu Naturschutzgebiete.
Im Arbergebiet sind dies:
- das Naturschutzgebiet „Großer Arbersee mit Seewand“
- das Naturschutzgebiet „Riesloch“
- das Naturschutzgebiet „Kleiner Arbersee“
Außerdem wurden weite Teile des Arbergebiets 2001 zum FFH-Gebiet und somit Teil des europaweiten Biotopverbundnetzes Natura2000.
Pflanzenwelt :
Am Arber findet man die größte Konzentration an Eiszeitrelikten im außeralpinen Bayern.
Zu den botanischen Besonderheiten des Arbergebiets zählen z.B.: Gamsbartbinse, Krauser Rollfarn, Krähenbeere, Ungarischer Enzian, Sumpfenzian, Soldanelle, Bärwurz, Fieberklee, Sonnentau, Siebenstern, Tannen-Bärlapp, Alpen-Flachbärlapp, Sumpf-Bärlapp, Keulen-Bärlapp, Alpen-Milchlattich, Alpenlattich, Blauer Eisenhut, Berg-Greiskraut, Platanenblättriger Hahnenfuß, Alpen-Frauenfarn.
18 der bisher am Arber gefundenen Pflanzenarten sind bayernweit gefährdet. Das sind knapp 10% der Gesamtartenzahl. Dieser Anteil liegt weit über dem Durchschnitt schutzwürdiger Gebiete!
Darüber hinaus sind im gesamten Arbergebiet 307 Moosarten nachgewiesen, 111 d.h. 36 % davon, stehen heute auf der Roten Liste.
Tierwelt
Auch eine Vielzahl bedrohter Tierarten sind im Arbergebiet heimisch: Neben Luchs und Auerhuhn findet man hier Vogelarten, die normalerweise für das Hochgebirge typisch sind. Berühmteste Vertreter sind Bergpieper, Alpenbraunelle und Schneesperling.
Aber auch Dreizehenspecht, Weißrückenspecht und der Wanderfalke haben im Arbergebiet ein Refugium gefunden.
Menschenwelt
Besucher im Gesamtgebiet: ca. 2 Millionen/Jahr
- eine Sechsergondelbahn, zwei Sechsersessellifte, drei skipädagogische Förderbänder, zwei Schlepplifte
Rund um den Großen Arber | Großer Arbersee und Seewand | Riesloch
...sind im Riesloch ("NSG Riesloch") bei Bodenmais zu sehen. Die vereinigte Wasserfracht mehrerer Bäche schuf hier die tiefste und steilste Schlucht im Arbergebiet. Im oberen Abschnitt der Schlucht hat sich der Wildbach auf einer Strecke von nur 1600 m rund 200 m tief in den harten Gneisuntergrund eingegraben.
im Jahr 1939 wurde das 32,9 ha große Gebiet als Naturschutzgebiet ausgewiesen.
Im Jahr 1978 wurde auch der angrenzende Wald zum Naturwaldreservat erklärt. In einem insgesamt nun 47,7 ha großen Gebiet wird seitdem die Natur weitgehend sich selbst überlassen. Darüber hinaus ist diese ökologisch sehr wertvolle Schlucht FFH—Gebiet und somit Teil des Ländergrenzen übergreifenden
Schutzgebietsnetzes „Natura2000“.
Dort, wo der Wildbach die Steilstufe am östlichen Schluchteingang überwindet, entstanden im Bereich des größten Gefälles die Wasserfälle. Besonders nach der Schneeschmelze und nach starken Regenfällen bieten sie dem Besucher ein imposantes Naturschauspiel. Mächtige Gneisblöcke liegen im Bachbett, stellenweise mit Strudellöchern, die das reißende Wasser in den Stein modelliert hat.
An den steilen, 150 bis 200 m hohen Hängen haben sich urwüchsige Mischwälder aus Rotbuche, Bergahorn, Weißtanne und Fichte erhalten. Diese totholzreichen Bestände sind seit ca. 400 Jahren weitgehend ungenutzt geblieben. Dementsprechend hoch ist Strukturreichtum und Artenvielfalt.
Eine der vielen naturkundlichen Besonderheiten des Rieslochs ist der Wanderfalke, der hier zum ersten Mal im Jahr 2003 nachgewiesen wurde.
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Hochzell-Ausstellung: Laudatio für Wolfgang Schreil – Ausstellungseröffnung
Als Eva Adam-Sterl mir im Herbst letzten Jahres erzählte, dass eine Ausstellung über die Hochzell geplant wäre, schlug ich ihr spontan vor, über den Urheber – ich kannte ihn noch nicht – eine Laudatio zu halten. Warum? Nun, spätestens als Arbergebietsbetreuerin – teilweise natürlich auch schon vorher – habe ich gelernt, dass mehr Menschen, als man glaubt, eine Vision haben. Eine Vorstellung davon, dass, wenn wir die Natur – und speziell die besonders sensible Bergnatur – schützen – wir auch dem Menschen helfen. Seltene Pflanzen und Tiere – alle Pflanzen und Tiere, aber auch Felsen und Berge – haben nicht nur ein Lebensrecht per se, sondern sie faszinieren auch uns Menschen. Nur dort, wo die Natur noch heil ist, finden Menschen in dieser hektischen Zeit wieder zu sich selbst.
Den lauten Rummel gibt es in der Stadt genug. Wo sollte der erholungssuchende Mensch denn hin, wenn nicht raus in den „Wald voller Wunder“ am „Arber-Berg, Zauberberg, Weltenberg“? Eine heile Natur – besonders Berge – gelten übrigens als das beste Mittel zur Burned-out-Vorsorge! Wie oft kommt es vor, dass mir Teilnehmer an Führungen sogar erzählen, dass sie eigentlich schwer krank sind – dass sie aber gemerkt haben, dass sie durch das Wandern, das Sich-Öffnen für die Natur ihre Krankheit im Griff haben.
Naturschutz - und speziell Bergschutz - ist auch Menschenschutz!
Doch der Bergschutz braucht viele Helfer!
Damit meine ich – neben den hauptamtlichen Naturschützern, zu denen ich auch unseren Forstbetrieb zähle, obwohl das woanders nicht immer selbstverständlich ist - nicht nur engagierte Touristiker, wie unsere Bodenmaiser, die erkannt haben, dass ihr Urwald im Arbergebiet - auch gegenüber anderen Bayerwaldgemeinden - ein Alleinstellungsmerkmal ist. Ich meine nicht nur naturschutzbegeisterte Journalisten oder auch Politiker, die nicht nur – weil’s schick ist oder gerade mal dem Zeitgeist entspricht - vom Naturschutz reden, sondern auch etwas tun.
Nein, ich meine besonders auch engagierte Einheimische, für die Naturliebe mehr ist, als ein leeres Schlagwort, weil ihnen die Natur – die in großen Teilen urwaldähnliche Natur - Kraft und Freiheit gibt.
Einer dieser für den Berg- und Naturschutz wichtigen Persönlichkeiten ist unser Wolfgang Schreil. Im Gegensatz zu Profifotografen hat er sich erstmals einem Berg im Arbergebiet gewidmet, der ansonsten – außerhalb von Bodenmais – eher im Schatten des „Königs des Bayerischen Waldes“ steht, der Hochzell.
Für alle, die ihn noch nicht kennen: Wer ist Wolfgang Schreil?
Vom Beruf Totengräber, privat ein „Das-Lebendige – Ausgräber“, sowohl wörtlich, als auch in seinen Bildern. Einer, der bereits als Kind auf der Hochzell unterwegs war. Einer, der so ein Gespür für die Natur hat, dass er z.B. Luchse oder Auerhühner minutenlang beobachten und gleichzeitig dutzende Fotos mit seiner erst letzten April gekauften Kamera machen kann.
Ein Totengräber, der das Leben liebt und bewundert – vielleicht viel mehr als jemand, der nicht so oft mit dem Tod zu tun hat, wie er.
Einer, der mit offenen Augen durchs Leben geht und der mit seinen Bildern den Besuchern die wohl schönste Botschaft vermitteln kann, die die Natur uns sagen will: Hey, geh mal langsam und mach die Augen auf. Dann siehst du die kleinen Wunder der Natur.
Völlig kostenlos, ohne Stress, dafür aber umso beeindruckender.
Wolfgang Schreil fasst es in einem seiner Texte, die wir in dieser Ausstellung - aber auch in und wieder im Arbergebiet – etwa auf dem Mittagsplatzl - finden, so zusammen:
„Das Streben nach dem Großen verschließt uns die Augen für die wahren Wunder im Leben. Es sind die Kleinigkeiten“, die einem das Glück bereiten, das dem Himmel am nächsten steht.“
Jedes seiner Bilder – daheim hat er fast 5.000 - erzählt viele Geschichten. Man muss sich bloß für sie Zeit nehmen.
Wolfgang Schreil ist aber auch selbst ein hervorragender Geschichtenerzähler. Ich hoffe, er wird uns nachher noch etwas von seinen Erlebnissen – z.B. seine dramatische Begegnung mit Mäusebussarden - auf dem Hochzellberg erzählen.
Lieber Wolfgang, wie du vielleicht weißt, bekommt seit 2009 jeder, der sich für den Naturschutz im Arbergebiet besonders einsetzt, die Arberverdienstmedaille verliehen. Du hast sie dir wirklich verdient. Dankeschön!
Dr. Isabelle Auer, Arbergebietsbetreuerin
"Unterm Silberberg"/Ausgabe Dezember 2011/Januar 2012
Naturverträgliches Schneeschuhwandern im Arbergebiet
Immer mehr Menschen entdecken, wie schön die Natur ist, wenn man sich Zeit für sie lässt. Daher kommt – neben den „Klassikern“ Langlaufen und Skitouren-Gehen - immer mehr das Schneeschuhgehen in Mode, ermöglicht es doch auch Wintersport-Neueinsteigern, den winterlichen „Märchenwald“ zu entdecken. So schön diese Schneeschuhwanderungen besonders in den Hochlagen des Bayerischen Waldes auch sind, so müssen Natursportler besonders zur Winterzeit auf die tierischen Bewohner des Bergwaldes Rücksicht nehmen.
Das Arbergebiet ist vor allem bekannt als Rückzugsgebiet des bedrohten Wappentiers des Naturparks Bayerischer Wald, des Auerhuhns. Da der größte heimische Waldvogel sich im Winter ausschließlich von sehr energiearmen Baumnadeln ernährt, kann im Tiefschnee jedes Aufgeschreckt-Werden durch querfeldeinwanderende Wintersportler für ihn den Tod bedeuten.
Artenschutz steht jedoch keineswegs im Gegensatz zum Wintersport. – Das Arbergebiet ist groß genug, dass sich Mensch und Tier aus dem Weg gehen können. In den vergangenen beiden Wintern haben die beiden Naturparke Bayerischer Wald und Oberer Bayerischer Wald, die Unteren Naturschutzbehörden, die Arbergemeinden, der Forst sowie Vertreter des DAVs mehrere naturverträgliche Schneeschuh-/Skitouren im Arbergebiet konzipiert.
Dabei wurde sowohl darauf geachtet, dass die Routen sowohl den sowohl im Winter als auch im Sommer bereits häufig begangenen Wegen bzw. Loipen entsprechen, als auch, dass sich die Touren möglichst außerhalb der Schutzgebiete befinden. Interessierte können eine detaillierte Karte unter www.naturpark-bayer-wald.de -> Gebietsbetreuung -> Arber herunterladen.
Obwohl Schneeschuhgehen technisch sehr einfach ist, sollten vor allem gebietsfremde „Neulinge“ zuerst lieber eine geführte Tour mitmachen, da die Profis ihnen nicht nur einige Tipps geben können, sondern da die Orientierung besonders nach Neuschnee etwas schwerer fällt, das Gehen im Tiefschnee anstrengender und „zeitraubender“ ist.
Am Großen Arbersee beginnt die wohl kürzeste (Dauer: ca. 2,5 Stunden) aber wegen besonders steiler Abschnitte im oberen Hangbereich trotzdem nur für sportlich Aktive geeignete Schneeschuhroute/Skitour. Aus Naturschutzsicht ist dies auch der naturverträglichste Weg zum Gipfel, da er durchgehend außerhalb von Schutzgebieten verläuft.
Die Route folgt dem auch im Sommer häufig begangenen Fernwanderweg E6, dem „Goldsteig“. Obwohl der untere Abschnitt auf einem breiten Forstweg verläuft, sollten Schneeschuhgeher hier aus Sicherheitsgründen lieber am Rand gehen, um Zusammenstöße mit Langläufern und bergab fahrende Skitourengeher zu vermeiden.
Nach etwa einem Drittel des Aufstiegs verengt sich der Weg zwar, außer bei schlechten Sichtverhältnissen kann man den Verlauf jedoch weitestgehend auch im Winter gut erkennen. Einziger aus Artenschutzsicht „kritischer Punkt“ ist eine Waldlichtung im oberen Drittel: Viele Tourengeher verlassen an dieser Stelle den Goldsteig und folgen den Spuren anderer Wintersportler, die hier nach links in Richtung Richard-Wagner-Kopf abbiegen, um den Skipisten im obersten Teil des Fernwanderweges aus dem Weg zu gehen – nicht ahnend, dass sie so jedoch – kurz vorm Ziel – dem Auerhuhn schaden, das hier seinen Lebensraum hat.
Daher ist der sowohl für die Tiere als auch für die Wintersportler wohl sicherste Alternative, dem Fernwanderweg bis zum Pistenrand zu folgen und die letzten – wegen der Steilheit des Geländes wohl anstrengendsten Höhenmeter - links des Schlepplifts – dort, wo keine Pisten sind - zu nehmen.
Wer Glück hat, der wird durch die weit über den Bayerischen Wald bekannten Arbermandl und eine wunderbare Fernsicht belohnt.
Naturschutzgebiete | Großer Arbersee und Seewand | Rissloch | Kleiner Arbersee


Der Arbergipfel selbst liegt nicht in einem der drei Naturschutzgebiete. Allerdings wurden Teilbereiche des Gipfels als Natura 2000 Gebiete an die EU gemeldet. Seit dem Jahr 2000 gilt für den Gipfelbereich zudem ein Wegegebot.
Jährlich besuchen eine Million Wanderer, Skifahrer, Mountainbiker und Ausflügler den Arbergipfel, 1/2 Million den Großen Arbersee und auch das NSG Riesloch, das bis vor kurzem noch als "Geheimtipp" galt, wird immer bekannter. Damit die Schönheit großer Teile des Arbergebiets, seine floristischen und faunistischen Besonderheiten, die es in dieser Form und in dieser Konzentration auf engstem Raum im außerhalpinen Bayern kein zweites Mal gibt, erhalten bleiben, gelten in den Naturschutzgebieten, am Arbergipfelplateau und im Auerwildschutzgebiet (Genaueres hierzu unter "Gebietsbetreuung Arber") folgende Regeln:
Wege nicht verlassen!
Wer die Wege verlässt, trägt nicht nur dazu bei, dass unschöne Trampelpfade entstehen, auf denen Pflanzen und Kleintiere beschädigt und getötet werden! Eine erhöhte Trittbelastung abseits des ausgeschilderten Weges führt auch zu Bodenschäden bis hin zur Erosion!
Nichts wegwerfen oder zurücklassen!
Abfälle - auch Bananen oder Eierschalen - verunstalten die Natur, beeinträchtigen den Naturgenuss und gefährden sowohl Pflanzen als auch Tiere! Denken Sie bitte auch daran, dass es darüber hinaus in der Natur keine Straßenreinigung oder Abfalleimer gibt.
Hunde anleinen!
Den perfekten Hund und die vielzitierte "virtuelle Leine" gibt es nicht! Jeder frei laufende Hund gefährdet aber besonders in den Schutzgebieten und dem Arbergipfelplateau die einheimische Tierwelt - z.B. das Auerhuhn oder Bodenbrüter. Leinen Sie bitte hier ihren "vierbeinigen Freund" an - zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt aber auch zur Beruhigung einiger Ihrer Mitmenschen!
Baden - auch Sonnenbaden - verboten!
Am Großen und am Kleinen Arbersee herrscht Wegegebot, was auch bedeutet, dass das Schwimmen in beiden Seen verboten ist: Wer im Großen Arbersee badet, gefährdet Wasserpflanzen, wie beispielsweise die Gelbe Teichrose oder den Kleinen Wasserschlauch. Außerdem degradieren Badende und Sonnenanbeter die Naturschutzgebiete zum Badeteich.
Nicht Radfahren!
Rad fahren in den Naturschutzgebieten und auf dem Gipfelplateau fördert die Erosion der Wege und damit auch des angrenzenden Bodens und beeinträchtigen den Naturgenuss des Wanderers. - Nehmen Sie bitte Rücksicht auf andere Erholungssuchende und Natursportler!
Nichts mitnehmen!
Viele Hände bereiten ein schnelles Ende!
Bitte helfen auch Sie dabei, dass dieses Gebiet auch künftigen Generationen in einem ökologisch so wertvollem Zustand erhalten bleibt! -
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Das NSG "Großer Arbersee und Seewand"...... wurde am 15.08.1939 mit 157 ha ausgewiesen. 1972 wurde ein ca. 130 ha großer Teilbereich zum Naturwaldreservat "Geige und Seewand" erklärt.
Der Schutzzweck ist auf die Erhaltung der großartigen, eiszeitlich geformten Mittel-gebirgslandschaft mit Karmoränen - See und Karwand sowie der vielfältigen Pflanzen- und Tierlebensgemeinschaften ausgerichtet. Besonders erhaltenswert sind die Waldgesellschaften mit mehrhunderjährigen Baumbeständen, aber auch die Felsvegetation und die Moor-, Ufer- und Unterwasserpflanzenwelt des Großen Arbersees.
Im gesamten Schutzgebiet besteht ein Wegegebot. Für den Arbersee gilt zudem ein Badeverbot sowie das Verbot, den See unbefugt zu befahren.
Naturerlebnispfad "Großer Arbersee"
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...wurde am 28.03.1939 ausgewiesen und ist damit ist das älteste NSG im Arbergebiet. Es ist 32,9 ha groß und liegt im Staatswaldbereich bei Bodenmais. Das NSG entspricht im wesentlichen der Kernzone des gleichnamigen, 48,5 ha großen Naturwaldreservates.
Als Schutzziel steht die Erhaltung einer im Bayerischen Wald geomorphologisch einmaligen Schlucht und eines gefällereichen Bergbachs im Vordergrund. Aber auch die urwaldartigen Bergmischwälder und Fichtenwälder sowie die bachbegleitenden Lebensgemeinschaften mit ihren faunistischen und floristischen Eiszeitrelikten sind besonders schutzwürdig. Bis auf die rechtmäßige Ausübung der Jagd und die für Erhaltung und Sicherung des Schutzgebiets notwendigen waldbaulichen Maßnahmen ist die Nutzung im NSG verboten.
Laut § 3 der NSG-Verordnung besteht für Besucher ein Wegegebot.
Rieslochbroschüre "Naturschutz und Naturerlebnis im Riesloch"
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... wurde 1959 ausgewiesen und erhielt 1998 eine neue Verordnung. Das im Gemeindebereich Lohberg (Landkreis Cham, Naturpark Oberer Bayerischer Wald) liegende Schutzgebiet ist insgesamt 403,4 Hektar groß und umfasst neben dem Kleinen Arbersee auch die den See umgebenden Moore und Waldgebiete.
Im Gegensatz zu den beiden anderen NSG wurde in der Verordnung auch der Schutzzweck aufgenommen, der auf Erhaltung und den Schutz des Naturpotentials dieses eiszeitlich geprägten, landschaftsgeschichtlich bedeutsamen Ausschnitts im Naturraum „Innerer Bayerischer Wald“ abzielt.
Ein Wegegebot besteht für die Uferbereiche, die schwimmenden Inseln sowie für die Bereiche außerhalb der markierten Wege und Plätze. Auch das Baden und das Befahren des Sees mit Booten ist nicht erlaubt.
Die Arberregion hat eine herausragende Bedeutung für den Artenschutz. Neben den einzigartigen Schwingrasen des eiszeitlichen Großen Arbersees, den Urwäldern in der Arberseewand und den Schluchtwäldern in der Rieslochschlucht bietet der waldfreie Gipfel einer Vielzahl von seltensten Tier- und Pflanzenarten Lebensraum - häufig handelt es sich sogar um deren einziges Vorkommen im Bayerischen Wald und außerhalb der Alpen.
Als einzige Erhebung im Bayerischen Wald erreicht der Große Arber die klimatische Baumgrenze. In unmittelbarer Gipfelnähe treffen wir auf Pflanzenarten und Vegetationsformen, die für die subalpine Florenregion typisch sind. Ein Vergleich mit anderen markanten Berggipfeln des ostbayerischen Waldgebirges zeigt, dass das Pflanzenkleid des Arbergipfels für den Bayerischen Wald einzigartig ist. Auf keinem anderen Berg des Bayerischen Waldes finden sich so viele Pflanzenarten, deren Hauptverbreitungsgebiete normalerweise die Alpen sind.
Mit zu den auffälligsten und schönsten Pflanzenarten des Arbergipfels zählt der bis zu 50 cm groß werdende Ungarische Enzian (Gentiana pannonica).
Seine blau-violetten Blütenstände sind dort typische Begleiter subalpiner Borstgrasrasen. Im Gegensatz zu vielen anderen botanischen Besonderheiten ist er am Arber ungefährdet und breitet sich am Arbergipfel derzeit sogar leicht aus.
Auch das in Felsspalten wachsende Felsstraußgras (Agrostis rupestris) gehört zu den bemerkenswerten Pflanzen des Arbergipfels. Es ist in Bayern außerhalb der Alpen nur am Arber zu finden. Als eiszeitliches Relikt ist die Dreiblatt-Binse (Juncus trifidus ssp. trifidus) zu werten. Sie ist am Arberplateau noch häufig anzutreffen und besitzt darüber hinaus ein weiteres kleineres Vorkommen am Osser.
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Weitere arktisch-alpische Florenelemente am Arber sind der seltene Alpenflachbärlapp (Diphasium alpinum) oder der vom Aussterben bedrohte Weißzüngel (Leucorchis albida). Eine botanische Kostbarkeit am Gipfel stellt der Krause Rollfarn (Cryptogramma crispa) dar, beherbergt der Große Arber doch das bundesweit größte Vorkommen von dieser äußerst seltenen Farnpflanze.
Die vielgestaltigen Felsköpfe, auch Riegel genannt, und Blockhalden verleihen der Arbergipfelregion ihr markantes Gepräge. Hier findet sich der Felsstraußgras-Dreiblattsimsen-Felsrasen, ein Vegetationstyp, der außerhalb der Alpen nur am Großen Arber vorkommt.
Im Blockmeer am oberen Arbernordhang und im östlichen Umfeld des Großen Seeriegels wachsen ausgedehnte Latschenbuschwälder. Auf dieser Höhenstufe liegt die Kampfzone des Waldes. Nur der Latsche (Pinus mugo ssp. Mugo) mit ihrem niedrigen Wuchs und vereinzelt auch der Vogelbeere gelingt es hier noch zu wachsen.
Eingestreut in das Latschengebüsch findet sich hier ein weiterer Vertreter der Alpenregion - die Krähenbeere (Empetrum hermaphroditum), ein unscheinbarer Zwergstrauch, der in seinem außeralpischen Verbreitungsgebiet als stark gefährdet gilt.
Waldfreier Gipfelbereich: |
Bergfichtenwald: |
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Der "Baumartendreiklang" aus Buche, Tanne und Fichte bestimmt den Bergmischwald. Vereinzelt trifft man auch auf Bergahorn oder Ulme. Abgesehen von den NSG der Seewände gibt es am Arber allerdings keine ungenutzten Bergmischwaldbereiche mehr, so dass das Erscheinungsbild des Waldes forstwirtschaftlich überprägt ist. Als Folge ist z.B. die Tanne zugunsten der Fichte zahlenmäßig zurückgetreten.
Tiefere Temperaturen und längere Schneebedeckung in den Hochlagen verkürzen die Vegetationszeit. Unter diesen Bedingungen bildet die kälteresistente Fichte natürliche Reinbestände mit lichtem Charakter aus. In Anpassung an den Schneereichtum haben sich Wuchsformen mit schlanken Kronen ausgebildet.
Die natürliche Verjüngung ist aufgrund des Klimas und nicht zuletzt wegen des oft sehr dichten Graswuchses äußerst schwiereig. Gute Überlebenschancen haben daher v.a. die jungen Fichten, die auf vermoderndem Holz keimen.
Sowohl floristisch als auch faunistisch sind die Bergfichtenwälder eher artenarm. Im recht eintönig wirkenden Unterwuchs dominieren Drahtschmiele, Bergreitgras, Heidelbeere oder Alpen-Frauenfarn. Dazischen finden sich aber auch zartere Kräuter wie Berg-Soldanelle, Siebenstern oder Brandlattich.

Als einziger Berg des Bayerischen Waldes erreicht der Arber die natürliche Waldgrenze. Das heutige
Ausmaß der waldfreien Flächen ist allerdings auf den Menschen zurückzuführen. Einem vielgestaltigen Relief aus Plateauflächen, Blockhalden, Felsköpfen und Quellbereichen verdankt der Arbergipfel seine artenreiche Pflanzenwelt. Im wesentlichen prägen 4 Vegetationstypen die heutige Gipfellandschaft: Latschengebüsch, Felsfluren, Zwergstrauchheiden und Borstgrasrasen.
Flora/Fauna | Schwimmende Inseln | Urwälder in der Seewand | Gipfelregion | Fauna
Insgesamt 8 Eiszeitseen existieren noch im Bayer- bzw. Böhmerwald. Aber nur im Kleinen und Großen Arbersee gibt es die als „schwimmende Inseln“ bezeichneten Schwingrasen.
Seit der Eiszeit erobern hier Pflanzen die freie Wasserfläche, indem sie ihre Sprosse in den See vorantreiben und somit Siedlungsfläche für Torfmoose und Seggen bilden. Im Laufe der Jahrtausende haben diese Moorflächen, die überwiegend aus Torf (abgestorbene Pflanzen) bestehen, eine Dicke von 1 bis 3 Metern erreicht. Als man die Arberseen für die Holztrift um mehr als einen halben Meter anstaute, verloren diese Verlandungsflächen ihre Verbindung zum Untergrund und „schwimmen“ seitdem auf der Wasseroberfläche.
Im Kleinen Arbersee verändern die Inseln je nach Windrichtung Ihre Position. Die Schwingrasen im Großen Arbersee schieben sich am Westrand des Großen Arbersees auf ca. 2 ha vom Ufer aus über die Wasserfläche und haben an den flachen Ufern Kontakt zum Festland.
Die Moore der Schwingrasen bilden auf ihrer Oberfläche ein Relief aus seichten Vertiefungen ("Schlenken“) und flachen Erhebungen („Bulte“) aus.
In den Schlenken wächst die Schlammseggen-Gesellschaft, charakterisiert durch Schlammsegge, die seltene arktische Rieselsegge, Blumenbinse und Sumpfbärlapp.
Die Hochmoor-Bultgesellschaft findet sich auf den höhergelegenen Stellen, hier dominieren Hochmoorarten wie Zwergsträucher, Rauschbeere, Moos-beere, Sonnentau, Wollgras und Rosmarinheide.
Flora/Fauna | Schwimmende Inseln | Urwälder in der Seewand | Gipfelregion | Fauna
Die ca. 400 m steil aufragende Arberseewand mit ihren Sumpfmulden, Felskaskaden und kleinen Wasserfällen beherbergt einen der eindrucksvollsten Urwaldreste des Bayerischen Waldes. Da Holznutzung hier wegen der Unzugänglichkeit und Abgelegenheit nicht
durchführbar war, blieben die Wälder über Jahrhunderte weitgehend unberührt. Das, durch die hohe Luftfeuchtigkeit bedingte, üppige Wachstum von Moosen, Flechten und Farnen, sowie die in den Steilhängen stattfindende starke mechanische Verwitterung unterstreichen den „urigen“ Charakter noch. Gelegentlich gehen in dem steil geneigten Gelände sogar Schnee- und Eislawinen ab.
Charakteristische Merkmale von Urwäldern:


Flora/Fauna | Schwimmende Inseln | Urwälder in der Seewand | Gipfelregion | Fauna
Die Tierwelt des Großen Arbers wird durch das Vorkommen subalpiner bzw. alpiner Artvertreter geprägt. Hinsichtlich der Vogelwelt zählt die Gipfelregion sogar zu den ornithologisch bedeutendesten Gebieten des Bayerischen Waldes. So existiert am Arbergipfel eine kleine isolierte Population des Bergpiepers. Dieses Vorkommen stellt zur Zeit die einzige Brutpopulation dieses Vogels zwischen den Alpen und den Sudetengebirgen dar.
Auch die Alpenbraunelle hat im Arbergebiet ihren einzigen außeralpinen Verbreitungspunkt in Bayern. Beobachtet wurde sie zur Brutzeit schon mehrfach am Arbergipfel, Bruthinweise liegen aber bislang nur aus der Arberseewand vor.
Ein weiterer wichtiger Vogellebensraum der Arberregion ist die Seewand mit ihrem urwaldartigen Waldbestand. Von den 45, von SCHERZINGER nachgewiesenen Vogelarten sind das Auerhuhn, der Weißrückenspecht, der Dreizehenspecht und der Sperlingskauz von besonderer Bedeutung.
Seit einigen Jahren siedelt auch der Wanderfalke wieder in den Felswänden der Arberregion (im Riesloch, in der Arberseewand und am Kaitersberg) und regelmäßige Brutzeitbeobachtungen des Kolkraben lassen auch bei dieser Art auf eine Wiederbesiedlung hoffen.
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Während die Vogelwelt des Arbers ausreichend untersucht ist, liegen über andere Tiergruppen und -arten bislang nur wenige Daten vor. Sicher ist, dass zwischenzeitlich der Luchs in der ausgedehnten Waldlandschaft des Kaitersberg-Arberzuges wieder eine Heimat gefunden hat. Rund um den kleinen Arbersee werden seit einigen Jahren Spuren von Biber und Fischotter gefunden. Auch für die im Bayerischen Wald beheimatete Alpenspitzmaus liegen vom Arbergipfel neuere Nachweise vor.
Sporadische Untersuchungen zur Insektenwelt der Arberregion belegen, dass hier zahlreiche bayernweit vom Aussterben bedrohte Arten oder Arten, die für die Landschaft des Inneren Bayerischen Waldes typisch sind, noch Rückzugsrefugien besitzen.
Beispielsweise leben in den Moorverlandungen des Kleinen und Großen Arbersees zwei in Bayern sehr seltene Moorlibellenarten: Hochmoormosaikjungfer und Gefleckte Smaragdlibelle. Auch die bestandsgefährdete Sumpfschrecke findet hier noch einen passenden Lebensraum.
In lichten Waldbeständen, an blütenreichen Waldsäumen und Bergwiesen zwischen 900 und 1100 m Höhe. trifft man an warmen Sommertagen auf den Bayerwald-Mohrenfalter - ein typischer Schmetterling des Bayerischen Waldes. Seine nächsten Vorkommen liegen in den Hochlagen des angrenzenden Böhmerwaldes, den Sudeten und in den Alpen.
Rund um den Großen Arber | Großer Arbersee und Seewand | Riesloch
An der östlichen Flanke des Arbers, am Fuß der 416 Meter hohen Arberseewand liegt der Große Arbersee. Das Karbecken und die steile Seewand entstanden durch Frost- und Gletscherbewegung während der letzten Eiszeit und sind von besonderem geologischen Interesse.
Die imposante Seewand beherbergt einen der eindruckvollsten Urwaldreste des Bayerischen Waldes. Als botanische Besonderheit sind die sogenannten „Schwimmenden Inseln“ zu nennen, die es in dieser Form nur auf den beiden Arberseen gibt.
Wegen seiner Bedeutung für Natur und Landschaft wurde dieses Gebiet mit einer Fläche von 157 ha bereits 1939 unter Naturschutz gestellt.
Ausführlichere Informationen über Entstehung, Geschichte, Flora und Fauna am und im Arbersee finden Sie auf 6 Infotafeln entlang des Rundwanderweges.
Wissen Sie warum der Arbersee so kristallklar wurde?
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Der Arbersee in Stichpunkten:
Alter: ca. 10 000 Jahre
Höhenlage: 935 m ü. NN
Größte Tiefe: 16 m
Wasserfläche: 7,72 ha
Einzugsgebiet: 2,58 km²
Rundweg Großer Arbersee: 1/2 Std.
Warum der Arbersee so kristallklar wurde:
In älterer Literatur wird der Arbersee stets als dunkler, trüber Moorsee geschildert. Die Aufklarung des Wassers erfolgte erst in den letzten Jahrzehnten und ist eine Folge der Luftverschmutzung: Die saueren Niederschläge lösten Aluminium aus dem Waldboden, das durch die Zuflüsse in den See geschwemmt wurde. Dort flockt dieses Metall aus und reißt die trüben Huminstoffe zu Boden. Somit wird der See klar.
Die starke Versauerung des Seewassers hatte eine Verarmung der Pflanzen- und Tierwelt zur Folge. So sind beispielsweise die Fische in diesem Gewässer bereits ausgestorben und durch die Versauerung des Sees hat sich die Zwiebelbinse eingestellt. Sie bildet oft dichte Teppiche bis in zwei Meter Tiefe.

Geologie | Entstehungsgeschichte
Der Bayerische Wald ist Teil des ältesten kristallinen Grundgebirges Mitteleuropas. Bis vor etwa 1 Milliarde Jahren war er immer wieder Hebungs- und Abtragungsprozessen unterworfen. Vor etwa 60 Millionen Jahren dann wurde er ein letztes Mal emporgehoben. Infolge des subtropischen Klimas kam es zunächst zu einer tiefgreifenden Erosion der Gesteinsdecken. Dieses Lockermaterial wurde durch Abschwemmung vom Gipfel in die Täler verfrachtet und dort abgelagert.

In groben Zügen erhielt der Bayerische Wald so seine heutige Form – und mit ihm sein höchster Berg der Große Arber.
Am Übergang vom Tertiär zum Quartär vollzog sich dann ein bedeutsamer Klimawandel. Das ehemals warm-gemäßigte Klima begann sich abzukühlen. Insgesamt 5 Eiszeiten prägten in einem Zeitraum von etwa 600.000 Jahren die heutigen Oberflächenformen. Im Arbergebiet hat die Eiszeit eindrucksvolle Spuren hinterlassen. » weiter

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Fünfmal war der Große Arber für längere Zeiträume dauerhaft mit Eis und Schnee bedeckt und trug eine Firneiskappe. Diese großen Firneismassen gerieten in den Hochlagen unter großem Druck ins Gleiten und flossen als Gletscher in